Verkäufer rückt nach letzter Rate KFZ Brief nicht raus
A hat sich einen 10 Jahre alten Opel gekauft. Diesen hat er von Privat gekauft und der Verkäufer war auch mit drei Raten einverstanden. Per Kaufvertrag ist nun auch festgehalten worden, dass der KFZ Brief nach letzter Rate zugeschickt wird. A hat die Raten alle pünktlich gezahlt und hat den Verkäufer nun auch angeschrieben, weil er telefonisch nicht mehr zu erreichen ist. Festnetz ist tot und Handy kommt ständig nur die Mailbox. Der Verkäufer rührt sich nicht. A kann ihn nicht erreichen.
Welche Möglichkeiten hat A an den KFZ Brief zu kommen. Die Polizei meinte, dass sie da nichts machen können, weil es sich um zivilrechtliche Dinge handelt und A sollte zu einem Anwalt gehen. Aber A hat weder eine Rechtsschutzversicherung noch das Geld für einen Anwalt. A würde das Auto gerne wieder verkaufen und braucht dazu den Brief.
A hat nun auch gehört, dass derjenige, der den Brief hat Eigentümer des Fahrzeugs ist. A war nach Ummeldung so ehrlich und hat den Brief zurück gebracht, weil eben noch nicht alles bezahlt war. A steht also als Halter im Brief. Aber wie kommt A an den Brief. Wie würdet ihr euch da verhalten?
Ihr habt vertraglich festgehalten das A drei Raten an B zu zahlen hat und das Fahrzeug inklusive Brief danach in das Eigentum von A übergehen? Wenn ihr dies gemacht habt ist B dazu verpflichtet den Brief an A zu übergeben, da der Vertrag rechtsgültig von beiden Seiten geschlossen wurde. Eine Einbehaltung des Briefes wäre demnach Vertragsbruch.
A hat sicherlich die Adresse von B. Schreibe B einen Brief der ihn auffordert den Kfz-Brief innerhalb einer gesetzten Frist von ca. 14 Tagen an A zu übergeben. Dieses Schreiben sollte per Einschreiben mit Zustellungsnachweis erfolgen. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen so schlage ich vor das A rechtliche Schritte einleitet. Als Beweismittel sollten der Vertrag und die Kontoauszüge bzw. Quittungen genügen. Falls A nicht genügen Geld hat, hat er die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. Dieser hilft ihm einen Anwalt zu bezahlen wenn er nicht genügen Geld für einen hat.
Erstmal, ich bin nicht A . Dann hat A schon einen Brief geschrieben, der unzustellbar zurück kam. Da es nicht gerade um die Ecke ist und es doch eine weite Strecke ist, kann er auch nicht mal eben vorbei fahren. Es ist schon fatal, weil A den Brief haben will und einfach nicht dran kommt. Dann wird A wohl zum Rechtsanwalt gehen müssen. Wie sieht es eigentlich aus, könnte A nicht auch mit dem Kaufvertrag und dem KFZ Schein zum Straßenverkehrsamt gehen und sich einen neuen Brief ausstellen lassen? Das Auto läuft ja auf seinen Namen.
B steht ja als Verkäufer im Kaufvertrag und vermutlich wäre A aufgefallen, wenn auf dem Kaufvertrag ein anderer Name steht als auf dem Fahrzeugbrief. Ich gehe also davon aus, dass die Namen identisch waren. Wenn es B gar nicht gegeben hätte, wäre das vermutlich auch der Zulassungsbehörde aufgefallen als A sich damals als Halter angemeldet hat, dass der Verkäufer nicht echt existiert. Apropos Meldestelle: Vielleicht ist ja auch da die neue Adresse von B bekannt, da man Autos eine gewisse Zeit nach dem Umzug ummelden muss.
An Stelle von A würde ich zum örtlichen Einwohnermeldeamt gehen. Dort würde ich den Kaufvertrag und den Fahrzeugschein vorlegen und dort den Fall schildern. Wenn man nämlich einen triftigen Grund hat gibt das Einwohnermeldeamt normalerweise die Adresse eines Bürgers heraus, sofern der keine Auskunftssperre eingelegt hat und die bekommt man nicht einfach so. Wenn A dann B's neue Adresse hat, kann A das Einschreiben mit der Frist gleich noch mal absenden.
Ansonsten eben wie oben schon erwähnt zum Anwalt gehen und die Finanzlage offen legen und auf staatliche Unterstützung hoffen. Alternativ könnte man auch noch zur Verbraucherberatung gehen, die auch manchmal Unterstützung anbieten.
Man sollte vielleicht erst mal bei der Gemeinde nachfragen, wo der Verkäufer hingezogen ist oder nun wohnhaft ist. Das müsste dort ja bekannt sein und wenn der Brief nicht ankam, muss man sich da auch mal kundig machen. Das kann man gegen eine Gebühr erfragen. Ansonsten muss A zu einem Anwalt gehen, der aber sicherlich auch eine aktuelle Adresse braucht. Als Unterstützung kann er da finanzielle Hilfe für den Anwalt bekommen. Ich denke aber, dass man da auf der sicheren Seite wäre.
Ich denke, dass A den Verkäufer selbst gesehen hat, als er ihm den Wagen verkaufte. Wenn dieser zur Zeit des Verkaufes dort wohnhaft war, würde ich mal einen Nachbarn fragen, wohin er gezogen ist oder den Postboten, ob er das weiß.
A hat ja auch die drei Raten höchstwahrscheinlich auf das Girokonto des Vorbesitzers eingezahlt oder überwiesen. Bestimmt weiß hier die Bank die neue Anschrift von B, die sie A aber nicht sagen wird. A könnte fragen, ob sie eine Nachricht an B schicken können. Hilft alles nichts, würde ich am Einwohnermeldeamt fragen und die Papiere mitnehmen, bevor ich da einen Anwalt einschalten würde, der Geld kostet.
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