Regelungen Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit

vom 20.06.2013, 13:19 Uhr

Y. ist noch sehr jung und muss wohl aus gesundheitlichen Gründen schon in Frührente gehen. Y. ist 30 Jahre alt und hat erst 4 Jahre richtig gearbeitet. Das Studium hat er mit 25 abgeschlossen und vor einem Jahr wurde bei ihm eine unheilbare Krankheit diagnostiziert, die ihn an den Rollstuhl fesselt und er auch nicht mehr arbeiten kann. Wie sieht das eigentlich mit dem Rentenanspruch aus? Wie hoch ist die Mindestversicherungszeit, damit Y auch Rentenanspruch hat?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Y hat, so wie der Fall aussieht, leider Pech gehabt. Die Mindestversicherungszeit beläuft sich auf 5 Jahre, also 60 Monate. Da Y aber nur 4 Jahre gearbeitet hat, hat er generell schon mal kein Anrecht auf eine Rente. Ich kann nur für ihn hoffen, dass er eventuell während seines Studiums einen Nebenjob angenommen hat, bei dem er auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat. Selbst wenn er nur einen Tag im Monat gearbeitet hat, wird der gesamte Monat angerechnet.

Das Studium wird nur als Anrechnungszeit gesehen. Zu seiner Familie wurde leider nichts benannt. Sollte er noch Kinder haben und das Erziehungsjahr übernommen haben, kann dies zu seinen Gunsten bewertet werden. Sollte er irgendwie über die 60 Monate kommen, werden ihm pro Jahr Entgeltpunkte ausgerechnet, die dann durch ein Faktor (abhängig von der Art der Rente) multipliziert werden, um es mal vereinfacht darzustellen

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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