650 000 € Schmerzensgeld für Hirnschaden bei Kind - gerecht?
Ich habe heute von einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom letzten August gelesen. Ein vierjähriges Kind hatte sich zunächst den Arm gebrochen, bei der folgenden Operation kam es aufgrund der Narkose zu Komplikationen, woraufhin das Kind einen schweren Hirnschaden erlitt. Es hat nunmehr ein so genanntes apallisches Syndrom und eine Spastik aller vier Gliedmaßen und ist zu 100 % schwerbeschädigt. Bisher wurden in Fällen, in denen Kinder aufgrund von Behandlungsfehlern während der Geburt geschädigt wurden, bis zu 500 000 € Schmerzensgeld zugesprochen. In diesem Fall meinte das Gericht jedoch, das Kind habe eventuell schon Erinnerungen an sein früheres, gesundes Leben, daher seien ihm seine jetzigen Einschränkungen in irgendeiner Form bewusst - daher das höhere Schmerzensgeld.
Haltet ihr die ausgeurteilte Summe angesichts der normalerweise ja ziemlich niedrigen Schmerzensgelder in Deutschland für angemessen?
Was mir außerdem noch nicht ganz klar ist: Wer muss das Schmerzensgeld zahlen? Der Arzt, der eventuell die aufgetretenen Komplikationen verantworten muss? Oder derjenige, der für den Armbruch verantwortlich ist? Grundsätzlich ist nämlich zum Beispiel auch ein Unfallverursacher für weitergehende Schädigungen des Unfallopfers verantwortlich, die nicht direkt auf dem Unfall, sondern auf ärztlichen Kunstfehlern im Rahmen der folgenden Heilbehandlung beruhen... Wie versteht ihr das geschilderte Urteil diesbezüglich?
Ob das Schmerzensgeld für dieses Kind angemessen ist, will ich eigentlich gar nicht beurteilen, immer hin bin ich der Meinung, dass dieses Kind auch mit dem Schmerzensgeld nicht viel anfangen kann, aufgrund seiner jetzigen Behinderung. Im Normalfall verwalten die Eltern dann das Geld für dieses Kind, aber ich denke schon, dass 650000 Euro angemessen sind, da die Schmerzgeldgrenzen in Deutschland wirklich niedrig sind. Aber dieses Schmerzensgeld wird dem Kind auch nicht wirklich weiterhelfen und dessen Eltern auch nicht wirklich glücklicher machen, da das Kind erst vier Jahre alt ist und nun eine lebenslange Behinderung mit sich trägt und das Geld diese Behinderung auch nicht mehr wegmachen kann. So sehe ich es zumindest.
In diesem Fall denke ich, dass der behandelnde Arzt oder das zuständige Krankenhaus oder desgleichen für die Summe von 650000 Euro aufkommen muss. Natürlich muss in manchen Fällen, der jenige, der den Schaden verursacht hat, auch für die weitreichenden Folgen aufkommen, aber es ist ja nun mal so, dass der Verursacher des Armbruches nichts für die Komplikationen einer Narkose kann und dafür meiner Meinung nach, nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ich denke, dass das zuständige Krankenhaus oder desgleichen und der zuständige Arzt aufgrund der Komplikationen während der Narkose vor Gericht gezogen wurden, sind von den Eltern und das der zuständige Arzt und das Krankenhaus zur Rechenschaft gezogen wurden sind und sie deshalb das Schmerzensgeld bezahlen müssen und nicht der Verursacher des Armbruches. Ansonsten wäre auch der Verursacher vor Gericht zur Rechenschaft gezogen wurden und ich denke, das ist nicht geschehen.
Ich finde, dass man ja nun nicht viel über der anderen Summe liegt. Das Kind wird von dem Geld ja nicht wirklich etwas haben. Immerhin ist es sein Leben lang geschädigt und ein Leben kann man einfach auch nicht bezahlen. Es ist dann als eine Art Aufwandsentschädigung zu sehen, weil den Eltern ja jetzt auch extrem hohe Kosten entstehen. Immerhin muss das Kind ja jetzt auch gepflegt werden und es muss sicherlich auch einiges umgebaut werden.
Die Summe an sich finde ich also in Ordnung. Jedoch bin ich nicht sicher, wer das zahlen soll. Der Arzt könnte mit so einer Summe Insolvenz anmelden, weil er dafür ja ewig arbeiten müsste. Das Krankenhaus kann diese Summe vielleicht auch nicht tragen. Vielleicht gibt es dafür Versicherungen? Ich weiß es nicht, aber das ist keine Summe, die man mal eben so abzahlt. Zu Komplikationen kann es leider immer kommen und zu Kunstfehlern auch. Die Ärzte stehen leider viel zu lange im Op, sind überlastet, da passiert das.
