Kind (über 18) zieht gegen Willen der Eltern aus
Eigentlich sollten oder müssen ja die Eltern ein Kind unterstützen, bis es die Ausbildung zu ende gemacht hat. Nun ist bei Frau A und Herrn B folgende Situation. Kind C ist 19 Jahre alt und im zweiten Ausbildungsjahr zur Gärtnerin. Kind C bildet sich ein nicht mehr zu hause wohnen zu wollen und zieht gegen den Willen der Eltern aus. Nun verlangt Kind C Unterhalt von den Eltern, weil Kind C sich die Wohnung und das Leben nicht alleine vom Ausbildungsgeld leisten kann.
Die Eltern bieten dem Kind C wieder an zu hause einzuziehen. Aber C will auf eigenen Beinen stehen. Die Wohnung ist groß genug dafür, dass Kind C ohne Weiteres wieder einziehen kann. Nur, wenn Kind C nicht mehr einziehen würde, würden die Eltern in eine billigere Wohnung ziehen. Dann wäre für Kind C natürlich kein Platz mehr. Wie sieht es mit dem Unterhalt aus, wenn Kind C freiwillig auszieht und sich den Rückumzug ins Elternhaus selber verbaut? Denn wenn A und B Geld sparen können, würden sie eben in eine kleinere Wohnung ziehen.
Hat das Kind C denn wirklich Unterhaltsanspruch, obwohl es bisher ja noch zurück ins Elternhaus kann? Was ist, wenn die Eltern dann in eine kleinere Wohnung ziehen und Kind C dann nicht mehr zurück kann? Müssen die Eltern dann Unterhalt zahlen? Sollten die Eltern dann lieber in der größeren Wohnung bleiben, bis Kind C auf eigenen Beinen stehen kann? Wie würdet ihr entscheiden? Das Geld bei den Eltern ist knapp und sie würden gerne durch den Umzug in eine kleinere Wohnung Geld sparen.
Ich vermute nicht das Kind-C Unterhalt einfordern kann zumal das Kind volljährig und somit für sich selbst verantwortlich ist und zweitens auch freiwillig (was ja schon im Wort steckt, nach freiem Wille) ausgezogen ist. Trotzdem würde ich mir als Frau A oder Herr B ernsthafte Sorgen machen ob bei Kind-C schon noch alle Zahnräder im Kopf so laufen, wie sie sollten denn wenn man kein Geld hat und auf Teufel komm raus auszieht kann sich zwischen den Ohren nicht allzu viel Widerstand befinden. Ich bin jetzt zu wenig Jurist als das ich dir erklären könnte ob so etwas vor Gericht gehen kann (Kind-C kann sich vermutlich eh keinen Anwalt leisten) und falls es vor Gericht geht wie der Ausgang sein würde.
Ich denke schon, dass C Unterhalt einklagen könnte. Man ist dabei nicht verpflichtet, bei den Eltern zu leben. Man kann ja auch Unterhalt von einem Vater einfordern, der sich verabschiedet hat als man noch ein Baby war. Es wäre absolut unzumutbar bei ihm einzuziehen, aber der Vater hat trotzdem eine finanzielle Verantwortung. Wie die persönliche Beziehung aussieht, spielt dabei keine Rolle. Und mit der Volljährigkeit ist man nicht automatisch voll für sich selbst verantwortlich. Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind die Eltern in der Pflicht.
Die Frage ist, wie hoch der Unterhalt wäre. Der hängt nämlich vom Einkommen der Eltern ab. Sie können ja nichts zahlen, was sie nicht haben. Also muss C abwägen, ob der Unterhalt reichen würde.
Die Situation ist verdammt schwierig. A und B lieben ihr Kind und haben Angst seine Rückzugsmöglichkeit zu verlassen. Ich nehme mal an, dass für C mehr dafür spricht auszuziehen als nur auf den eigenen Beinen zu stehen. Die ganze Geschichte spricht ja nicht gerade für das beste Verhältnis und dazu gehören beide Seiten. Wenn also jetzt richtig Streit ausbricht, zerstört man vielleicht das letzte bisschen Familiengefühl.
An ihrer Stelle würde ich mit einem Anwalt oder auch Steuerberater reden, wie viel Unterhaltskosten auf sie zukämen. Dann muss durchgerechnet werden, ob C mit diesem Geld klar käme. Wenn ja, kann man ruhigen Gewissens in eine kleinere Wohnung. Wenn nicht, sollten sie gemeinsam eine bessere Lösung finden.
