Betriebsarzt und Schweigepflicht bei Schwangerschaft
Frau A. ist in der 13. Woche schwanger und arbeitet in einem Krankenhaus, Sie arbeitet in einem Bereich, in die Schwangerschaft kein Hindernis wäre. Sie arbeitet also nicht mit gefährlichen Stoffen, muss nicht schwer heben und so weiter. Allerdings würde sie die Schwangerschaft gerne noch ein wenig für sich behalten und den Arbeitgeber noch nicht darüber informieren. Es würde sich für sie, außer an den Arbeitszeiten, auch nichts wirklich ändern.
Nun steht demnächst ein Termin beim Betriebsarzt an. Den würde Frau A. auch gerne nicht über ihre Schwangerschaft informieren. Der Termin ist allerdings verpflichtend. Noch dazu wird der Betriebsarzt auf diverse Impfungen drängen, die in absehbarer Zeit an sich gemacht werden müssten. Aufgrund der Schwangerschaft kann Frau A. aber zurzeit nicht geimpft werden und sie wird das dem Betriebsarzt wohl sagen müssen. Mit dem Impfungen wäre sie noch im grünen Bereich.
Nun hat Frau A. natürlich große Sorge, dass der Betriebsarzt an den Arbeitgeber weiter gibt, dass Frau A. schwanger ist. Wird der Betriebsarzt das denn weitergeben? Oder ist ein Betriebsarzt nicht hier ebenfalls an seine Schweigepflicht gebunden?
Der Betriebsarzt wird das nicht weitergeben, da kann sie eigentlich beruhigt sein. Ich verstehe aber nicht, warum sie dem Arbeitgeber nicht Bescheid gibt. Sie hat doch nur Vorteile davon, was Kündigungsfrist, Arbeitszeiten und so weiter angeht. Am Anfang einer Schwangerschaft ist ein Verschweigen vielleicht verständlich, aber in der 13. Woche ist doch die Gefahr einer Fehlgeburt gering. Außerdem dürfte man den Bauch ziemlich bald sehen oder er ist schon sichtbar. Der Betriebsarzt wird ihren Zustand in der 13. Woche wahrscheinlich eh erkennen, wenn er einen geschulten Blick hat.
Die einige Person, die den Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren hat, ist die Arbeitnehmerin selber. Der Betriebsarzt hat sich auch in diesem Fall an seine Schweigepflicht zu halten, wenn er von der Schwangerschaft erfährt. Den Zeitpunkt, wann der Arbeitgeber erfahren soll, dass eine Schwangerschaft vorliegt, kann die Arbeitnehmerin selbst entscheiden.
Auch der Arbeitgeber ist dann zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit das geht. Wenn natürlich gravierende Änderungen im normalen Betrieb vonnöten sind, wird sich das kaum vermeiden lassen, dass jemand von der Schwangerschaft erfährt.
Sobald Frau An. die zwölfte Schwangerschaftswoche überschritten hat, ist sie eigentlich verpflichtet dem Arbeitgeber eine festgestellte Schwangerschaft mitzuteilen. Auch, wenn Frau A. die Schwangerschaft erst einmal noch für sich behalten würde wollen. Immer hin kann auf der Arbeit auch etwas passieren und dann weiß kein Arbeitskollege und selbst der Arbeitgeber nicht Bescheid über die Schwangerschaft, die in einem Notfall aber in Erfahrung gebracht werden müsste. Sei es der Fall, dass Frau unglücklich stürzt und bewusstlos ist und dann der Krankenwagen kommt und sie behandeln will. Sie hat keinen Mutterpass bei sich und die Kollegen so wie der Arbeitgeber wissen nicht Bescheid, ich denke, dass das nicht wirklich sinnvoll ist und solch eine Situation kann durchaus vorkommen.
Zu dem denke ich, dass der Betriebsarzt auch so eine genannte Schweigepflicht besitzt. Immer hin ist es auch ein Arzt, auch wenn dieser Unteranderem für Betriebe tätig ist. Und, wenn der Betriebsarzt keine ansteckenden Krankheiten feststellt, sondern nur eine Schwangerschaft in Erfahrung bringt, die ja bekanntlicherweise nicht ansteckend ist, dann ist der Betriebsarzt auch an einer Schweigepflicht gebunden. Es kann durchaus Probleme geben, weil Frau A. ihre Impfungen wohl auffrischen muss, dies aber nicht machen kann, weil sie schwanger ist, weshalb sie den Betriebsarzt auf jeden Fall von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen muss. Ich denke, dass man dem Betriebsarzt dann selber fragen kann, ob dieser es dem Arbeitgeber weiter gibt. Aber auf jeden Fall sollte Frau A. dem Arbeitgeber zumindest selber erzählen, dass sie schwanger ist.
Wenn schon die Arbeitszeiten nicht mit dem Mutterschutz konform sind, dann zweifle ich gerade an die Schweigepflicht vom Betriebsarzt. Denn immerhin geht es hier um die Einhaltung von Gesetzen und das die angehende Mutter einen besonderen Schutz genießt. Immerhin gibt es das Gesetz ja nicht zum Spaß. Und somit sehe ich auch eine Verpflichtung von Frau A. den Arbeitgeber schnellstmöglich über die Schwangerschaft zu informieren.
Vor ihren Kollegen kann man das auch mit einer Anpassung der Arbeitszeiten noch verheimlichen. Allerdings sehe ich auch die Gefahr, dass dann quasi Kollegen gefährlich werden können, auch wenn Frau A. mit Patienten scheinbar nicht zusammen kommt. Aber der Masern übertragende Arzt war ja nun erst Diskussionsthema hier.
Gut, ich war noch nie schwanger und hatte so eine Situation noch nicht. Dennoch verstehe ich nicht, warum Frau A ihre Schwangerschaft, zumal sie ja in der 13. Woche ist, nicht einfach öffentlich macht. Wie schon gesagt wurde, hätte sie ja nur Vorteile davon. Ich würde so ein Verhalten nur dann als logisch empfinden, wenn sie sich nicht sicher wäre, das Kind tatsächlich zu behalten. Aber für eine Abtreibung dürfte es in der 13. Woche auch schon (gesetzlich) zu spät sein meine ich.
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