Arbeitsniederlegung - Protest gegen verurteilten Mitarbeiter
B wurde Ende 2012 wegen dem Missbrauch an seiner Stieftochter und Besitz von Kinderpornografie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sein Arbeitgeber, ein Containerterminal in Bremerhaven, kündigte ihn daraufhin. Dagegen hat er geklagt, weil er als Freigänger gerne weiterhin dort arbeiten wollte. Das Gericht gab ihm Recht, das Unternehmen ging in Berufung. Aber zunächst durfte B. wieder zur Arbeit erscheinen.
Seine Kollegen aber legten die Arbeit nieder als B. das Firmengelände betrat, weil sie nicht mit ihm zusammen arbeiten wollten. Auch fünfmaliges Auffordern, die Arbeit wieder aufzunehmen, brachte die Arbeiter nicht zum Umdenken. Schließlich vereinbarte die Firmenleitung mit B., dass er wieder nach Hause gehen sollte. Als er weg war, setzten die Arbeiter ihre Arbeit fort. B.s Anwalt ist aber der Meinung, dass der Arbeitgeber mehr hätte tun sollen, als nur aufzufordern. Er hätte die Androhung von Lohnkürzungen und Abmahungen für angebracht empfunden. Das Unternehmen fürchtete aber durch solche Maßnahme nur eine Verschlechterung der Situation und Eskalation des Streiks.
Der Betriebsrat steht hinter den Angestellten und versucht sie vor juristischen Problemen zu bewahren. Aber rein rechtlich hat B. das Recht, dort zu arbeiten und die Angestellten handeln also gegen das Gesetz. B. verbüßt ja seine Strafe hinter Gittern. B. hat sich nun krank gemeldet, aber er will eigentlich immer noch dort arbeiten. Der Fall ist natürlich besonders schwierig, weil es sich bei B. um einen Sexualstraftäter handelt. Auch noch um einen, der sich an einem Kind vergriffen hat. Aber er verbüßt seine Strafe. Angehörige eines Rechtsstaates müssten das eigentlich akzeptieren.
Wie seht ihr den Fall? Würdet ihr ebenfalls die Arbeit niederlegen oder euch damit abfinden? Wie würdet ihr als Unternehmensleitung reagieren?
Ich kann die Reaktion der Arbeitskollegen voll und ganz nachvollziehen. Schön und Gut, dass B. seine Strafe hinter Gittern absitzt, aber meiner Meinung nach, ist das nicht Strafe genug für einen Sexualstraftäter. Und ich persönlich würde auch nicht mit einem Sexualstraftäter zusammenarbeiten wollen. Der Herr B. ist natürlich rechtlich dagegen vorgegangen, dass ihm aufgrund seiner Straftat, die er begangen hat, gekündigt wurde, aber ich hätte als Arbeitgeber auch nicht anders gehandelt.
Und natürlich hätte ich als Arbeitgeber den Herrn B. auch nach Hause geschickt, damit die anderen Arbeitskollegen wieder an die Arbeit gehen. Da sie die Arbeit nieder gelegt haben aufgrund, dass der Herr. B wieder dort in dem Betrieb arbeiten sollte. Meiner Meinung nach konnte der Arbeitgeber von Herrn B. nicht anders handeln, da die anderen Arbeitskollegen nicht an die Arbeit gegangen wären, solange der Herr B. sich weiterhin im Betrieb aufhält und ich glaube, dass die Arbeitskollegen auch nicht an die Arbeit gegangen wären, wenn der Arbeitgeber Lohnkürzungen und Abmahnungen verteilt hätte. Ich denke, das hätte alles nichts genutzt.
Ich würde auch gegen das Gesetz handeln und mich dagegen wehren, wenn ich mit einem Sexualstraftäter zusammenarbeiten müsste. Immer hin hat dieser Herr B. eine schlimme Straftat begangen, die meiner Meinung nach nicht verzeihlich ist und immer hin handelt es sich nicht um eine Lappalie, sondern der Herr B. hat ein Mädchen angefasst gegen deren Willen und das ist schon die volle Härte. Und da müssen auch die Angehörigen eines Rechtsstaates den Herrn B. nicht akzeptieren.
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