Nach neuen Arbeitsvertrag fragen ohne aufdringlich zu wirken

vom 30.06.2013, 18:28 Uhr

A hat eine Ausbildung in der Firma von B gemacht. Diese wurde mit erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung beendet. A wurde gesagt, dass er von B übernommen wird. Somit hat A doch nach der Prüfung einen Anspruch auf ein anderes Gehalt. Nun sind schon zwei Wochen seit der Prüfung vergangen und A hat immer noch keinen Arbeitsvertrag bekommen.

A traut sich nicht so richtig auf B zu zugehen und diesen danach zu fragen. Ich persönlich sagte A immer wieder, dass er doch zu B hingehen soll und nach fragen soll. Daran wäre überhaupt nichts dreist oder aufdringlich, denn es ist das gute Recht des Arbeitnehmers oder was meint ihr dazu? Ab wann würdet ihr spätestens mit eurem Arbeitgeber sprechen?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich würde, ganz ehrlich, keinen Handschlag tun, bevor ich nicht einen Arbeitsvertrag in der Tasche habe. Dies liegt aber wohl daran, dass ich da schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. Auf jeden Fall sollte A schleunigst B auf den Arbeitsvertrag ansprechen und darauf drängen, dass dieser ausgehändigt wird.

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Da man verpflichtet ist, sich um ein Arbeitsverhältnis zu bemühen, ist A direkt gezwungen, dass Gespräch zu B zu suchen. Sollte der A nun doch nicht einstellen, muss sich A sofort auf dem Amt melden und sich anderweitig bewerben. Außerdem möchte A ja auch selbst einen Vertrag vorliegen zu haben, um Gewissheit zu haben, dann wirklich in Lohn und Brot zu stehen.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das hat doch nichts mit "aufdringlich sein" zu tun, wenn man nach seinem Arbeitsvertrag fragt. Schließlich braucht man einen, und der Ausbildungsvertrag ist ja ausgelaufen. Auch wenn ihm vor bestandener Prüfung gesagt wurde, dass er übernommen wird, heißt es noch lange nicht, dass er übernommen worden ist. Ich habe auch schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, und ein Chef kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Es gibt ja genügend Sachen, wo man vielleicht einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen muss, wie beim Amt, bei der Wohnungssuche oder sonstigen.

Vielleicht hat der Chef es einfach vergessen mit dem neuen Arbeitsvertrag, aber A muss doch wissen, was er in Zukunft verdient, und wie die Konditionen sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Chef sauer wird, wenn man seinen Arbeitsvertrag verlangt, ein Vertrag ist nun einmal wichtig. Ich bin mir nicht sicher, aber ist es nicht so, dass man ohne gültigen Arbeitsvertrag nicht versichert ist? Wenn dann während der Arbeitszeit etwas passiert, kann dieses doch ziemlich teuer werden,oder?

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Frage ist, ob die Ausbildung von A mit dieser Prüfung abgeschlossen ist. In den meisten Fällen kommt ja nach den schriftlichen Prüfungen zunächst eine lange Phase in der noch der Ausbildungsvertrag besteht und die Klausuren kontrolliert werden. Erst wenn fest steht, dass diese bestanden wurden kommt es zur mündlichen Prüfung und erst mit dem Tag des Bestehens dieser Prüfung und eventueller Nachprüfungen wird ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt.

So war es zumindest bei mir und allen Leuten, die ich kenne. Ich bin am Tag als ich meine mündliche Prüfung bestanden habe direkt zu meiner Ausbilderin gefahren, die mich zu meinem neuen Personalberater brachte, wo mein neuer Arbeitsvertrag besprochen und unterschrieben wurde. Mit Sicherheit läuft es in kleineren Betrieben nicht ganz so organisiert, zumindest nicht zwangsweise, aber ich denke ähnlich sollte es schon laufen.

Zudem ist der Ausbildungsvertrag in der Regel nur für die Zeit der Ausbildung gültig und endet dementsprechend mit dem Tag an dem die Ausbildung abgeschlossen ist, wie erwähnt der Tag der mündlichen Abschlussprüfung, Genau genommen besitzt der Arbeitnehmer dann noch gar keinen gültigen Arbeitsvertrag, da der Ausbildungsvertrag nicht mehr gültig ist und ein neuer Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde.

Mit Sicherheit gibt es auch Verträge, die über den Zeitpunkt des Endes der Ausbildung hinausgehen, jedoch muss dies meines Wissens nach separat fixiert werden. A sollte sich also unbedingt darum kümmern und den Arbeitgeber auf den neuen Arbeitsvertrag ansprechen und eventuell mögliche zeugen suchen, die bezeugen, dass dieser ihm eine Übernahme auch zugesichert hat.

Zumindest im Ernstfall, dass der Arbeitgeber den Auszubildenden auf einmal doch nicht mehr weiter beschäftigen will wäre dies hilfreich. Ich denke, dass man solch etwas eher in kleineren Betrieben erlebt und dort unbedingt am Ball bleiben sollte um nicht am Ende für umsonst zu arbeiten.

» Mulucki1989 » Beiträge: 449 » Talkpoints: 14,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Für mich stellt sich auch die Frage, ob mit bestandener Prüfung die Ausbildung direkt abgeschlossen ist und die Übernahme ansteht, oder ob die Übernahme zum Beispiel zum nächsten 1. stattfindet. Das sollte noch geklärt werden.

Ansonsten würde ich den Arbeitgeber ebenfalls ansprechen und auch wie hier schon erwähnt wurde, keine Arbeiten mehr machen, ohne dass ich einen Arbeitsvertrag habe. Dies gilt aber nur für den Fall, dass ich tatsächlich fertig bin und die Übernahme stattgefunden hat. Denn dann steht mir ja auch ein anderer Arbeitsvertrag zu und ohne den würde ich natürlich nicht tätig werden.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


A kann mit der Prüfungsbescheinigung zu B gehen und wegen eines Arbeitsvertrages mit ihm sprechen. Bestimmt hat B momentan nicht mehr daran gedacht, sonst hätte er sich mit A in Verbindung gesetzt. A muss keine Hemmungen haben, denn das ist wichtig für ihn, dass er den Arbeitsvertrag bekommt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



An der Stelle von A hätte ich keine zwei Wochen lang gewartet. Wenn man seine Abschlussprüfung bestanden hat sollte man direkt einen Vertrag unterschreiben, wenn man in dieser Firma bleiben kann. Wenn jetzt A erst nach drei oder sogar vier Wochen seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, hat er eine große Lücke, die er hätte eigentlich melden müssen. Am Ende hat er auch noch schwarz gearbeitet, auch wenn er vielleicht kein Gehalt bezogen hat. Damit wären wir schon beim nächsten Punkt.

So geht es also nicht. Ich wäre bereits am ersten Tag zu B gegangen und hätte mich zumindest mal erkundigt. Das hat nichts mit aufdringlich sein zu tun, schließlich will man ja auch nur, dass alles ordnungsgemäß abläuft und B sollte das gleiche Interesse daran haben. Meinen Arbeitsvertrag habe ich direkt am Tag meiner bestanden Prüfung unterschrieben, auch wenn der eigentliche Arbeitsbeginn erst zwei Wochen später stattfand. Es wird also aller höchste Zeit endlich auf B zuzugehen. So etwas kann man nicht so lange warten lassen.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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