Einschränkungen bei Verdienst

vom 24.06.2013, 06:08 Uhr

Ich gehöre zu einem der Unglücklichen, dessen Eltern zu den Arbeitslosengeld-II Empfängern gehören. Allerdings würde ich gerne neben meinem Abitur auch einen Nebenjob ausüben, jedoch möchte ich nicht zur finanziellen Last meiner Eltern werden. Sprich, wenn ich über dem Freibetrag bin, dass sie von ihrem Einkommen Geld abgezogen bekommen. Durch solche "Gesetze" ist es doch nicht möglich, wirklich zu arbeiten oder überhaupt Motivation zu bekommen. Wieso sollte ich für beispielsweise 100 Euro á 20 Stunden arbeiten? Es bleiben allgemein nur noch solche steuerfreie Einkommensmöglichkeiten wie Blut spenden, Plasma spenden etc.

Nun meine Frage: Wie schaffe ich es mehr als ca. 200 Euro im Monat zu verdienen bei ca. 30 Stunden Arbeit und das ohne irgendwelche Abzüge im EInkommen? Ich möchte schließlich für das Geld arbeiten, was mir angeboten wird und nicht mich unter Wert verkaufen.

» Madrid357 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,56 »



Wenn es die Möglichkeit gibt, dass man selbst Geld verdienen kann, warum sollte es dann die Option geben, ebenso Arbeitslosengeld II zu beziehen? Das hat generell nichts damit zu tun, dass man sich unter dem Wert verkaufen soll. Man würde wohl für ca. 25 Stunden den Monat arbeiten. Aber ich finde, dies hat nichts damit zu tun, dass man sich unter einem Wert verkauft.

Ich habe beispielsweise in meinen Nebenjob ein Bruttogehalt von 7,99 Euro bekommen. Wäre nun jemand ein ALG-II-Bezieher und dürfte nur 100 oder weil er 20 % mehr seines Lohnes haben möchte, hätte mein Arbeitgeber mir dennoch den gleichen Bruttolohn gegeben. In diesem Fall wird eben nur die Mehrarbeit belohnt. Warum sollte somit jemand ALG-II beziehen, wenn er eben über der Verdienstobergrenze verdient? Somit hat er kein Anspruch auf einen Freibetrag.

In deinem Fall ist es wohl gut, dass du die Sperre/Aufhebung des ALG-II vermeiden möchtest, aber in solchen Zeiten sollte man seinen Eltern helfen. Bei einem Verdienst von 100 bis 1000 Euro bleiben aber immerhin 20 % anrechnungsfrei, sodass es sich unter Umständen lohnt, besonders kann man hierbei auch Werbungskosten bei der Bundesagentur für Arbeit berechnen lassen.

Ich empfehle eine geringfügige Beschäftigung für 450 Euro. Man arbeitet unter Umständen bis zu 50 Stunden im Monat, hat eine Menge Freizeit und ist dennoch in den Arbeitsmarkt integriert. Dabei muss unter Umständen der Abzug von ALG-II nicht zwangsläufig geschehen. Es liegt ja noch eine Differenz zur Bezahlung der Miete vor, sodass du diesen Anspruch dennoch hast. Aber auf eine Teilzahlung des Arbeitslosengeldes wird es herauskommen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Durch solche "Gesetze" ist es doch nicht möglich, wirklich zu arbeiten oder überhaupt Motivation zu bekommen.

Muss die Motivation unbedingt der finanzielle Anreiz sein? Nur um dir mal eine andere Sichtweise aufzuzeigen. Generell werden Kinder von Leistungsempfänger gerne auch in die Schublade faul gepresst. Das kann und wird dir zurzeit sicherlich relativ egal sein. Allerdings kann sich ein Nebenjob, auch wenn er finanziell scheinbar nicht lohnt, durchaus positiv für dich auswirken. Du kannst in einem Lebenslauf diese Tätigkeiten angeben und die potentiellen Arbeitgeber sehen daran, dass du gewillt bist zu Arbeiten.

Im Endeffekt soll dieses Gesetz, welche du so unmöglich findest, Kinder schützen. Wäre es möglich, dass ein Kind in einer Bedarfsgemeinschaft unbegrenzt verdienen kann, würde das einmal wahrscheinlich Kinderarbeit fördern und das ist nicht Sinn der Sache. Oder es würden sich Eltern ihren Lohn auf Namen des Kindes auszahlen lassen und somit schwarz verdienen. Was eben nicht Sinn einer Solidargemeinschaft ist.

Wie schaffe ich es mehr als ca. 200 Euro im Monat zu verdienen bei ca. 30 Stunden Arbeit und das ohne irgendwelche Abzüge im EInkommen? Ich möchte schließlich für das Geld arbeiten, was mir angeboten wird und nicht mich unter Wert verkaufen.

Du darfst im Endeffekt so viel verdienen wie du kannst/willst. Allerdings wird dein Gehalt dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Was durchaus auch seinen Sinn hat. Ganz generell halte ich es auch nicht für zwingend fair. Aber wie würde man das anders lösen wollen?

Davon mal abgesehen, wenn du wirklich Geld verdienen möchtest, könntest du quasi auch so viel verdienen, dass du ausziehen könntest und deine eigene Wohnung und dein eigenes Leben finanzieren kannst. Davon abhalten kann dich keiner. Auch wird dein Einkommen dann nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Aber wirklich was übrig von dem Geld wird dir nicht bleiben.

Momentan bekommen deine Eltern Miete für dich vom Staat. Heizkosten werden auch übernommen. Dann bekommen sie für dich noch den Regelbedarf. Der müsste sich für dich auf knappe 300 Euro belaufen. Von dem Geld kaufen sie deine Kleidung, ernähren dich, stellen Körperpflege und waschen deine Wäsche.

Von deinem Verdienst wird ja nicht alles einbehalten. Im Endeffekt darfst du etwa 165 Euro behalten. Der Rest wird von den 300 Euro abgezogen. Theoretisch könnten deine Eltern nun sagen, sie bezahlen dir halt weder Kleidung, noch Essen, noch sonst was, weil du ja dein eigenes Geld verdienst.

Du kannst dich aber mal kundig machen. So weit ich weiß, gibt es irgendwie die Möglichkeit, dass man als Schüler einmal im Jahr mehr verdienen darf und auch behalten darf. Irgendeine Möglichkeit gibt es da. Wäre dann halt kein dauerhaftes Einkommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich muss mich nun doch nochmal einmischen. Die Threadeinstellerin schrieb, dass ihre Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Somit liegt der Freibetrag nur bei 100 Euro. Lediglich 165 Euro darf bei Arbeitslosengeld I behalten werden, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit das Einkommen anrechnen darf.

Um noch mal zur Motivation zu kommen: Ich habe sehr viel mehr Motivation, wenn ich weiß, dass ich mein Geld selbst verdienen kann. Es macht mich stolz. Somit bin ich dann auch motivierter, als wenn mir der "Staat" das Geld in den Rachen wirft und ich mich auf meiner faulen Haut ausruhe. Was ist denn auch besser? Im Lebensexistenzminimum zu leben oder sich eine schicke Welt aufzubauen, in der man sich auch was leisten kann und nicht jedem Rechenschaft leisten muss?

Die Rechte und Gesetze sind für mich auch nicht eindeutig und zum Teil auch unfair, aber wir als einzelne Menschen können wohl nicht viel anrichten, um diese Paragraphen zu ändern. Das Problem liegt meines Erachtens daran, dass die Gesellschaft in ihrer Arbeit nicht ordentlich vergütet werden. Viele Manager erhalten das dreifache an Einkommen als ein Altenpfleger, der zum Teil auch körperliche anstrengende Arbeit leistet. Die Politiker mal ganz abgesehen. Da kann ich auch einige Menschen verstehen, die sich eben denken, dass sie sich diesen Stress nicht machen und sich auf Kosten des Staates ausruhen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



ihre Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Somit liegt der Freibetrag nur bei 100 Euro. Lediglich 165 Euro darf bei Arbeitslosengeld I behalten werden, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit das Einkommen anrechnen darf.

So weit ich weiß, ist das prozentual gestaffelt und nur die ersten 100 Euro sind Anrechnungfrei. Wenn jemand als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf, nach SGB 2 beziehen, mehr als 100 Euro im Monat dazu verdient, wird alles über 100 Euro prozentual angerechnet. Bei einem 400 Euro Job, bleiben da, wenn ich mich recht erinnere, etwa 165 Euro über.

