Auto gekauft, umgemeldet - Vorbesitzer in Kenntnis setzen?

vom 10.06.2013, 14:23 Uhr

A hat einen gebrauchten Wagen gekauft und hat sich vertraglich auch bereit erklärt, dass er den Wagen sofort ummeldet und das hat er auch gemacht. Bisher hat A immer gedacht, dass es dann auch seinen Weg geht. Die Versicherung wird ja vom Straßenverkehrsamt benachrichtigt und dann ist das Auto auch nicht mehr beim Vorbesitzer gemeldet.

A hat das Auto am Samstag gekauft und heute umgemeldet. Er kommt heute nach hause und da hat der Vorbesitzer schon auf den Anrufbeantworter gesprochen, dass er bitte umgehend zurück rufen soll, um das neue Kennzeichen durch zu geben. Erstmal hat A gemacht, was von ihm per Vertrag verlangt wurde und er sieht nun nicht ein, dass er dem Vorbesitzer sein Kennzeichen durch gibt.

Was braucht der Vorbesitzer alles vom neuen Besitzer? wie muss man den Vorbesitzer über die Ummeldung in Kenntnis setzen? Muss man wirklich das Kennzeichen durchgeben oder reicht einfach die Ummeldung und die Versicherung bekommt dann Bescheid?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn A das Fahrzeug um gemeldet hat, ist seine Pflicht gegenüber dem Verkäufer damit erledigt. Um die KFZ-Steuer kümmert sich das Finanzamt, welches von der Zulassungsstelle benachrichtigt wird. Von dort wird A dann den Bescheid über die KFZ-Steuer bekommen, der Verkäufer bekommt seine bereits bezahlte KFZ-Steuer vom Finanzamt erstattet.

Mit der Versicherung hat A bereits im Vorfeld gesprochen und den elektronischen Versicherungsnachweis bekommen, ohne den wäre das Auto nicht zugelassen worden. Also muss A dort nur noch eine entsprechende Versicherung abschließen. All das hat den Verkäufer aber nicht zu interessieren.

Der Verkäufer sollte in seinem eigenen Interesse seiner Versicherung den Fahrzeugverkauf melden und der Zulassungsstelle ebenfalls eine Kopie des Kaufvertrages zukommen lassen. Damit ist der Verkäufer dann auch aus eventuellen Forderungen wegen Verstößen nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe an den neuen Besitzer befreit.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


A muss sich um nichts weiter kümmern und muss dem Vorbesitzer auch kein Kennzeichen durchgeben. Zumal es ja auch nicht unbedingt sein muss, dass man dann ein anderes Kennzeichen hat. Der Vorbesitzer wird demnächst Post von der Versicherungsgesellschaft bekommen, wo er das Fahrzeug versichert hatte und auch vom Finanzamt.

Dort steht dann drin, dass das Fahrzeug am Tag X quasi abgemeldet wurde und zu viel bezahlte Beiträge und Steuern werden ihm mit einem Verrechnungsscheck auch ausgezahlt. Sollte der Vorbesitzer zwischenzeitlich ein neues Auto auf sich zugelassen haben und auch bei der selben Versicherung bleiben, so wird zur Verrechnung der Beiträge kommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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