Namen der Eltern nach Heirat in Geburtsurkunde ändern

vom 27.06.2013, 23:41 Uhr

Frau A. hat eine sechs Jahre alte Tochter, die unehelich geboren wurde. Mit dem Vater des Kindes ist Frau A. nicht mehr zusammen. Nun hat Frau A. aber ihren Lebensgefährten geheiratet und trägt auch seinen Namen.

In der Geburtsurkunde der Tochter steht noch der Mädchenname der Mutter. Nun wurde Frau A. geraten, dass sie in der Geburtsurkunde ihren Namen ändern lässt. Argumentiert wurde damit, dass sie sich nicht erklären muss. Mir ist dieser Vorgang absolut nicht nachvollziehbar. Warum lässt man den Nachnamen in einer Geburtsurkunde ändern? Geht das so einfach? Wo wird das gemacht? Welche Kosten sind dafür zu tragen? Können Nachteile entstehe, wenn Frau A. ihren Namen nicht in der Geburtsurkunde ändern lässt? Welche Nachteile können entstehen? Welche Vorteile bringt eine Namensänderung?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Vorteile hat es später für die Tochter. Diese muss in der Schule immer wieder erklären, warum sie einen anderen Namen hat als ihre Mutter. Kinder können sehr grausam sein und wie im Fall meiner Tochter einfach sagen, dass sie gar nicht das Kind von der Mutter ist. Bei mir ist das aber mit dem Namen so, dass ich verheiratet war und wir gemeinsames Sorgerecht bekommen haben.

Änderungen werden beim Standesamt durchgeführt und ist, wenn das alleinige Sorgerecht vorhanden ist, sehr unbürokratisch. Wie viele Kosten entstehen, kann ich nicht genau sagen. Dafür habe ich so einen Fall selber noch nicht durchgeführt und ist, denke ich, von Stadt zu Stadt auch unterschiedlich. Ich habe einmal einen Betrag von zehn bis 20 Euro gehört. Es müssen aber unterschiedliche Unterlagen mitgebracht werden.

So benötigt man den Nachweis, dass wirklich das alleinige Sorgerecht besteht und auch den Ausweis der Mutter. Vorteile liegen hauptsächlich darin, dass man sich wirklich nicht erklären muss, warum das Kind einen anderen Namen hat, als die Mutter. Das Kind wird sich dazugehörig fühlen und stärkt automatisch das Zusammenleben mit dem Mann der Frau, der ja nicht der Vater ist.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kenne eine ähnliche Situation, allerdings ist das schon 5 Jahr eher und ich weiß nicht, ob sich da mittlerweile etwas geändert hat. Meine Freundin hat auch ein uneheliches Kind von 7 Jahren, allerdings hat sich der Vater des Kindes nie um die Kleine gekümmert. Meine Freundin hat das alleinige Sorgerecht und einen neuen Mann kennengelernt, den sie dann auch geheiratet hat. Sie wollte dann ebenfalls den neuen Namen in die Geburtsurkunde des Kindes eintragen lassen, aber das Standesamt hat da einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ich kenne die genauen Umstände nicht genau, aber der leibliche Vater musste der Namensänderung zustimmen, auch wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht vorhanden war. Der hat sich dann auch quergestellt, um der Mutter eins auszuwischen. Irgendwann hat er dann aber doch zugestimmt und die Sache war geregelt.

Möglich, dass sich da mittlerweile etwas geändert hat, weil man ja schon irgendwie der Willkür des Ex-Freundes ausgesetzt ist, aber da muss man dann eben beim Standesamt nachfragen, wie das geregelt wird. Ich kenne es nur so, dass die Zustimmung vorhanden sein muss. Ich denke auch, dass es für das Kind besser ist, denselben Nachnamen zu haben wie die Mutter - zumindest, so lange das Kind noch klein ist. Meine Mutter hat auch wieder geheiratet, allerdings war mein Bruder da schon 17 Jahre alt und er hat den neuen Namen nicht angenommen. Wie viel das Ganze kostet, kann ich aber auch nicht sagen. Da muss man sich dann ohnehin informieren. Dass dem Kind durch die Namensänderung irgendwelche Nachteile entstehen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Meiner Meinung nach bringt es viele Vorteile, aber man muss dann eben den Weg über die Ämter gehen und das nimmt eben auch Zeit in Anspruch. Stimmt der leibliche Vater zu, dürfte aber alles glatt gehen.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Es geht vermutlich hier um die Änderung des Nachnamens der Mutter in der Geburtsurkunde. Bei der Heirat des Lebensgefährten bekommt ja das Kind nicht automatisch dessen Namen, wenn er nicht der Vater des Kindes ist. Und wenn Mutter und Kind unterschiedliche Nachnamen haben, wird man immer mal wieder deswegen etwas erklären müssen.

