Kosten für jobbedingten Umzug steuerlich absetzbar?

vom 02.06.2013, 11:38 Uhr

A ist versetzt worden und muss nun in eine andere Stadt ziehen, wenn er morgens und abends nicht eine Fahrt von mehr als 3 Stunden im Berufsverkehr auf sich nehmen will. Nun spielt A mit dem Gedanken umzuziehen. Kann er diesen jobbedingten Umzug von der Steuer im nächsten Jahr absetzen oder wird dieser Umzug bei der Steuer nicht anerkannt? Was muss A bei der nächsten Steuererklärung dann beachten? Was kann er bei dem Umzug dann alles absetzen, wenn es möglich ist?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Normalerweise sollten solche Umzugskosten schon zu Werbungskosten zählen, schließlich sind sie beruflich bedingt und reduzieren ja auch Folgeausgaben, die durch das Pendeln bisher entstehen. Welche Kosten aber nun genau steuerlich ansetzbar sind weiß ich auch nicht. Im Zweifelsfall lohnt es sich durchaus, einen Steuerberater für diese Angelegenheit zu beauftragen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Da braucht man keinen Steuerberater, sondern man muss die Kosten nur in den Steuerformularen, wahrscheinlich bei den Werbungskosten, eintragen. Ein beruflich bedingter Umzug ist von der Steuer absetzbar. Ich weiß nicht, ob es da einen Höchstbetrag gibt. Ich denke aber nicht. Das steht aber alles in den Erklärungen zur Steuererklärung.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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