Haus auf Mietkauf veräußern - Was muss man beachten?

vom 10.06.2013, 13:39 Uhr

A und B haben ein Haus geerbt. Sie wollen dieses Haus durch Mietkauf veräußern. So können auch Leute dieses Haus bekommen, die zur Zeit eben kein Haus direkt kaufen können, weil sie keinen Kredit bekommen. Allerdings sollte das Haus dann auch durch die Leute, die das Haus durch Mietkauf erwerben renoviert und saniert werden. Denn es ist ein altes Fachwerkhaus.

Es sind schon zwei Interessenten da, die dieses Haus so bekommen möchten. Aber was müssen A und B beachten, wenn sie ein Haus auf Mietkauf veräußern wollen? Wo können sich a und B genau erkundigen, was sie machen müssen und worauf sie achten müssen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Mietkauf ist eine Sache die nicht ganz Risikofrei ist, besonders nicht für die Käufer. Denn diese haben kaum Rechte aber jede Menge Pflichten die sie erfüllen müssen und kommen sie dem ganze nicht nach, dann platzt auch das ganze Geschäft.

Entsprechend sicher sollte der Vertrag auch aufgesetzt werden. Eben das die Pflicht zur Sanierung und Renovierung auch schriftlich festgehalten wird und eventuell dafür auch ein Zeitraum genannt wird. Denn wenn das ganze nicht gemacht wird obwohl es vereinbart worden ist, dann steht A und B eventuell hinterher mit einem Haus da welches nicht saniert worden ist wenn das ganze platzen sollte.

Einen solchen Vertrag lässt man am besten bei einem Anwalt aufsetzen. Dieser sollte auf Miet- und Wohnrecht spezialisiert sein und dort kann man sich darüber auch beraten lassen welche Vor- und Nachteile das ganze hat. Auch bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt sollte man das ganze nochmals durch einen Anwalt prüfen lassen ob alles rechtens ist was dort vermerkt worden ist und man nicht hinterher über den Tisch gezogen wird.

Es lohnt sich auch für A und B ein Gutachten über den Zustand des Hauses einzuholen. Denn dann haben sie auch etwas in der Hand was sie den Interessenten zeigen könnten, wie viele Folgekosten für die Sanierung und Renovierung zusätzlich auf sie zukommen würden. Wenn dabei noch ein Zeitraum vereinbart worden ist, bis wann die Arbeiten erledigt sein müssen, hat man damit bereits einen guten Überblick über die Kosten die dabei entstehen und man wird hinterher nicht unangenehm überrascht und muss den Vertrag entsprechend stornieren.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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