Treppenhaus wird nicht geputzt - Grund für Mietminderung?
A wohnt in einem Mehrfamilienhaus unter dem Dach. A putzt auch immer bis zur nächsten Etage den Flur. Die Nachbarin unter A putzt auch regelmäßig den Flur bis zur Etage unter ihr. Nun ist aber unter dieser Nachbarin ein Mieter, der nie das Treppenhaus putzt. Dieser wohnt in der ersten Etage. Aber im Erdgeschoss ist keine Wohnung. Dieser Mieter müsste also bis zur Haustür putzen, was auch nur ein Treppenabsatz ist. So wie eben die anderen Mieter auch.
Das Treppenhaus sieht einfach dreckig und schäbig aus, wenn man die Tür rein kommt und A wurde von Besuchern schon angesprochen in was für einem "Asibau" er wohnen würde. A hat dem Vermieter schon Bescheid gegeben, der wohl auch nichts bei diesem besagten Mieter erreichen kann. Denn das Treppenhaus ist weiterhin dreckig und man trägt sich den Dreck schon in die nächsten Etagen.
Ist es eigentlich ein Grund für eine Mietminderung oder was kann A noch unternehmen, dass das Treppenhaus geputzt wird. Der Vermieter meinte, dass A doch putzen soll, wenn es ihn stört. Aber das sieht A und auch die Nachbarin unter A nicht ein. Sie wollen, dass auch der Mieter unten mit putzt, wie es auch im Mietvertrag steht. Wie würdet ihr an A's Stelle reagieren?
Ich würde mich beim Vermieter beschweren. Für eine Abmahnung bräuchte der ganz genaue Angaben, wann der eine besagte Mieter also putzen müsste und ob er es getan hat oder nicht. Es muss so genau dokumentiert sein, dass es sogar einem Zivilprozess überstehen könnte. Nur in diesem Fall könnte der Vermieter den Mieter abmahnen wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag. Für jedes Mal, wo ein erneuter Verstoß vorliegt, müsste der Vermieter erneut zeitnah informiert werden.
Es kann Dir dann allerdings passieren, dass der Vermieter die Reinigungspflicht aus dem Mietvertrag heraus nimmt und ein Reinigungsunternehmen beauftragt. Die Kosten müssten dann von Euch allen gezahlt werden mit den Nebenkosten, wenn dies im Mietvertrag schon mit aufgeführt ist bei den Betriebskosten oder Ihr alle einer Änderung zustimmt. So ist es bei meinem Bruder gewesen, der in einem großen Mietshaus wohnte, wo es auch mit dem Reinigen gar nicht klappte. Dass es eine Mietminderung rechtfertigen könnte, halte ich für eher unwahrscheinlich. Wenn, dann wohl höchstens um 5 %, denn es mindert ja nicht wirklich Deine Wohnqualität.
An deiner Stelle würde ich zusammen mit der Nachbarin, die unter euch beziehungsweise dir wohnt, ein Protokoll anfertigen, aus dem man herauslesen kann, wie oft ihr putzt und wie wenig beziehungsweise gar nicht euer lieber Nachbar im ersten Stock putzt. Damit könnt ihr dann zum Vermieter gehen und im klipp und klar die Karten offen auf den Tisch legen. Entweder es ändert sich was oder sie fordern eine Mietminderung ein.
Spätestens bei dem Wort Mietminderung dürfte der Vermieter hellhörig werden und euch zuhören. Immerhin stehen hier ja zwei gegen einen, weshalb es nicht schwer sein dürfte den Mieter im ersten Stock zum Putzen oder eben zum Ausziehen zu bringen. Dadurch, dass er eben nicht putzt, kann es je nachdem nämlich sein, dass er gegen den Mietvertrag verstößt, insofern das Reinigen des Treppenhauses im Mietvertrag inbegriffen ist. Und unter diesem Vorwand kann man ihn auch dazu bewegen entweder aktiv an der Reinigung beziehungsweise an der Putzerei teil haben zu lassen oder ihn andererseits vor die Tür zu setzen!
Was steht denn zum Thema Reinigung vom Treppenhaus im Mietvertrag oder der Hausordnung? Denn nur dadurch kann der Mieter quasi zur regelmäßigen Reinigung gezwungen werden. Steht da nichts, so ist der Vermieter für die Reinigung verantwortlich. Eine Mietminderung der anderen Mieter dürfte aber schwer durchzusetzen sein. Denn man hat ja nur die Wohnung gemietet und an dieser ist durch die versäumte Reinigung kein Mangel.
Allerdings kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen, damit eben die erste Treppe regelmäßig gereinigt wird. Diese Kosten sind dann auf den Mieter umzulegen, der seinen Pflichten - sofern eben vorhanden - umzulegen. Natürlich hat der Vermieter hier auch das Recht den Mieter abzumahnen und das Mietverhältnis danach zu kündigen.
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