Ich habe nun extra gegoogelt. 100 Euro sind Anrechnungfrei. Bei Einkommen, welches höher ist, werden 20 Prozent nicht angerechnet. Bei einem 450 Euro Job bleiben einem dann 170 Euro, die man behalten darf, beziehungsweise die eben am Regelbedarf nicht abgezogen werden. Ganz wichtig ist aber, dass das nur gilt, wenn man Arbeitslosengeld 2 nach SGB 2 bezieht. Quelle

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Irgendwas scheint aber in deiner Rechnung falsch zu sein. Bei einem 450 Euro Job komme ich auf einen Freibetrag von 190 Euro, da 4,5 * 20 % eben 90 Euro ergeben. Selbst bei der ersten Berechnung sind es nur 180 Euro. Generell würde man aber sein Anrecht auf den gesamten Nebenjobverdienst haben und die gesamte Summe gegengerechnet werden. Der Grundbedarf ist mit dieser Summe abgedeckt, aber die Wohnungskosten muss das Amt dennoch übernehmen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Irgendwo habe ich aber auch gehört, dass man Werbungskosten, wie Fahrtkosten, in die Berechnung auch einfließen lassen kann und dann erhält man eventuell je nach Situation des Bedürftigen und Sachbearbeiter mehr Geld.

Die Situation, dass das Einkommen des Gehaltes auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, habe ich bei einer Freundin beobachtet. Sie hat sich dann selbst Unterstützung durch das Arbeitsamt geholt und ist dann ausgezogen. Anders kenne ich es auch persönlich, dass es sehr hart ist, in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben. Rentner werden sehr schlecht in dieser Hinsicht behandelt und Erwerbsgeminderte, die eine hohe Entschädigung bekommen, bestraft man damit. So kam es eben, dass ich persönlich eine zeitlang kein Geld erhalten habe. Wenn man so steht, überlegt man es sich spätestens, ob man sich nicht ein Nebenjob sucht. Der Vorteil liegt nur dabei, dass man soviel verdienen kann, wie man möchte.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


100 Euro sind anrechnungsfrei. Von dem Rest darf man 20 Prozent behalten. 20 Prozent von 350 Euro sind 70 Euro. Somit sind wir bei 170 Euro, die man behalten darf, ohne Abzüge am Regelbedarf zu haben. Somit hat man bei einem 450 Euro Job Miete plus Regelbedarf plus 170 Euro.

Meine Angaben beziehen sich auf die genannte Seite und auf die Grundlage, dass Arbeitslosengeld 2 nach SGB 2 bezogen wird. Rentner, die unterstützende Leistungen beantragen müssen, stehen dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung und werden deshalb nach SGB 12 bearbeitet. Dort sind die Grundlagen generell anders. Man darf weniger Sparguthaben haben und man darf nicht so viel dazu verdienen. Was auch gilt, wenn man, aus welchen Gründen auch immer, eben Arbeitslosengeld 2 nach SGB 12 bezieht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Kann schon sein, dass die Berechnung richtig liegt, aber ich habe auch schon gehört, dass 100 Euro verdient, alles in Rahmen ist, und keine Sorgen hat. Sobald man aber über 100 Euro verdient, und sei es nur ein Euro, wird die gesamte Summe mit 20 % berechnet. Somit würde meine Berechnung stimmen.

Ich möchte mich nun aber auch nicht um 30 Euro streiten, weil im Grunde damit das Lebensexistezminimum auch nicht wirklich gesteigert wird. Man lebt dennoch sehr an der Grenze. Man muss jeden Cent umdrehen und es fällt einen wirklich nicht leicht.

Ich rate nur in diesem Sinne, dass man sich bemüht, Arbeit zu finden. Zum Anfang kann ja ein Nebenjob reichen, aber am Ende findet man vielleicht doch eine Festeinstellung. Notfalls muss man halt zwei Nebenjobs belegen. Dies füllt auch das Leben aus und man steht auf beiden Beinen und ist für sich selbst verantwortlich.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich sehe bei 100 Euro zu 170 Euro einen Unterschied von 70 Euro. Und das ist in meinen Augen sehr viel Geld. Und egal was du gelesen oder gehört hast oder durch Hören und Sagen weißt, ich habe eine Quelle von der Arbeitsagentur angegeben. Die können so was nicht veröffentlichen, wenn es anders gehandhabt wird. Und falls es anders gehandhabt wird, kann man dagegen vorgehen!

Und es geht hier nicht darum, seine Existenz zu sichern. Hier fragt ein Schüler! wie er nebenbei Geld verdienen kann. Einem Schüler zu zwei Nebenjobs zu raten ist absolut unsinnig! In dem hier genannten Fall, müsste der Schüler dann nämlich mit seinem gesamten Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft aufkommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Hierbei gibt es leider keiner legale Möglichkeit, außer du schließt noch eine Ausbildung ab. Dann hast du deine eigene BG und darfst machen, was du willst.

Ansonsten wird jegliches Ankommen angerechnet, wobei für Erwerbseinkommen gewisse Freigrenzen gelten.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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