Mitglied freiw. Feuerwehr - Alarm - Freistellung von Arbeit

vom 14.06.2013, 18:37 Uhr

A ist Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr. Er hat bisher in einem Betrieb gearbeitet, der kein Problem damit hatte, dass er bei Alarm den Betrieb während der Arbeit verlassen konnte um als Feuerwehrmann seinen dienst zu tun. In dem Betrieb haben noch 4 Leute der freiwilligen Feuerwehr gearbeitet.

Nun ist es so, dass der Betrieb zum 1.7 schließt und A schauen muss, dass er neue Arbeit bekommt. Wie ist das, wenn er sich in Betrieben in der Stadt bewirbt. Müsste er beim Bewerbungsgespräch oder in der Bewerbung schon mitteilen, dass er Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist? Würde das eher zum Vorteil für ihn sein oder eher zum Nachteil? Habt ihr da schon irgendwelche Erfahrung machen können?

A hat mit dem Betriebsrat der jetzigen Firma gesprochen und da wurde ihm gesagt, dass ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr auf jeden Fall immer in Alarmbereitschaft sein muss und auch jeder Arbeitgeber ihn dann von seiner Arbeit frei stellen muss. Welcher Betrieb macht das denn mit? Sein jetziger Chef ist da sehr kulant, weil er sich sagt, dass auch er in der Lage sein könnte, dass er die freiwillige Feuerwehr benötigt und dann froh wäre, wenn jemand da ist.

Kennt ihr Leute bei der freiwilligen Feuerwehr? Werden sie von ihrer Arbeit frei gestellt, wenn der Pieper los geht? Was sagt der Chef dazu? Ich muss wohl dabei sagen, dass A die Stunden auch nicht vom Betrieb bezahlt bekommt, sondern von der freiwilligen Feuerwehr, wenn er zum Alarm muss. Wie ist das bei euch bei der freiwilligen Feuerwehr?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt sogar eine gesetzliche Regelung, die das besagt. Ich bin seit 12 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr und ich hatte bisher nie großartig Probleme damit, während der Arbeitszeit in einen Einsatz zu gehen. Jedoch muss ich sagen, dass mir meine Arbeit Spaß macht und ich während der Ausbildung und während der Probezeit nicht in Einsätze gegangen bin. Das Risiko einer Entlassung war mir zu groß, man weiß ja nie, wie der Arbeitgeber etwas dreht, wenn man einen loswerden möchte.

Das Prinzip gilt nicht nur bei der Feuerwehr, sondern auch beim Technischen Hilfswerk oder beim Rettungsdienst. Wie gesagt, es gibt sogar gesetzliche Regelungen, die eine Freistellung unterstützen. Ich schreibe in meinen Lebenslauf grundsätzlich, dass ich bei der Freiwilligen Feuerwehr bin. Soziales Engagement kommt immer gut an und der Arbeitgeber weiß sofort, dass er mit Einsätzen rechnen muss. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn A sein Engagement gleich benennt, ist ja nichts Verwerfliches und nicht alle Feuerwehrleute haben nur saufen im Kopf, wie man so schön sagt.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Die gesetzlichen Bestimmungen regeln nicht nur, dass der Arbeitnehmer für den Einsatz freigestellt werden muss. Es wird dabei auch das Finanzielle geregelt. Der Arbeitnehmer hat nämlich seinen Lohn so zu bekommen, als wenn er normal gearbeitet hätte und der Arbeitgeber muss sich dieses Geld vom Land wieder auszahlen lassen. Somit geht eben kein Angehöriger vom Katastrophenschutz ein finanzielles Risiko ein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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