Was das allerdings mit der Geburtsurkunde zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Denn die muss man selten irgendwo vorlegen. Außerdem zeigt ein Blick in den Personalausweis auch, dass man eben diese Person ist. Denn dort steht ja dann, dass es sich um Frau X. geborene Y. handelt. In der Geburtsurkunde steht eben als Mutter Frau Y. , wie sie eben auch zur Geburt des Kindes hieß.

Ich habe nun extra mal nachgeschaut. In den Geburtsurkunden meiner Töchter stehe ich auch noch mit meinem Mädchennamen und es hat bisher niemand deswegen eine Frage gestellt. Wobei es bei uns schon recht normal ist, dass Kinder einen anderen Namen tragen als die Mutter. Da stört sich niemand dran.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich verstehe das Problem auch nicht so ganz. Warum sollte die Mutter IHREN Namen in der Geburtsurkunde ändern lassen? Das interessiert doch niemanden und taucht in keinerlei sonstigen Dokumenten auf. Ich wüsste nicht, welchen Nachteil das haben sollte. Außerdem kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Man kann seinen Namen doch nicht nachträglich ändern, sondern nur ab einem gewissen Zeitpunkt. Namen müssen chronologisch nachvollziehbar sein, sonst gibt es ja ein völliges Durcheinander bei Verträgen und Dokumenten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es geht sicherlich darum, dass das Kind auch den Namen der Mutter tragen sollte und deswegen es schöner ist, wenn dieser auch in der Geburtsurkunde des Kindes auftaucht. So eine Änderung dauert nicht lange. Mein Vater hat lange Zeit nicht in meiner Urkunde gestanden, obwohl er immer mit meiner Mutter zusammen war und er auch wirklich mein Papa ist. Wir haben das auch nachholen lassen und das hat wirklich auch nicht viel gekostet. Ich würde es einfach machen lassen, damit das Kind nicht immer darauf angesprochen wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Das der Mann der Mutter nicht der Vater des Kindes ist, kann das Kind auch nicht automatisch den Namen bekommen. Da muss der leibliche Vater zustimmen. Aber hier geht es explizit um den Nachnamen der Mutter. Und zum Zeitpunkt der Geburt hieß sie eben nun mal so, wie es in der Urkunde steht. Zudem ist ihr Geburtsname eben auch in Dokumenten, wie Personalausweis oder Reisepass vermerkt. Da wird es keine Probleme in der Zukunft geben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es geht, wie Punktedieb richtig anmerkte, um den Nachnamen der Mutter in der Geburtsurkunde ihres Kindes. Warum man das machen sollte, ist mir weiter nicht wirklich begreiflich. Ich gehe nämlich auch davon aus, wenn die Mutter bei der Geburt ihren Mädchennamen trug, steht der Mädchenname doch weiter im Personalausweis, auch wenn die Mutter geheiratet hat. Somit kann sie ja belegen, dass sie die Mutter ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich verstehe das auch nicht so ganz. Wen sollte es denn interessieren, welcher Name der Mutter in der Geburtsurkunde des Kindes steht. Das Kind wird dadurch keine Nachteile haben, es ist 6 Jahre alt und wird wohl kaum darauf angesprochen werden. Wieso auch? Die Geburtsurkunde wird wohl kaum vom Kind überall herum gezeigt, also wird es auch keine Probleme in der Schule oder so bekommen. Die Geburtsurkunde wird ja schließlich bei der Mutter im Stammbuch sein, welches sie bei ihren Unterlagen liegen hat.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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