Wenn man ganz ehrlich ist, dann ist auch diese Summe lächerlich. Egal ob 500.000 Euro oder 650.000 Euro ein Leben kann Geld einfach nicht aufwiegen. Wenn man es mal realistisch betrachtet wird das Geld wohl auch kaum reichen dem Kind für den Rest seines Lebens alles so angenehm wie möglich zu gestalten. Auch wenn man es jetzt noch nicht sieht, den Eltern entstehen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten solch riesige Kosten, so dass dieser Betrag aus dem Urteil auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.
Neben den normalen Ausgaben die von nun an getätigt werden müssen ist schließlich nicht nur das Leben des Kindes nachhaltig beeinträchtigt, sondern auch das Leben beider Elternteile. Sowohl finanziell, denn es wird immer schwer bleiben, dass überhaupt beide Elternteile arbeiten gehen können, aber vor allem emotional. Von daher braucht man sich über das Thema ob die Summe angemessen ist gar nicht zu unterhalten.
Auch wenn es höher ausgefallen ist, als bei anderen Urteilen in Deutschland heißt das noch lange nicht, dass diese deutsche Art Urteile zu fällen richtig, beziehungsweise erst recht nicht gerecht ist. Natürlich will und kann man sich nicht in die Lage der Eltern versetzen aber eins wüsste ich, egal welche Summe mir zugesprochen würde das Wort angemessen passt einfach nicht,
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der der für den Bruch des Arms verantwortlich ist für die Folgekosten, die jetzt angefallen sind aufkommen muss. Schließlich war es ein Fehler der behandelnden Ärzte, der in keinem Vergleich zu einem Armbruch steht. Natürlich kann es sein, dass dies doch der Fall ist, ich bin nicht fit genug im Personenrecht um dir da Auskunft zu erteilen.
Aber ich kann sagen, dass es wohl kaum sein kann, dass ich zu einer Entschädigung in einer solchen Höhe verurteilt werden kann, weil ich im Prinzip jemandem den Arm gebrochen habe, was nicht einmal mutwillig geschehen sein muss.
Der Arzt ist für solche Fälle versichert und muss das Schmerzensgeld meiner Meinung nach nicht persönlich zahlen. Das wäre ja auch gar nicht machbar und die Familie würde das Geld nie bekommen.
Das Schmerzensgeld kann in solchen Fällen nie den Schaden in irgendeiner Art wieder gut machen. Ich weiß jetzt nicht, ob noch andere Zahlungen fällig sind. Wenn die Familie sonst nichts bekommt, ist das Schmerzensgeld zu gering. Denn das Kind wird nie einen normalen Beruf ausführen können. Außerdem braucht es sein Leben lang Betreuung. Das kostet wesentlich mehr als das Schmerzensgeld.
Ich kenne den Fall nicht. Aber so etwas kann bei jeder Operation passieren. Ärzte sind auch nur Menschen. Es ist eine tragische Geschichte, die auch mit Schmerzensgeld zwar nicht wieder gut zu machen, aber zu lindern ist.
Ob angemessen oder nicht möchte ich nicht beurteilen. Immerhin geht es hier um das Leben eines Kindes. Zumindest ist eine Gute Betreuung des Kindes zumindest Finanziell gesichert. Dafür ist dieses Geld ja hauptsächlich gedacht.
Wer es zahlen muss ist unterschiedlich. Aber auf keinen Fall derjenige der Verantwortlich dafür war, dass sich das Kind den Arm gebrochen hat. Immerhin trat wie du meintest dieser Hirnschaden wegen einem Ärztlichen Fehlverhalten auf. Dies liegt nicht mehr in der Schuld des erst Verursachers. Meistens haben die Ärzte bzw. Krankenhäuser eine Versicherung, welche in solchen Fällen zahlt. Ob Krankenhaus oder Arzt haften, kommt auch auf den Anstellungsvertrag des Arztes an.
Da ist noch viel zu wenig. Eins der wenigen guten Sachen im amerikanischen Rechtssystem sind die Schmerzensgelder,die jemand bekommt, wenn ein Arzt wirklich Mist baut. Hierzulande ist es möglich, mit ein paar Tausender wegzukommen und sogar weiterzubehandeln.
