Ist es nicht erlaubt den Parkschein weiter zu geben?

vom 15.06.2013, 13:09 Uhr

Ich war heute in der City auf dem Wochenmarkt und habe das Auto auf einem großen Parkplatz abgestellt. Dort muss man einen Parkschein ziehen. Da ich nicht lange brauchte in der Stadt und ich aber nur 2 Euro hatte, habe ich ein Ticket gezogen, welches für 2 Stunden gültig war. auf diesem Parkplatz kostet das Parken ein Euro die Stunde. Ich war nach nicht mal 30 Minuten wieder zurück und habe demnach noch 1 1/2 Stunden auf dem Parkschein gehabt.

Eine junge Frau hielt mit ihrem Auto auf dem Parkplatz und ich wollte ihr meinen Parkschein geben, der ja noch gültig war. Die Frau wollte gerade zugreifen, als hinter uns eine Politesse stand, die meinte, dass sie das jetzt nicht gesehen hat. Denn das wäre nicht erlaubt. Sie würde wohl gnädiger Weise ein Auge zu drücken. Aber man sollte sich das nicht zur Gewohnheit werden lassen. Ich wollte das Ticket nicht verkaufen, sondern verschenken. Aber die Politesse meinte, dass das nicht erlaubt wäre.

Bisher habe ich immer meine Parkscheine weiter gegeben, wenn da noch eine Zeit drauf gültig war. Mir war es neu, dass es verboten ist. Ist es wirklich verboten? Wo kann man das nach lesen? Gebt ihr eure Parkscheine auch weiter oder schmeißt ihr sie weg, auch wenn noch lange Zeit damit geparkt werden darf? Wenn es verboten ist, warum ist es verboten? Wenn ich jetzt nur 50 Cent rein geschmissen hätte und die Frau hinter mir dann auch nur 50 Cent, hätte die Stadt weniger verdient als mit meinen 2 Euro. Für mich völlig unverständlich. Ich habe mich echt geärgert.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde sagen, es ist erlaubt. Man ist laut § 13 dazu verpflichtet, einen gültigen Parkschein im Auto sichtbar zu hinterlegen. Wo man diesen herbekommt, wird in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt. Bei privaten Parkplätzen ist es sicher anders.

Aber natürlich ist die Stadt daran interessiert, dass jeder sich einen eigenen Schein kauft. Wenn du und dieses Frau wirklich nur 50 Cent reingeworfen hättet, dann wäre es ein Verlustgeschäft für die Stadt gewesen, dir die Übergabe zu verbieten. Aber du hast dir ein 2-Euro-Ticket gekauft. Wenn diese Frau das genauso gemacht hätte, weil sie kein Kleingeld hat oder auch wenn sie nur 50 Cent reingeworfen hätte, wäre für die Stadt was bei rausgesprungen. Ich denke, die meisten Menschen zahlen lieber zu viel als dann immer auf die Zeit achten zu müssen oder ein Knöllchen zu riskieren. Von daher verdient die Stadt an jedem Ticketkäufer.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Komisch, ich habe nämlich genau das Gegenteil gelernt. In der StVO steht meines Wissens auch nichts, dass man den Parkschein nicht weitergeben darf, wenn noch Zeit übrig ist. Der in der StVO enthaltene Paragraf 13 regelt an sich nur, dass Autofahrer für den Zeitraum an welchem sie parken einen gültigen Parkschein haben müssen und dieser gut sichtbar ausgelegt ist. Deswegen denke ich, dass die Politesse vielleicht einfach nur einen schlechten Tag hatte oder einfach nichts davon wusste, dass Samaritertum in der StVO nicht explizit verboten ist. Ich habe übrigens auch in der Fahrschule gelernt, dass es durchaus legitim ist, nicht abgelaufene Parkscheine an den nächsten Parkenden weiterzugeben.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Das ist schwachsinnig, was die Politesse von sich gegeben hat. Sie wollte wahrscheinlich nur als nette Politesse in eurer Erinnerung bleiben. Du hast dir die Parkzeit für zwei Euro erworben. Du hast die Parkzeit allerdings nicht völlig ausschöpfen können und hast einer fremden Frau deine Parkzeit in Form des Parkscheins geschenkt. Das ist deine Sache - das hat die Politesse nicht zu interessieren, ob du deinen Parkschein verschenkst, oder eben wegschmeißt.

