Schuldscheine weiter veräußern - wie funktioniert es?
Ich habe neulich gelesen, dass es möglich ist Schuldscheine einfach weiter zu veräußern. Nehmen wir mal an, dass A bei B Schulden hat und B einen Schuldschein bekommen hat. A kann das Geld aber nicht zurückzahlen und B hat keine große Lust sich darum zu kümmern. Kann B den Schuldschein nehmen und verkaufen und der Käufer, nennen wir ihn mal C kann dann das Geld eintreiben?
Was muss man eigentlich beachten, wenn man einen Schuldschein veräußern will? Hat so ein Schuldschein ein "Verfallsdatum"? An wen kann man Schuldscheine veräußern? Welche Nachteile bestehen dann für A und für B? Wenn ich zum Beispiel einen Schuldschein hätte, könnte ich diesen wie Bargeld verwenden, wenn sich jemand findet, der ihn annimmt?
An sich steht einem Verkauf eines Schuldscheins nichts im Wege, aber in der Praxis kommt dies bei Privatpersonen eher nicht so oft vor. Der Sinn besteht in der Regel darin, dass man eine noch intakte Forderung weiter verkauft, bzw. als Bezahlung verwendet. Der Wert dieser Forderung ist in der Regel niedriger als die Forderung an sich, Schließlich gibt man die Forderung an jemanden anders weiter, tritt diese also ab.
Dieser jemand hat im Prinzip nun die Laufereien und wird sich dies nur aufladen wenn es sich lohnt. Wenn die Forderung beispielsweise genau so viel wert wäre wie Bargeld würde jeder das Bargeld bevorzugen, da es sicher ist, dass man dieses erhält, vorausgesetzt die Übergabe findet sofort statt. Wenn jedoch ein Käufer beispielsweise seine Rechnung in Höhe von 5000€ mit der Übereignung einer Forderung, die einen Betrag von 6000€ umfasst, bezahlen will, ist dies ein Anreiz für den Verkäufer diese Art der Zahlung zu akzeptieren.
Wenn er die Forderung durchsetzen kann würde er somit also einen wesentlich höheren Preis erhalten, man könnte dies also auch als Sicherheitsabschlag betrachten, denn man wird stets weniger im Gegenzug für eine Forderung bekommen, da bei dieser immer eine gewisse Unsicherheit besteht ob man diese auch wirklich durchsetzen kann. Bei Unternehmen ist dieses Vorgehen eher anzutreffen als bei Privatpersonen.
Wie die Einigung und die Übergabe der Forderung statt findet ist unterschiedlich und kommt ganz darauf an wie die Forderung zum Beispiel verbrieft ist. Es muss auf jeden Fall festgehalten werden, dass die Forderung an den neuen Gläubiger abgetreten wird und der alte Gläubiger somit auf seine Ansprüche aus der Forderung verzichtet und diese dem neuen Gläubiger zustehen. Die Ausformulierung kann dabei recht erheblich abweichen.
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