Ausweichen bei Wild und Unfall - alleinige Schuld?

vom 11.06.2013, 10:56 Uhr

Wenn man einen Wildunfall hat, dann meldet man es dem Förster, der Polizei und der Versicherung und ich weiß von einem Bekannten, dass die Versicherung von dem Förster dann den Schaden beglichen hat. Das scheint nicht immer so zu sein, aber es ist wohl auch nicht selten.

Nun nehmen wir mal an, dass Wildschweine die Straße überqueren und A nur noch ausweichen kann um nicht gegen die Wildschweine zu brettern. Denn nachweislich ist es so, dass man dann auch gegen eine Mauer fahren könnte. A ist also ausgewichen und in einen Graben gefahren. Der Schaden ist nicht so hoch wie bei einem Wildunfall, aber der Schaden ist eben da. Wäre A nun alleine Schuld an diesem Unfall, auch wenn Zeugen dabei waren, dass Wildschweine "Schuld" hatten? Bei Großwild muss man ja auch nicht drauf halten. anders wäre es bei einem Hasen oder Kaninchen.

Wer kommt für den Schaden auf? Muss A auch den Förster benachrichtigen und die Polizei? Wie verhält man sich bei so einem Unfall, bei dem nur A beteiligt war (und die Wildschweine)?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit mir bekannt ist, kommt es immer auf die Versicherung drauf an, inwieweit dort die Wildunfälle abgedeckt ist. Aber mal ganz ehrlich, es gibt so viele Berichte im Fernsehen und in Magazinen in denen geschrieben steht, dass man bei einem Wild was man auf der Straße zu spät sieht, "draufhalten" und in keinem Fall ausweichen soll, aber natürlich bremsen muss, was macht ja auch automatisch macht. Viele Versicherungen zahlen dann den Schaden nicht.

Ich persönlich würde wahrscheinlich alleine schon aus Reflex ausweichen und aus Mitleid mit dem Tier, muss dann aber halt damit rechnen, dass ich den Schaden an meinem Unfallwagen selber zahlen muss.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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