Mängelkarte vom TÜV - 4 Wochen Zeit - Knöllchen

vom 10.06.2013, 14:13 Uhr

A ist mit seinem Wagen Ende Mai beim TÜV. Der Wagen sollte im Mai zum TÜV und ende Mai war ja noch Zeit. Nun hat er aber eine Mängelkarte bekommen und keine TÜV Plakette. Er hat gesagt bekommen, dass er in den nächsten 4 Wochen die Mängel beseitigen solle und dann wieder kommen soll. Er ist dann zur Werkstatt und hat einen Termin für den 14. Juni bekommen. Nun hat er am Samstag in der Stadt mit seinem Fahrzeug geparkt und hatte dann ein Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV an der Windschutzscheibe. Er solle 30 Euro zahlen und innerhalb 4 Wochen nachweisen, dass der Wagen die TÜV Plakette hat.

Das ist ja eigentlich auch kein Problem und den Nachweis können sie ja auch haben. A wird ja noch in diesem Monat mit behobenen Mängeln zum TÜV gehen. Aber was ist mit dem Bußgeld? Muss er das zahlen? Hat man nicht immer eine Überbrückungszeit? Konnte man früher nicht auch zwei Monate später zum TÜV gehen? Oder sind die Ordnungshüter nun strenger geworden? Kann A dem Bußgeld entgehen, wenn er den Mängelbericht und den Termin in der Werkstatt vorweisen kann?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ein Bußgeldbescheid wird nicht so lange warten können, bis die Mängel behoben und er die neu TÜV-Plakette hat. Aber A konnte mit der Mängelliste vom TÜV zu der Stelle gehen, die ihm den Bußgeldbescheid geschickt hat. Dann hätte der Bußgeldbescheid gelöscht werden können.

Denn A hatte eine Verlängerung von vier Wochen für eine erneute TÜV-Abnahme bekommen. Es kann nicht möglich sein, dass einer Mängel beanstandet und verlängert die TÜV-Abnahme und der andere bestraft die fällige TÜV-Plakette.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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