Aufhebungsvertrag unterschreiben oder kündigen lassen?
B arbeitet in einer Firma, wo es immer mal wieder zu Kündigungen kommt, weil die Auftragslage nicht so besonders gut ist. Nun ist der Arbeitgeber auf B zugekommen und hat ihm nach seiner Meinung nach ein großzügiges Angebot gemacht. Er meinte, dass er ihm anbietet einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, damit er nicht gekündigt wird. Das würde für die Bewerbungen in einem anderen Betrieb immer besser aussehen. Aber B wusste nicht, ob er unterschreiben soll oder nicht. Deswegen hat er sich Zeit erbeten.
Ist es immer besser, wenn man als Arbeitnehmer eher einen Aufhebungsvertrag unterschreibt? Welche Vorteile hätte A und welche Nachteile hätte A? Ist es für den Arbeitgeber eher ein Vorteil oder warum macht er A das so schmackhaft?
Ich lese aus dem Beispiel nur Nachteile für A. Er erhält sofort eine Sperre des Arbeitslosengeldes, da er im Grunde einer Kündigung zustande kommen lassen hat und dies einer eigenen Kündigung gleichkommt. Würde er nein sagen, käme es ja zu keiner Aufhebung. Steht jedoch im Aufhebungsvertrag, dass es ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung gegeben hätte, kommt es zu keiner Sperre.
Da ich davon ausgehe, dass A sich nicht 3 Monate ohne Geld über den Bach halten möchte, würde ich ihn raten, auf diesen Punkt zu achten, damit für ihn der Nachteil der Sperre nicht entsteht. Oder er verlangt vom Arbeitgeber eine höhe Abfindung, sodass er sich die drei Monate über Wasser halten kann.
Vorteile liegen wohl in den nächsten Beschäftigungen, die A annehmen wird. Ein Arbeitgeber sieht es eher gern, dass ein Vertrag aus gegenseitigen Handeln aufgehoben wurde, anstatt entweder der Arbeitnehmer gekündigt hat oder der Arbeitgeber kündigen musste.
Ich denke das Angebot hat in gewisser Hinsicht auch einen Vorteil. Gerade wenn man bereits länger in einem Betrieb angestellt ist und die Kündigungsfrist sich um einiges verlängert hat oder Lohn- und Gehaltseinbußen zu erwarten sind kann es meiner Meinung nach auch eine Alternative sein solch einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Jedoch mit der Bedingung, dass man auch dafür einige Zeit zum Bedenken hatte, damit man die Möglichkeit hat sich nach einer neuen Stelle um zu sehen.
Wenn man bereits einen neuen Job gefunden hat ist solch ein Aufhebungsvertrag dann eine gute Variante, da man direkt beim alten Arbeitgeber aufhören und beim neuen direkt wieder anfangen kann ohne irgendwelche Arbeitszeiten für eine der Parteien. Außerdem wurde man im Prinzip nicht gekündigt, sondern hat sich eben einfach auf die Auflösung des bestehenden Vertrages geeinigt, was auch als gutes Zeichen gewertet werden kann.
Aber wie iggiz bereits erwähnt hat ist falls kein neuer Job in Aussicht ist der Aufhebungsvertrag ziemlich nachteilig, denn auch bei anderen Arbeitgebern kann man begründen, dass man Betriebsbedingt gekündigt wurde und es keine anderen Gründe dafür gab. Außerdem ist die Problematik mit dem Arbeitslosengeld nicht zu vergessen, da man entweder keinen Anspruch auf dieses hat, beziehungsweise eine Menge Rennereien auf sich nimmt um doch an das Geld zu kommen.
Wenn einem ein solcher Aufhebungsvertrag mit genügend Bedenkzeit angeboten wird, sollte man sich einfach auf die Jobsuche begeben und dann dementsprechend entscheiden, was diese für Ergebnisse bringt, da man dann entscheiden kann, ob man auf Hilfen wie Arbeitslosengeld angewiesen ist oder eben nicht.
Von einer Abfindung hat A insofern nichts, weil das Arbeitsamt die Abfindung auf das Arbeitslosengeld anrechnet, zusätzlich zur Sperre. Es sei denn, A hätte schon eine neue Stelle, die er sofort antreten könnte und somit nicht vom Arbeitsamt abhängig wäre.
Dass eine vereinnehmliche Kündigung besser bei einem neuen Arbeitgeber ankäme, möchte ich so nicht sagen. Denn die Kündigung würde ja auf jeden Fall ausgesprochen werden. Für A würde sich das nur lohnen, wenn er einen neuen Arbeitgeber hätte.
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