Sind Nebenkostenabrechnungen an eine Frist gebunden?

vom 11.06.2013, 14:56 Uhr

Wir wohnen seit 8 Jahren in unserer Wohnung und haben immer Anfang März unsere Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt. Weil wir ein wenig mehr einzahlen um am Ende nicht Nachzahlen zu müssen und wir auch sparen im Verbrauch, haben wir bisher immer eine Rückzahlung bekommen. Nun ist es Juni und unsere Nebenkostenabrechnung ist immer noch nicht da. Im April und im Mai hat mein Mann den Vermieter angesprochen und der meinte, dass sie bald kommen. sie werden gerade erstellt.

Sind eigentlich Nebenkostenabrechnungen an eine Frist gebunden? Wenn sie immer im März da waren, müssen sie nicht dann auch so um den Zeitpunkt wieder kommen? Wenn wir Geld zurück bekommen, wie bestimmt andere Mieter auch, wird der Vermieter ja mit unserem Geld arbeiten. Ist das denn normal? Wann bekommt ihr immer die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr? Wartet ihr auch immer ungeduldig auf diese Abrechnung?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Abrechnung der Nebenkosten ist an eine Frist gebunden, aber die zieht sich lang hin. Ich weiß nicht mehr genau wie lange der Vermieter Zeit dafür hat. Aber vorläufig könnt ihr da noch lange nichts machen, auch wenn die Abrechnung in den zurück liegenden Jahren immer im März kam.

Wenn ihr glaubt, dass der Vermieter mit eurem Geld arbeitet, da ihr mit einer Rückzahlung rechnet frage ich mich, warum ihr mehr bezahlt, als ihr müsst. Dann werden diese Bedenken ausgeräumt. Ihr könnt euch die Differenz ja in eine Spardose tun und ihm weniger Vorauszahlung leisten. Unsere Endabrechnung haben wir in diesem Jahr erst im April bekommen, normalerweise bekamen wir sie immer Ende des Jahres. Aber es geht euch ja nichts verloren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Der Vermieter beziehungsweise der Verwalter der Immobile ist an Fristen gebunden, bis zu deren Zeitpunkt die Nebenkostenabrechnungen erstellt werden müssen. Er kann sich aber theoretisch bis zum 31.12. des nächsten Jahres Zeit lassen. Das bedeutet, dass es noch legitim ist, die Abrechnung für 2012 erst kurz vor dem Jahreswechsel 2013/2014 zuzustellen. Sollte erst nach diesem Termin die Jahresabrechnung eingehen, so verfallen etwaige Forderungen daraus. Dies gilt natürlich nicht für ein eventuelles Guthaben, das dem Mieter auch danach noch zusteht.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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