Rechtsschutz - Rausschmiss bei häufiger Inanspruchnahme?

vom 31.05.2013, 21:34 Uhr

Ich gerate in letzter Zeit immer häufiger in Situationen, in denen ich sehr gerne eine Rechtsschutzversicherung hätte. Zunächst hatten wir eine Situation, die mit unserer Imkerei zu tun hatte. In diesem Fall sind wir zum Glück versichert. Ohne diese Versicherung hätten wir keinerlei Chancen gehabt. Zunächst kostet ja das Mahnverfahren etwas, dann findet die Verhandlung am Ort des Verklagten statt - in diesem Fall am anderen Ende von Deutschland. Und von den Anwaltskosten ganz zu schweigen.

Diese Woche habe ich mit A die Situation durchlebt, die ich in einem anderen Beitrag schon geschildert habe. A hatte einen Artikel bei eBay gekauft, bei dessen Beschreibung der Verkäufer entweder sehr nachlässig war oder dreist gelogen hat. Letztlich hat sich A auf einen Preisnachlass eingelassen, um weiteren Stress zu vermeiden. Er hätte den Artikel auch zurückschicken können. Aber hätte er dann das Geld zurück bekommen? Am liebsten hätte A den Verkäufer angezeigt, aber ein befreundeter Anwalt hat gesagt, dass so eine Anzeige meist im Sande verläuft.

Ein Mahnverfahren klingt zwar zunächst sehr nett. Aber man muss erst mal 23 € vorstrecken. Wenn der andere dem Vorwurf widerspricht - was er wohl meistens tun wird - sind weitere 80 € fällig. Und dann geht es nicht mehr ohne Anwalt. Also geht es praktisch nicht mehr ohne Rechtsschutzversicherung.

Aus Angst, dass uns so etwas auch passieren könnte, würde ich eigentlich gerne eine Versicherung abschließen. Meine Schwiegermutter hat aber eher negative Erfahrungen gemacht, die mich etwas stutzen lassen. Sie hat ihre Rechtsschutzversicherung wohl sehr in Anspruch genommen, weil sie mehrmals ihren Arbeitgeber verklagt hat. Letztlich ist sie aus diesem Grund von der Versicherung gekündigt worden. Aber genau dafür ist die Versicherung doch da.

Ist es wirklich so, dass man gekündigt wird? Ab wie vielen Fällen ist das gewöhnlich so? Und kann man dann einfach eine neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließen oder ist man dann irgendwie gebrandmarkt? Hängt die Kündigung womöglich von der Art der Fälle ab, ob sie gewonnen werden oder ob sie sich um Kleinigkeiten wie falsche eBay-Artikel drehen? Wie wird die Möglichkeit gekündigt zu werden im Vertrag formuliert? Worauf muss man beim Abschluss einer Versicherung achten?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



In welchen Fällen der Versicherer kündigen kann, steht in den Versicherungsbedingungen und ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Wahrscheinlich wird es unterschiedlich gehandhabt, je nachdem ob man den Versicherungsnehmer als Prozesshansl einstuft oder nicht.

Es ist dann natürlich auch schwerer, eine neue Versicherung zu bekommen, weil sich die Versicherungsgesellschaften untereinander austauschen, genau so wie auch bei einer Haftpflichtversicherung.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Deine Versicherung kann dir bereits beim ersten Fall kündigen. Denn in solchen Fällen besteht für beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Selbst wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten vorher schon ablehnt, hat sie das Recht dir den Vertrag zu kündigen. Wobei ich nicht ganz verstehe, wieso bei euch die gerichtliche Auseinandersetzung am Ort des Verklagten statt fand.

Ich habe es bisher so erlebt, dass dort verhandelt wird, wo der Kläger wohnt. Aber selbst wenn du wirklich für alle Fälle eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorweisen kannst, muss man doch nicht gleich immer vor Gericht ziehen. Wobei man auch nicht von gehäuften Vorfällen reden kann, wenn dann nur zwei Vorkommnisse vorhanden sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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