Natürlich kann "Kind" C in dem Alter über sein Leben selbst bestimmen und braucht kein Einverständnis der Eltern, wenn C ausziehen will. Das ist der Vorteil der Volljährigkeit - und wer für sich allein Sorgen darf und kann, darf auch allein bestimmen. Der Vorteil birgt aber genau den "Nachteil" bzw. diese Bedingung: Volljährig bedeutet ja nicht allein, mehr Rechte zu haben. Wenn sich C eben trotz der 19 Jahre nicht alleine finanzieren kann, steht es C eben NICHT zu, selbst zu entscheiden.
Die Eltern sind zwar in der Pflicht - aber sie können den Unterhalt auch in Form von Unterkunft und Nahrung bereit stellen. C kann hier nicht nach belieben bestimmen. Wenn C jetzt auf jeden Fall und um jeden Preis ausziehen will, kann C ja eine Arbeit suchen, die so viel einbringt, dass der Auszug finanziert werden kann. Ansonsten muss C zu Hause bleiben!
Nebenbei dürfen die Eltern auch die Wohnung verkleinern. Es gibt nämlich kein Gesetz, welches die Eltern verpflichtet, dem Kind ein eigenes, großes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Auf welcher Grundlage würde C denn gegen die Eltern vorgehen, wenn für C nur eine Schlafcouch zur Verfügung stehen würde?
Ich muss Bienenkönigin da widersprechen, denn meiner Meinung nach ist es durchaus erheblich für die Festlegung einer Unterhaltszahlung, ob Kind C noch zu Hause wohnen könnte. Soweit ich weiß, müssen Eltern einem volljährigen Kind in Ausbildung auf jeden Fall Unterhalt leisten, sie können allerdings zwischen Naturalunterhalt und Barunterhalt entscheiden, sprich sie können dem Kind anstelle einer Barzahlung Kost und Logis in der eigenen Wohnung sowie ein kleines Taschengeld anbieten und müssen somit nicht unbedingt für die eigene Wohnung von Kind C aufkommen. Davon ist nur abzuweichen, wenn besondere Umstände vorlägen, die Kind C das Wohnen im Elternhaus unmöglich machen würden, darüber hätte im Zweifelsfall ein Familiengericht zu entscheiden.
derpunkt hat geschrieben:Nebenbei dürfen die Eltern auch die Wohnung verkleinern. Es gibt nämlich kein Gesetz, welches die Eltern verpflichtet, dem Kind ein eigenes, großes Zimmer zur Verfügung
zu stellen. Auf welcher Grundlage würde C denn gegen die Eltern vorgehen, wenn für C nur eine Schlafcouch zur Verfügung stehen würde?
Was die Aussage von derpunkt betrifft, muss ich allerdings dann doch widersprechen, ich denke nämlich, dass eben jener Fall der Unzumutbarkeit eingetreten wäre, wenn die Eltern in eine kleinere Wohnung ziehen würden und dem Kind bei einem Einzug nur eine Couch im Wohnzimmer ohne erhebliche Privatsphäre zur Verfügung stünde. Das ist für einen Menschen ab einem gewissen Alter sicherlich absolut unangenehm und hier könnte es durchaus zu einer Entscheidung seitens eines Gerichts kommen, die den Barunterhalt herbeiführt.
Ob es so weit kommen muss, ist allerdings die andere Frage und für mich steht fest, dass es für A und B eine andere Lösung geben muss als den Gang vor Gericht. Es wäre vermutlich ratsam, sich erst einmal mit C zusammenzusetzen, die Gründe für den Auszugswunsch zu erläutern und gemeinsam zu überprüfen, inwieweit man sich vielleicht einigen und entgegenkommen könnte.
Die Ausbildung als Gärtnerin wird wahrscheinlich nicht besonders gut bezahlt werden. Sie wird also nur einen geringen Verdienst haben. Zusätzlich zu diesem Einkommen erhält sie das Kindergeld noch. Wie ich das kenne, steht Kind C ein Unterhalt zu, auch wenn sie nicht bereit ist, weiterhin bei den Eltern wohnen zu bleiben. Die Eltern A und B müssen berechnet nach ihrem Einkommen Unterhalt an C zahlen, bis sie ihre Lehre bzw. Ausbildung beendet hat.