Geld kann natürlich nie den entstandenen körperlichen Schaden wettmachen. Nutzen tut es nur, wenn aufgrund einer entstandenen Erkrankung oder des Schadens hohe Behandlungskosten anfallen. Daher halte ich nicht so viel von Schmerzensgeld. Für entsprechend Geschädigte ist ein guter finanzieller Puffer natürlich nicht schlecht.
Ich glaube nicht, dass der Arzt aus seiner eigenen, persönlichen Tasche bezahlen muss. Hier zahlt vermutlich seine Haftpflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherung des Krankenhauses. Vorausgesetzt, der Arzt hat nicht grob fahrlässig gehandelt, aber so etwas wird normalerweise ja nachgeprüft. Einen Fehler machen kann jeder mal, auch ein Arzt ist nicht perfekt. Da muss man, selbst als Fachmann, nur mal versehentlich einen Millimeter abkommen und schon kann es gefährlich werden. Zudem werden Ärzte oft zu so massiv langen Schichten gezwungen, dass diese ständig übermüdet sind und ihren Job nicht mehr so gut machen.
Ich glaube nicht, dass derjenige zahlen muss, der für den Armbruch Schuld hat.
Normalerweise sollten die behandelnden Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die in solchen Fällen einspringt und für das Schmerzensgeld und die weiteren Kosten aufkommt. Übrigens sind diese Kosten bei gravierenden Komplikationen, die zu einer vollständigen Behinderung führen, meistens noch höher als die Summe des Schmerzensgeldes. Bei einem Kind, das künftig Vollzeitpflege benötigt, kommt da einiges zusammen.
Ich fände es auch nicht fair, diese Kosten dem Arzt direkt aufzubürden. In den meisten Fällen wäre es ohnehin nicht möglich, dass dieser die Kosten trägt. Außerdem kann immer mal etwas passieren und mit diesem Risiko im Nacken und der Gefahr, persönlich haften zu müssen, würde wohl kaum noch ein Arzt seinen Beruf ausüben wollen und können. Übrigens muss für Komplikationen nicht immer der Arzt direkt verantwortlich sein.
Ob die Summe angemessen ist, kann ich nicht beurteilen. Letztendlich bringt es einem massiv geschädigten Patienten nichts, wenn er eine hohe Summe erhält, denn auch 650.000 Euro machen ihn nicht wieder gesund. Dennoch sollte die Summe nicht zu niedrig ausfallen, da in vielen Fällen Neuanschaffungen und Umbaumaßnahmen erforderlich sind, die unter anderem von dieser Summe bezahlt werden können. So wird vielleicht ein behindertengerechtes Auto notwendig oder es muss etwas in der Wohnung umgebaut werden, um den Rollstuhl überallhin schieben zu können. Dafür ist die genannte Summe schon recht gut.
Für einen so groben Behandlungsfehler sind auch 650.000 Euro nicht angemessen. Das Kind ist nicht nur an allen Gliedmaßen gelähmt, es kann auch nur über eine Sonde ernährt werden. Somit ist es lebenslang auf Hilfe angewiesen und vegetiert dahin. Das ist ein schlimmer Zustand, der auch mit dem zugesprochenen Geld nicht behoben wird. Mit dem Geld wird aber die Betreuung und eventuell eine Behandlung, falls Besserung teilweise in Aussicht gestellt wird, nicht durchzuführen sein. Zu dem Geld gehört eine monatliche Rente von etwa 2.000 Euro, damit ein Teil der täglich anfallenden Kosten damit bestritten werden kann.
Ist jemand für den Armbruch des Kindes verantwortlich, dann ist derjenige hoffentlich in einer Haftpflichtversicherung. Denn meiner Meinung nach sind die Kosten ihm zu belasten. Der Armbruch ist zwar die Ursache, aber die Operation ist eine Folge des Armbruches. Er wäre nicht operiert worden und anästhesiert, wenn der Arm nicht gebrochen worden wäre. Also muss hier der Verursacher zahlen. Möglich ist vielleicht, dass sich die Versicherung des Verursachers und die Versicherung des Arztes die Kosten teilen. Hinzu kommen für die Versicherung auch noch die entstandenen Kosten für die Operation und weitere Behandlungen. Es dürfte also ein Hammer für die Versicherung werden.
Aber von alledem hat das geschädigte Kind nichts oder nur sehr wenig. Da man nichts Näheres weiß, ist auch nicht klar, ob dem Kind in irgendeiner Form geholfen werden kann.
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