Anschaffung Anlagehund - Was in welchem Bundesland beachten?

vom 28.06.2013, 13:06 Uhr

Hier sind ja einige Diskussionen über die sogenannten Listenhunde, Anlagehunde oder auch Kampfhunde. Die Regelung über die Haltung eines solchen Hundes sind nicht in allen Bundesländern gleich. Hier in Nordrhein Westfalen ist es, soweit ich weiß ziemlich streng und ich weiß, dass man auch die Nachbarn befragen muss, ob man sich einen derartigen Hund anschaffen darf. Wenn auch nur ein Nachbar Bedenken hat, dann muss der Hund entweder wieder abgeschafft werden oder darf erst nicht angeschafft werden. Dass der Vermieter gefragt werden muss ist ja auch normal. Wie ist es eigentlich hier in Nordrhein Westfalen noch geregelt?

Wie ist es in euren Bundesländern geregelt? Kann man vielleicht irgendwo nachlesen, wie es geregelt ist, wenn man sich einen Anlagehund anschaffen will? Kann man irgendwo auch die Unterschiede der einzelnen Bundesländern ersehen? Ich habe mal gehört, dass es wohl in Niedersachsen am leichtesten ist einen Listenhund zu halten. Ist das richtig? Was musstet ihr alles behördlich beachten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Hier sind ja einige Diskussionen über die sogenannten Listenhunde, Anlagehunde oder auch Kampfhunde. Die Regelung über die Haltung eines solchen Hundes sind nicht in allen Bundesländern gleich. Hier in Nordrhein Westfalen ist es, soweit ich weiß ziemlich streng und ich weiß, dass man auch die Nachbarn befragen muss, ob man sich einen derartigen Hund anschaffen darf. Wenn auch nur ein Nachbar Bedenken hat, dann muss der Hund entweder wieder abgeschafft werden oder darf erst nicht angeschafft werden. Dass der Vermieter gefragt werden muss ist ja auch normal. Wie ist es eigentlich hier in Nordrhein Westfalen noch geregelt?

In Nordrhein Westfalen ist das ganze mit der Haltung von Listenhunden sehr streng und der Besitzer muss neben einem Sachkundenachweis auch noch ein sauberes Führungszeugnis und eine Haltererlaubnis vorlegen, um überhaupt einen sogenannten Listenhund halten zu dürfen. Außerdem bedarf es ein Mindesalter und in NRW besteht für Listenhunde Leinenzwang,. Zudem braucht ein Halter in NRW eine besondere Haftpflichtversicherung und der Hund muss auch gekennzeichnet sein. Also ich finde die Auflagen, die man in NRW für so einen Listenhund erfüllen muss, schon sehr übertrieben und ich kann von Glück reden, dass ich in Niedersachsen lebe.

Diamante hat geschrieben:Wie ist es in euren Bundesländern geregelt? Kann man vielleicht irgendwo nachlesen, wie es geregelt ist, wenn man sich einen Anlagehund anschaffen will? Kann man irgendwo auch die Unterschiede der einzelnen Bundesländern ersehen? Ich habe mal gehört, dass es wohl in Niedersachsen am leichtesten ist einen Listenhund zu halten. Ist das richtig? Was musstet ihr alles behördlich beachten?

Bei uns in Niedersachsen gibt es kein wirkliches Gesetz für Listenhunde, denn bei uns werden alle auffälligen Hunde als gefährlich eingestuft. Selbst die erhöhte Steuer ist bei uns Gemeinde abhängig und dort wo ich wohne, zahle ich die ganz normale Steuer für meine Listis. Bei uns gilt der Leinenzwang auch für alle Hunde ab einer bestimmten Größe. Bei uns gilt es also generell für alle Hunde und die sogenannten Listenhunde haben keine besonderen Pflichten, denn sie werden wie alle anderen Hunde gehändelt, solange sie nicht auffällig sind. Vielleicht hilft dir auch diese Seite hier weiter.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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