Pauschalsteuer oder Lohnsteuerkarte bei Nebenjob

vom 01.07.2013, 20:16 Uhr

Angenommen Person A hat die Option auf einen Nebenjob. Dabei kann Person A im Monat 135 Euro verdienen. Macht es eher Sinn, diesen Job auf eine Pauschalsteuer von 2 % laufen zu lassen oder sich vom Finanzamt eine Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerkarte 6) ausstellen zu lassen. Person A würde entweder 8 Euro von seinen Lohn bei der Pauschalsteuer verlieren oder eben eine Lohnsteuer von 15 Euro zahlen, die er sich aber nur unter Umständen mit der Steuererklärung erstatten lassen kann.

Wie sieht es generell mit der Einzahlung in die Rentenkasse aus? Wird dennoch die restlichen 3,9 % durch den Arbeitnehmer, der in einen Geschäft arbeiten möchte, fällig, damit er von der Rentenversicherungspflicht Anteil hat und einen Anspruch auf spätere Rente? Bezüglich des letzten Punktes, welche Option sollte A wählen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt keine Lohnsteuerkarten mehr. Außerdem entscheidet der Arbeitgeber, ob er die Arbeit als Minijob anbietet oder nicht. Das hat man im Normalfall keine Einfluss darauf. Wenn du für einen Nebenjob auf Lohnsteuerklasse 6 arbeitest, bekommst du die Steuern wahrscheinlich nicht zurück. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge in abgespeckter Form.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Neuerdings ist es so, dass ein Minijobber auch rentenversicherungspflichtig ist und einen geringen Prozentsatz (3,9%) von seinen Bezügen abführen muss. Er kann aber einen Antrag auf Befreiung beim Arbeitgeber hinterlegen. Formulare dafür gibt es auf minijobzentrale.de beziehungsweise sollte das eigentlich der Arbeitgeber bei Einstellung abfragen!

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es gibt keine Lohnsteuerkarten mehr. Außerdem entscheidet der Arbeitgeber, ob er die Arbeit als Minijob anbietet oder nicht. Das hat man im Normalfall keine Einfluss darauf. Wenn du für einen Nebenjob auf Lohnsteuerklasse 6 arbeitest, bekommst du die Steuern wahrscheinlich nicht zurück. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge in abgespeckter Form.

Es gibt wirklich keine Lohnsteuerkarten mehr. Dies beinhaltet aber nicht, dass es auch die Lohnsteuerklassen nicht mehr gibt. Ich verstehe deine Argumentation auch teilweise nicht. Der Arbeitgeber kann immer bestimmen, als welche Art von Arbeit er es anbietet. Das wurde durch mich auch nicht gesagt.

Warum sollte A die Steuern nicht zurückbekommen? Nur weil es ein Minijob ist? Wenn er in einem Kalenderjahr unter dem Freibetrag ist, kann er doch die Einnahmen aus dem Minijob zurückerhalten. Und der Arbeitgeber bezahlt einen Rentenversicherungsbeitrag, aber auch der Arbeitnehmer kann doch aufstocken. Lohnt sich das bei 136 Euro? Sind das wirklich um die 33 Euro?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Unter minijobzentrale.de kann man alles wichtige nachlesen oder auch Fragen stellen. Die Pauschalversteuerung ist meiner Ansicht nach die einfachste Lösung und 2 Prozent tun keinem Arbeitgeber weh. Eine Steuererklärung kostet Zeit und beim Steuerberater auch Geld.

Bei der Rentenversicherung gibt es einiges zu beachten. Man muss mindestens 5 oder 10 Jahre eingezahlt haben, um etwas zu erhalten. Allerdings macht es bei einem 450 Euro-Job vielleicht später mal gerade 3 Euro im Monat aus.

Wenn man allerdings noch Zeiten braucht, um überhaupt Rente zu bekommen oder auf Reha-Maßnahmen spekuliert, wäre es schon eine sinnvolle Alternative. Außerdem müsste man dann auch Riestern können, wobei ich hier nicht die genauen Regeln kenne und hier meines Wissens Mindestbeiträge erbracht werden müssen und nur ganze Jahre zählen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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