Regelungen zu Leihmutterschaft in Deutschland
Ich habe neulich mal mit einer Freundin gesprochen, die leider keine Kinder bekommen kann. Nun kam das Gespräch auch auf Leihmutterschaft. Ich persönlich bin gegen Leihmutterschaften. Erstmal kann ich mir nicht vorstellen ein Kind, welches ich 9 Monate im Bauch hatte, wieder abzugeben und dann ist ja auch noch die rechtliche Regelung in Deutschland.
Wie sieht diese Regelung von der gesetzlichen Seite eigentlich hier in Deutschland aus? Ist es hier in Deutschland überhaupt nicht möglich eine Art Leihmutterschaft durchzuführen? Wie findet ihr es, dass man hier in Deutschland wohl die Möglichkeit nicht hat? Denkt ihr, dass man an die Frauen und Paare denken sollte, die keine Kinder bekommen könnte oder denkt ihr da wie ich, dass man es der Leihmutter nicht zumuten kann das Kind wieder abzugeben? Was denkt ihr über die Gesetzeslage was die Leihmutterschaft hier in Deutschland betrifft?
So weit ich weiß, ist es absolut verboten, in Deutschland eine Frau für das Austragen eines Babys zu bezahlen. Ich hab noch nie etwas von Gesetzeslücken gehört, so dass es doch irgendwie möglich wäre. Und ich finde es auch gut so. Ich kann schon verstehen, dass man sich ein Kind wünscht. Auch dass es ein Baby sein soll. Aber dass da auf Teufel komm raus die eigenen Gene drin sein müssen, kann ich gar nicht nachvollziehen. Das wäre mir total egal. Ich würde adoptieren.
Dass die Frau ihr Kind abgeben muss, empfinde ich dabei noch als geringstes Problem. Es wäre ihre eigene Entscheidung. Aber die meisten würden es ja nicht aus Nächstenliebe machen. Dabei geht es schlicht um Geld und das nicht wenig. Und Menschen sollten einfach nie eine Ware sein, die man für Geld erwerben kann. Denn sobald die Möglichkeit existiert, wird sie genutzt. Dann entscheiden sich Frauen aus einer finanziellen Notlage dazu oder sie werden von Männern dazu gezwungen.
Der Menschenhandel floriert in Europa sowieso noch in skandalöser Weise. Junge Mädchen werden nach Deutschland geschleust und hier zur Prostitution gezwungen. Für ihre Zuhälter wäre die Leihmutterschaft ein sehr lukrativer Geschäftszweig. Bei der Vorstellung dreht sich mir der Magen um.
Hier steht, dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, das zur Information für dich. Meine Meinung über Leihmutterschaft ist auch die, dass das ganz große Ausnahmen sein sollten. Ansonsten stehen ausgesetzte und nicht gewünschte Kinder zur Verfügung. Da sollte man sich mal in einem Kinderheim/Waisenhaus umsehen. Auch diese Kinder warten auf eine Familie, die es lieb haben kann.
@Bienenkönigin, was hat die Prostitution mit einer Leihmutterschaft zu tun? Willst du allen Ernstes, dass eine Frau von einer Prostituierten ein Kind austragen lassen sollte? Und der Zuhälter fungiert als Vermittler? Ich hoffe, dass ich das falsch verstanden habe.
Cid hat geschrieben:@Bienenkönigin, was hat die Prostitution mit einer Leihmutterschaft zu tun? Willst du allen Ernstes, dass eine Frau von einer Prostituierten ein Kind austragen lassen sollte? Und der Zuhälter fungiert als Vermittler? Ich hoffe, dass ich das falsch verstanden habe.
Ich will sowieso gar nichts. Ich hab ja gesagt, dass ich dagegen bin. Was ich meine, ist, dass jungen Mädchen aus Osteuropa tolle Jobs in Deutschland versprochen werden. Wenn sie hier ankommen, werden sie aber erst mal ordentlich verprügelt und dann zur Prostitution gezwungen. Wenn aber Leihmutterschaft erlaubt ist, kann sie der Zuhälter ja auch als seine Nichte ausgeben, die gerne Leihmutter wäre. Im Endeffekt bezahlt man eine fremde Frau. Und über Fremde weiß man naturgemäß sehr wenig.
Man heuert natürlich nicht wissentlich eine Prostituierte an. Aber das sieht man ja den Mädchen nicht an. Und mit den passenden gefälschten Papieren erst recht nicht. Wenn Leihmutterschaft erlaubt ist, läuft sie ja nicht zwingend über staatliche Agenturen. Dann könnte man diese Gefahr eingrenzen. Aber in Amerika z.B. kann man sich die Leihmutter auch privat besorgen.
@Bienenkönigin, so wie du es jetzt geschrieben hast, wäre es wohl ganz schlimm für das werdende Kind, wenn eine Prostituierte von ihrem Zuhälter als Leihmutter hingestellt würde. Das könnte ja niemand nachprüfen. Das junge Mädchen müsste dann trotzdem noch weiter dem erzwungenen Beruf nachgehen, dafür würde der Zuhälter schon sorgen. An so etwas darf ich gar nicht denken. Aber so finde ich es gut, dass es in Deutschland verboten ist. Jedoch könnte es sich im nahen Grenzgebiet wohl so abspielen.
Cid hat geschrieben:@Bienenkönigin, so wie du es jetzt geschrieben hast, wäre es wohl ganz schlimm für das werdende Kind, wenn eine Prostituierte von ihrem Zuhälter als Leihmutter hingestellt würde.
Nein, mir geht es um das junge, osteuropäische Mädchen, dass nun sogar gegen ihren Willen Kinder austragen und abgeben müsste. Das würde den Menschenhandel auf eine neue Ebene bringen. Zwangsprostitution ist grausam, Zwangsleihmutterschaft ist auch grausam. Aber das letztere ist durch das generelle Verbot der Leihmutterschaft eben nicht möglich und das ist gut so.
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten und alle Beteiligten machen sich strafbar. Wenn es doch dazu kommt, was man ja nicht verhindern kann, wird das Kinder der austragenden Frau zugesprochen, egal wie die genetischen Beziehungen sind. Der genetische Vater hat natürlich auch Rechte.
Soweit ich das gestern gelesen habe, ist Leihmutterschaft nicht direkt strafbar. Sobald aber ein Arzt als Vermittler fungiert, macht dieser sich dabei strafbar. Wenn mich also mein Nachbar fragt, ob ich für ihn und seine Frau ein Kind bekomme, dann machen wir uns nicht strafbar.
Allerdings kommt in Deutschland solchen Dingen das Gesetz in die Quere. Denn die Mutter ist immer die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat. Egal wer die genetische Mutter ist. Lässt man also im Ausland eine künstliche Befruchtung durchführen ist nach deutschen Gesetzen trotzdem die Leihmutter die gesetzliche Mutter. Das kann man auch nicht gerichtlich anfechten.
Ist die Leihmutter dann noch verheiratet, dann gilt automatisch ihr Mann als gesetzlicher Vater. Der genetische Vater kann zwar seine Vaterschaft per Gericht einfordern, aber deswegen ist seine Frau eben nicht gleich die Mutter. Wenn man nun allein diese Gesetzeslage sieht, braucht es gar keine Strafbarkeit für die potentiellen Eltern.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-218352.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen? 2561mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Essen & Trinken
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1175mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1218mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1629mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1312mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur