Beitragsbemessungsgrenzen bei der Krankenversicherung

vom 17.06.2013, 21:25 Uhr

Viele der derzeit in Deutschland etablierten Krankenversicherungen werben ja massiv um jeden Versicherten. Ich bin ja auch jemand die gern einmal die Tarife und Leistungen vergleicht. Womit ich bisher jedoch nicht so recht klar komme sind die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Wer kennt sich denn damit aus und kann diesen Begriff mal etwas näher erläutern. Für welchen Personenkreis sind denn die Beitragsbemessungsgrenzen relevant?

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» suske » Beiträge: 152 » Talkpoints: 99,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Bruttolohnbetrag, bis zu dem in der Sozialversicherung, also Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge gezahlt werden. Das Brutto-Einkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird bei der Höhe der Beiträge dann nicht mehr berücksichtigt.

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Eine für Renten- und Arbeitslosenversicherung, diese liegt im Moment bei einem monatlichen Bruttolohn von 5800 € im Westen und 4900€ im Osten (69600€/58800€ Jahresbrutto). Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Grenze im Moment bei 3937,50€ im Monat bzw. 47250€ im Jahr.

Wer nun also 47250€ im Jahr als Bruttolohn hat, muss die gleichen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, wie jemand der 75000€ im Jahr verdient. Gleicher Beitragssatz natürlich vorausgesetzt:wink:

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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