FSK-Staffelung in +0, 6, 12, 16 Jahre und 18 Jahre?
Bei der FSK Staffelung ist mir aufgefallen, dass diese erst ab +0 dann ab 6 Jahre, dann ab 12 Jahre und dann ab 16 Jahre und zuletzt ab 18 Jahren empfohlen werden. Was aber ist dazwischen? Ein 6 jähriges Kind hat doch auch filmmäßig ganz andere Ansprüche als ein 10 jähriges Kind und sollte die Filme ab 12 Jahren ja noch nicht sehen. Wenn man mit einem 11 jährigen Kind ins Kino will und man schaut einen Film ab 6 an, dann sind meist sehr kleine Kinder dort und ein 11 jähriges Kind fühlt sich "wie ein Baby".
Warum wird die Staffelung nicht ein wenig feiner unterteilt? Ein 11 jähriges Kind kommt hier in keinen Film ab 12. Nicht mal, wenn die Eltern dabei sind. Hier sind die Betreiber sehr streng und lassen die Kinder nicht in die Filme, da sie nicht nachvollziehen können, ob die Erwachsenen wirklich die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten sind. Aber da man die FSK sowieso oft nicht nachvollziehen kann, verstehe ich nicht, warum man dann nicht ein wenig feiner staffelt. Seid ihr zufrieden mit dieser Staffelung?
Diamante hat geschrieben:Ein 11 jähriges Kind kommt hier in keinen Film ab 12. Nicht mal, wenn die Eltern dabei sind.
Jetzt weiß ich nicht, ob diese Behauptung in der weiter zurückliegenden Vergangenheit mal gestimmt hat. Ich selbst, schon etwas erfahrener, glaube aber nicht. Denn die Eltern sind hier "heilig" und natürlich dürfen Kinder (also auch der 7-jährige) in Begleitung der Eltern (oder eines Elternteils!) in einen Kinofilm gehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Nachlesen kann man dies z.B. hier.
Eine weitere Unterteilung wäre wohl der Schutzidee nicht förderlich. Man muss sich immer vor Augen halten, wer vor was zu schützen ist. Und da macht die "grobe" Unterscheidung doch so wie sie ist Sinn. Eine Unterteilung bzw. Unterscheidung von 10 und 12 Jährigen ist in der Praxis ja nicht denkbar, zumal sich diese Kinder in der Altersklasse ja auch innerhalb einer Schulklasse begegnen können.
Also ich finde diese Staffelungen völlig ausreichend. Ehrlich gesagt interessieren sich unsere Kinder auch nicht für das Alter der anderen Kinobesucher sondern viel mehr für den Film. Es gibt ja auch durchaus Filme die auch Erwachsene ansehen die FSK 6 sind oder ähnliches. Ich kann allerdings deinen Grundgedanken auch nachvollziehen. Gerade wenn ein Kind knapp vor der nächsten Altersgrenze steht, ist es ja auch schwer ihm verständlich zu machen, warum es den Film noch nicht sehen darf. Ich kann aber natürlich auch die Kinobetreiber verstehen, dass diese sich an die Vorschriften halten müssen. In solchen Fällen bleibt einem dann eben leider nur, den Film auf DVD oder online anzusehen.
Ich denke eine noch feinere Unterteilung wäre aus meiner Sicht ziemlich sinnlos. Denn die bisherige Gliederung reicht völlig aus, um einen ausreichenden Jugendschutz zu gewährleisten. Hätte man achtzehn unterschiedliche Unterteilungen, würde man doch gar nicht mehr durchblicken und einen Vorteil daraus ziehen würde man auch nicht.
Und die Aussage, dass man auch mit Begleitung der Eltern einen Film ab 12 Jahren nicht mit einem elfjährigen Kind besuchen darf, stimmt so nicht ganz. Denn bei Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, gilt oft eine Ausnahmeregelung. Filme bis 12 Jahren dürfen mit den Eltern auch mit jüngeren Kindern besucht werden. Bei Filmen die erst ab 16- oder 18 Jahren freigegeben sind, gilt diese Ausnahmeregelung allerdings nicht.