Wenn ich weiß, dass ich für einen Arztbesuch nur 30 Minuten lang parken muss, ziehe ich mir sicherheitshalber immer trotzdem einen Parkschein für 1 Stunde Dauer. Einfach nur zur Sicherheit. So bleiben oft 30 bis 40 Minuten Restzeit auf meinem Parkschein und dann verschenke ich meinen Parkschein auch immer. Selbst dann, wenn eine Politesse es mir verbieten würde. Beweisen kann sie es letztendlich ja sowieso nicht.

» Gamer » Beiträge: 432 » Talkpoints: 2,69 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin da auch wie du und gebe meinen Parkschein immer weiter, wenn ich die Möglichkeit dazu habe. Da habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, dass das vielleicht nicht erlaubt ist. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, wenn man deswegen mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen muss, wenn das eine Politesse sieht. Die Stadt wird genug durch solche kostenpflichtigen Parkplätze verdienen und kann da ruhig mal ein Auge zudrücken.

Ich werde weiterhin meine Parkscheine weitergeben, wenn ich die Möglichkeit habe. Immerhin kann ich damit anderen noch eine Freude machen. Aber so recht vorstellen, dass das weitergeben nicht erlaubt ist, kann ich mir auch nicht vorstellen. Sicherlich sieht das keine Politesse gern, aber das es wirklich verboten ist, kann ich mir nicht so recht vorstellen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Bei öffentlichen Parkplätzen ist es erlaubt, den Parkschein weiter zu geben. Bei privaten Parkplätzen kann es anders geregelt werden und steht in den Nutzungsbedingungen. Wenn aber eine Politesse anwesend war, wird es sich ja um einen öffentlichen Parkplatz gehandelt haben. Dann kann sie es nicht verbieten, auch wenn es sicher nicht gerne gesehen wird, wenn der Parkschein weiter gegeben wird. Ich habe es auch schon einige Male so gemacht, dass ich meinen Parkschein weiter gegeben habe. Ich konnte ja doch nichts mehr damit machen und jemand anders hat sich darüber gefreut.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ob das Weitergeben des nicht verbrauchten Parkscheines erlaubt ist oder gesetzlich nicht, weiß ich nicht. Gesagt wurde mir einmal, dass die Parkscheine nicht weitergegeben werden dürfen. Da ich das nicht einsah, habe ich mich wieder ins Auto gesetzt und gewartet, bis keine Politesse mehr da war. Ich sehe es nicht ein, dass ich mein Geld an die Stadt, die genug kassiert, verschenke.

Man sollte grundsätzlich immer Kleingeld mitnehmen, wenn man einen Parkschein ziehen muss, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, mehr bezahlen zu müssen. Ich verschenke die Scheine immer, wenn noch Zeit frei ist. Auch ich habe mal einen geschenkt bekommen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Barbara Ann hat geschrieben:Bei privaten Parkplätzen kann es anders geregelt werden und steht in den Nutzungsbedingungen.

Selbst wenn es in den Nutzungsbedingungen und Geschäftsbedingungen so geregelt ist, dass eine Weitergabe nicht möglich sein soll, heißt es ja nicht, dass diese (private) Regelung dem Gesetz entspricht. Solange dann keine Regel bzw. kein Anspruch auf "Auszahlung" der noch nicht verbrauchten Parkzeit hat, wäre so eine Regel jedenfalls eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der Verbraucher und kein Parkhausbetreiber käme vor Gericht damit durch, zumal die Weitergabe des Parkscheins ja noch nicht mal einen Schaden bzw. einen Verlust für den Betreiber bedeutet.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich kenne hier die genaue Lage des Gesetzes nicht, aber ich sehe hier nichts, was dagegen verstoßen könnte. Es ist ja nicht so, dass der Parkschein für ein bestimmtes Fahrzeug personalisiert wird. Wäre dies so würde das ganze natürlich ganz anders aussehen und wäre dann sicherlich nicht in Ordnung, aber das ist ja nicht der Fall. Wenn sie ihren Parkschein weitergibt ist das in meinen Augen auch kein Problem, weil ja am Ende die Parkzeit bezahlt wurde. Hier hat sie die Kosten quasi übernommen und die andere Frau kann den Rest aufbrauchen. Wer dafür bezahlt ist doch am Ende auch egal, wichtig ist doch nur, dass die Parkzeit bezahlt wird.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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