Verjähren Blitzerknöllchen oder ungeladener Blitzer?
Ich habe ein Gespräch mit meinem Arbeitskollegen gehabt. Er ist vor einem halben Jahr auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt worden. Er hat gemerkt dass es geblitzt hat und da es nachts war, war er auch alleine auf der Autobahn. Er durfte 80 fahren und ist aber 120 gefahren, weil die Strecke frei war und er keinen gefährdet hat.
Dennoch ist bisher kein Knöllchen bei ihm eingetrudelt. Eigentlich müsste es eine empfindliche Strafe geben, weil es ja nun doch erheblich mehr war, was er fahren durfte. Verjährt eigentlich so was oder kann er davon ausgehen, dass doch irgendwann noch ein Knöllchen ins Haus trudelt? Kann es auch sein, dass manche Blitzer zwar blitzen, aber kein Film eingelegt ist? Seid ihr auch schon mal geblitzt worden, aber es kam kein Knöllchen an?
Wenn nach drei Monaten nichts kommt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass der Fall verjährt ist und man auch nichts mehr zu befürchten hat. Ausnahmen gibt es hier natürlich dann, wenn der Halter dafür gesorgt hat, dass es schwer wird, ihn zu ermitteln (mehrfacher Umzug aber das Auto noch am ursprünglichen Ort gemeldet haben usw.).
Ansonsten bleibt natürlich noch zu bemerken, dass die Selbsteinschätzung "und er keinen gefährdet hat" ähnlich sinnvoll ist, die die Aussage "ich bin nicht verrückt" aus dem Mund eines gemeingefährlichen Psychopathen. Wie soll denn durch "Selbsteinschätzung" ein vernünftiger Blick von außen möglich sein? Oder glaubt hier irgendjemand, dass echte Verkehrsrowdys von sich behaupten, im Grunde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf den Straßen zu sein?
derpunkt hat geschrieben:Ansonsten bleibt natürlich noch zu bemerken, dass die Selbsteinschätzung "und er keinen gefährdet hat" ähnlich sinnvoll ist, die die Aussage "ich bin nicht verrückt" aus dem Mund eines gemeingefährlichen Psychopathen. Wie soll denn durch "Selbsteinschätzung" ein vernünftiger Blick von außen möglich sein? Oder glaubt hier irgendjemand, dass echte Verkehrsrowdys von sich behaupten, im Grunde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf den Straßen zu sein?
Es war mitten in der Nacht und die Autobahn war leer. Wenn er jemanden gefährdet hat, dann nur sich selber. Aber das wäre nun völlig am Thema vorbei das näher zu erläutern und das war auch nicht die Frage. Wenn man alleine auf der Autobahn ist, kann man das wohl kaum mit einem "gemeingefährlichen Psychopathen" vergleichen.
Sherlock-Holmes hat geschrieben:Wenn man alleine auf der Autobahn ist, kann man das wohl kaum mit einem "gemeingefährlichen Psychopathen" vergleichen.
Zu keinem Zeitpunkt habe ich das "Alleinsein auf der Autobahn" mit einem "gemeingefährlichen Psychopathen" verglichen. Schließlich kommt u.U. jeder Autobahnfahrer mal in die Verlegenheit, "allein" unterwegs zu sein. Lustig ist mithin bloß die Selbsteinschätzung, welche du mit deinem Kollegen offenbar teilst. Daher noch mal: behauptet der "gemeingefährlichen Psychopath" von sich, ein gemeingefährlicher Psychopath zu sein? Sagt der Verkehrsrowdy klar, dass er ein Verkehrsrowdy ist oder gefährdet er TROTZ seiner Selbsteinschätzung doch den Verkehr? Und wie schnell ist dein Arbeitskollege nicht mehr allein auf der Autobahn, wenn er nachts in eine nicht abgesicherte Unfallstelle rast, weil er statt 80 mit über 120 die Stelle entlang fährt?
Nebenbei: der Arbeitskollege sollte mal von den Fällen lesen, in welchen "unachtsame Autofahrer" mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf der linken Spur gefahren sind und weil einer von hinten rasch aufgeschlossen ist so sehr erschrocken sind, dass sie das Lenkrad überrissen haben und in Folge die Kontrolle über das Auto verloren haben und noch am Unfallort verstorben sind. Inwieweit hat der von hinten schnell fahrende "nur sich" gefährdet?
Bitte beim Thema bleiben!
ten points hat geschrieben:Bitte beim Thema bleiben!
Wie schon geschrieben: eine sog. Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten tritt nach drei Monaten nach der Tat ein. Das ist auch der Zeitraum, innerhalb dessen man davon ausgehen kann, einen Bescheid zu bekommen. Das kann dann der konkrete Bußgeldbescheid sein wie auch ein einfacher Befragungsbogen. Wenn binnen drei Monaten nichts kommt, kann fest davon ausgegangen werden, dass nichts mehr folgt.
Problematisch ist, wenn bereits sog. Verfolgungshandlungen eingeleitet wurden. Das unterbricht die Verjährung. Aber ob solche Handlungen eingeleitet wurden, weiß man ja als Betroffener nicht. In Deutschland ist mir eine Auswirkung eben nur so bekannt, dass die Behörden Schwierigkeiten haben, den Aufenthaltsort zu ermitteln. Wenn hier der Betroffene aber sein Fahrzeug da gemeldet hat, wo er auch wohnt, dann sollte diese Unterbrechung der Verjährungsfrist nicht zum tragen kommen.
Spielen Drogen oder Alkohol hier eine Rolle (was bei Geschwindigkeitsverstößen nicht zwingend anzunehmen ist), würde die Verjährungsfrist übrigens auf bis zu einem Jahr angehoben werden. Doch im geschilderten Fall ist eben definitiv nicht von so einer Sondersituation auszugehen.
Wenn diese Aktion schon vor einem halben Jahr stattgefunden hat, kommt sicherlich nichts mehr nach. Ich habe das noch nie gehabt, weil ich nicht so unvernünftig bin und erhöhe meine Stundenkilometer um 50 Prozent, was wirklich zu bestrafen wäre. Da scheint dein Kollege Glück gehabt zu haben. Trotzdem finde ich es ausgesprochen unverschämt und unvernünftig, statt 80 mit einer Geschwindigkeit von 120 auf der Autobahn zu fahren. Es stimmt nicht grundsätzlich, weil es nachts war, dass er alleine auf der Autobahn unterwegs ist, auch wenn er es glaubte. Das kann sich rasend schnell ändern. Ob er jemanden gefährdet mit einer solchen Fahrweise, kann dein Kollege nicht beurteilen.
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