Ich empfinde die Staffelung ebenfalls als nicht ausreichend. Ich habe vor Jahren den zweiten Teil der Harry Potter Saga im Kino gesehen. Der Film hatte eine Altersfreigabe ab 6 Jahre. Was ich damals als viel zu niedrig empfunden habe. Allerdings würde ich nun für diesen Film, eine Alterfreigabe von 12 Jahren auch für zu hoch empfinden. 10 Jahre fände ich ok, vielleicht auch schon 8 Jahre.
Ich halte die Alterspanne von 6 bis 12 Jahre als sehr groß. Da durch läuft ein Kind, in meinen Augen, mehrere Entwicklungsstadien. Ich fände ein FSK dazwischen durchaus passend. Ab 9 Jahre würde vielleicht passend sein.
Wobei ich auch den Sprung von 12 Jahren zu 16 Jahren nicht ganz ohne finde. Manches Kind mit 12 Jahren spielt noch mit Puppen, während andere schon viel weiter sind. Hier fände ich eine Zwischenstufe von 14 Jahren als durchaus angebracht.
Also prinzipiell sollte es ja kein Problem sein, dass man sich im Kino als Elternteil beziehungsweise Erziehungsberechtigter ausweist. Und gerade wenn das Kind doch schon fast zwölf Jahre alt ist, sollte man doch in eine Vorstellung ab zwölf Jahren gehen dürfen, insofern denn ein Elternteil dabei ist. Dass es klare Grenzen gibt, das ist mir durchaus klar, aber das heißt doch noch lange nicht, dass man diese nicht hinterfragen sollte.
Wenn ich mir die regelrecht gigantische Alters-Lücke zwischen FSK 6 und FSK 12 anschaue, dann denke ich schon, dass man ein FSK 9 doch noch ganz gut in diese Alters-Lücke stopfen beziehungsweise integrieren kann. Immerhin entwickelt sich ein Kind in sechs Jahren auch enorm. Und wenn ein Filmproduzent den Film nicht ab zwölf Jahren herausgeben darf beziehungsweise dazu gezwungen ist, ihn auf FSK sechs einzustufen, dann ist das schon doof, vor Allem wenn man den Film einem zehnjährigen Jungen beziehungsweise einem zehnjährigen Mädchen schon zumuten könnte.
Aber für jede Altersstufe, sprich von eins bis achtzehn Jahren, sollte man keine FSK-Freigabe einführen. So verliert man den Überblick und es ist einfach herzlich sinnlos, da in einer Klasse ja durchaus Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren vertreten sein können. Will die Schule nun einen Ausflug machen, ja dann kann vielleicht ein Drittel der Klasse nicht in die Vorstellung gehen. Das wäre bei der aktuellen FSK-Einteilung so eher unwahrscheinlich.
Wie ich aber bereits gesagt habe, würde ich dennoch sagen, dass eine FSK-Stufe mit neun Jahren eingeführt werden sollte. Zwischen zwölf und sechzehn Jahren wäre es zwar auch sinnvoll, jedoch meiner Meinung nach nicht so dringend notwendig, wie zwischen FSK sechs und FSK zwölf.
Ich möchte mal kurz eine Anmerkung machen: Kinder unter 12 Jahren und ab 6 Jahren können sehr wohl in Begleitung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in einen Film ab 12. Dies ist nicht nur nach gusto je nach Kino, sondern ist sogar gesetzlich festgelegt. Dies ist also vom Jugendschutz festgelegt, das steht auch nochmal auf der Webseite: hier
Zum eigentlichen Thema fällt mir als Erklärung ein, dass man eben irgendwo einfach Grenzen setzen muss. Man könnte auch beispielsweise Bier ab 15 Jahren erlauben und Sekt und Wein erst ab 16, aber damit das alles ein bisschen übersichtlicher und leichter ist, werden hier eben feste Altersgrenzen gezogen. Man könnte zwar noch weitere Altersstufen bei den Filmen erschaffen, aber das würde für die Prüfstelle nur mehr Arbeit bedeuten und würde eben auch zu Unübersichtlichkeit führen. So würde ich mir jedenfalls erklären, warum die Altersstaffelung so ist, wie sie ist.
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