Ich persönlich finde das nicht richtig, weil das Kind C ja weiterhin in der elterlichen Wohnung bleiben könnte. Natürlich kennt man nicht die Verhältnisse und weiß nicht, wie das gegenseitige Verstehen funktioniert. Vielleicht möchte Kind C auch eine eigene Wohnung haben, damit sie ihren Freund eventuell aufnehmen kann. Dann allerdings müsste der bei der Miete mit einspringen. Schade, dass es solche Verhältnisse gibt.
Bienenkönigin hat geschrieben:IWie die persönliche Beziehung aussieht, spielt dabei keine Rolle.
Okay, das nehme ich zurück. Wenn die Beziehung super ist und das Kind nur normal rebelliert, können die Eltern es in Naturalzahlungen, also Unterkunft, Essen und Taschengeld begleichen. Aber schon recht kleine Einschränkungen führen oft dazu, dass dem Kind Barzahlungen zugesprochen werden vom Familiengericht. Ich habe gerade von einem Fall gelesen, da sollte die schon volljährige Tochter die Zimmertür auflassen, wenn ihr Freund da war. Das war "schon" eine Zumutung. Und auch das Schlafen auf der Couch in einer kleineren Wohnung würde bestimmt darunter fallen.
Außerdem ist es wohl so, dass wenn das Kind einmal ausgezogen ist, es nicht mehr dazu gezwungen werden kann, wieder zurückzuziehen. Also wenn es sich erst eine Wohnung leisten kann, auszieht und dann den Ausbildungsplatz verliert oder ähnliches. Ich bin mir nicht sicher, ob das hier zutrifft. Hat sich C denn die Wohnung anfangs leisten können?
Ich hab das übrigens u.a. hier schnell noch mal nachgelesen.
Natürlich muss vorab gesagt sein, dass das Kind C mit seinen neunzehn Jahren volljährig ist und somit tun und lassen kann, was es möchte und das auch unabhängig von den Eltern. Rein theoretisch könnte Kind C also einfach ausziehen, wenn sie denn unbedingt möchte. Da das Ausbildungsgeld aber wie beschrieben nicht ausreicht, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen, müssen die Eltern herhalten, da diese in der Pflicht sind, das Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung mit zu finanzieren. Da dies bei dem von dir beschriebenem Fall eben der Fall ist beziehungsweise zutrifft, könnte Kind C rein theoretisch Unterhalt verlangen und je nachdem sogar einklagen.
Ich persönlich glaube aber nicht wirklich, dass dies ein erstrebenswerter Weg ist, da dies das Familienleben doch schon ziemlich belastet. Die Eltern wollen doch prinzipiell immer das Beste für das Kind und würden sicherlich auch den Unterhalt zahlen, aber es ist eben nicht nur die Frage, ob sie Unterhalt zahlen würden beziehungsweise ob sie Unterhalt zahlen müssen, sondern schlicht und ergreifend die, ob der Unterhalt rein rechnerisch für ein eigenständiges Leben ausreichen würden. Und das würde ich bei einer eher mittelständigen Familie eher bezweifeln.
Das Leben als "Single" ist einfach teurer, da man durch ein gemeinsames Zusammenleben viel Geld sparen kann. Ich für meinen Teil fände es auch nicht okay, dass meine Eltern einstecken müssten, nur weil ich mir ein eigenständiges Leben wünsche. Da reiß ich mich lieber am Riemen und siehe zu, dass ich während meiner Ausbildung selber schon ein wenig Geld beiseite lege, um mir später den ganzen Hausrat und das Mobiliar für die neue Wohnung selber anschaffen zu können.
Auch wenn ich die Verhältnisse nicht kenne, so würde ich doch prinzipiell beziehungsweise pauschal sagen, dass das Verhältnis der Familienmitglieder zueinander beziehungsweise das Verhältnis zwischen Tochter und den Eltern durch eine solche Aktion nicht unbedingt besser wird. Letzten Endes will jeder irgendwann einmal eigenständig sein, jedoch sollte man dies nicht überstürzen. Wenn ich mir so manche Leute einmal anschaue und sehe, dass diese mit teilweise vierzig Jahren immer noch zuhause leben, so würde ich doch glatt sagen, dass es überhaupt nicht verwerflich ist, wenn man mit zwanzig Jahren noch zuhause mit den Eltern zusammen lebt.
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