Vergewaltiger kommen frei, dafür werden Opfer bestraft!

vom 31.05.2013, 14:01 Uhr

Sieht man sich die Nachrichten im Fernsehen oft an, fällt einem auf, dass es sehr häufig und erstaunlicherweise gerade in letzter Zeit zu Vergewaltigungen kommt, die angeblich keiner bemerkt haben will. Das ist an sich keine neue Entwicklung, jedoch sitzen langjährige Opfer oft im Fernsehen in Talkshows, oder schreiben Bücher darüber, wie die Anklage im Gericht lief. Häufiges Ergebnis: Die Täter kommen nach bis zu 12 Jahren Verhandlung ohne Strafe davon, während Opfer, bzw. Kläger wegen Verleumdung bestraft werden. Nun kommt bei mir das Entsetzen auf, denn in welchem modernen Rechtsstaat kann es sein, dass ein Straftäter, der seine Tat sogar zugibt nicht bestraft wird, dafür langjährige Opfer leiden müssen?

Die Antwort bietet ein Blick in das deutsche Strafgesetzbuch: Die neuen Täterschutzgesetze sind so ausgelegt, dass Täter nicht zu hart bestraft werden, jedoch mit entscheidenden Lücken, die genau solche Fälle, wie oben genannt ermöglichen. Ich will hier kein Mitleid erreichen, jedoch kenne ich mich mit so einem Fall persönlich sehr gut aus und musste hautnah miterleben, wie der Täter freigesprochen wurde und sogar ein gemeinsames Sorgerecht bekam. Nach jeweils 3 Instanzen, in 3 verschiedenen Gerichten wurde nach 8 Jahren wenigstens der Kontakt zum Opfer verboten - eine Haftstrafe gab es nicht.Die Gerichte des Landes Italien verurteilten die Klägerin sogar zu 3 Jahren Haft wegen Verleumdung.

Diese Fälle sind leider klar erkennbar keine Einzelfälle mehr und zerstören das Leben vieler Opfer. Wie steht ihr alle zu diesem Thema? Ist euch so etwas schon einmal begegnet, oder wart ihr sogar selbst beteiligt?

» PS_VITA_2018 » Beiträge: 58 » Talkpoints: -1,75 »



Wäre die Alternative dann, einen Täter auch dann "hart" zu bestrafen, wenn Zweifel an seiner Täterschaft vorhanden sind bzw. es eben keine eindeutigen Beweise gibt? Natürlich ist das ein heikles Thema - aber es hat nichts mit "Täterschutz" zu tun, wenn die Anforderungen an die Beweisbarkeit von Taten so ist, dass es zu möglichst keinen Fehlurteilen kommt. Welche Rechnung ist dir lieber: lieber einen vermeintlichen Täter unschuldig als Vergewaltiger in den Knast bringen, als einen echten dem man es nicht nachweisen kann laufen zu lassen?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ehrlich gesagt wäre es mir lieber einen Verdächtigen einzusperren, als einen Täter laufen zu lassen, auch wenn die Beweise nicht stimmen. Das ist aber meine Meinung, also ist das ja egal.

» PS_VITA_2018 » Beiträge: 58 » Talkpoints: -1,75 »



@PS_VITA_2018: Das Problem an "deiner" Meinung ist nur, dass sie immer davon ausgeht, nie selbst davon berührt zu werden. Anders sieht die Sache aus, wenn plötzlich der eigenen Vater, der Bruder, der Sohn oder aber man selbst verdächtigt wird, sich an einer Frau gegen ihren Willen vergangen zu haben. Unabhängig davon, wie die Umstände waren.

Kannst du dir vorstellen, wie sehr du an der Justiz zweifeln würde, wenn eine "Lisa Musterfrau" behaupten würde, von dir vergewaltigt worden zu sein? Nur um selbst eine Ausrede für irgendwas anderes zu haben oder aber um sich an dir wegen deiner Zurückweisung zu rächen? Ich will nicht unterstellen, dass es "normal" ist, dass es zu falschen Verdächtigungen kommt. Aber es gibt durchaus Situationen, in denen das "einvernehmlich" nach dem Akt nicht mehr als solches dasteht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



PS_VITA_2018 hat geschrieben:Ehrlich gesagt wäre es mir lieber einen Verdächtigen einzusperren, als einen Täter laufen zu lassen, auch wenn die Beweise nicht stimmen. Das ist aber meine Meinung, also ist das ja egal.

Gut, deine Meinung soll frei sein. In deinem Profil steht, dass du ein Mann bist. Stell dir mal vor, du hast eine Nachbarin, die dich verdächtigt, du hättest sie an einem Tag, an dem sie dich in der Waschküche gesehen hat und einen netten Plausch mit dir gehalten hat, vergewaltigt. Stell dir vor, du hast deswegen auch kein Alibi. Denn zu der Zeit hast dich ja mit deiner netten Nachbarin unterhalten. Aber diese verdächtigt dich nun. Das heißt, dass man dich laut deiner Meinung nun einsperren muss. Denn man soll ja lieber einen Verdächtigen einsperren als einen Täter laufen lassen.

Vor dem Gesetz ist man so lange unschuldig, bis einem eine Tat nachgewiesen werden kann und gerade bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist sehr schwer zu beweisen, weil ja meist kein Zeuge dabei ist. Und aus reinem Verdacht jemanden einsperren geht ja wohl gar nicht. Schon der Verdacht stempelt einen ab. Es bleibt immer was hängen. Auch wenn man unschuldig ist. Sicher besteht dann auch die Gefahr, dass Täter nicht bestraft werden können, weil die Beweise nicht reichen. Aber wie oben schon erwähnt, würde es dir bestimmt nicht gefallen, wenn heute Abend Polizisten vor deiner Tür stehen, dir die Handschellen zeigen und dich einsperren wollen, weil der Verdacht besteht, dass du jemanden vergewaltigt hast.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


OK, ich muss sagen da hast du Recht. Sollte es mich treffen wäre das genau so schlimm für mich und ich würde auf den Staat vertrauen, der mir da raus hilft. Ich bezog mich in meinem Ursprünglichen Beitrag, wie beschrieben, ja auf Fälle, in denen der Täter ein Geständnis abgelegt hat. Dann greift nämlich das, meiner Meinung nach, falsche Staatsmittel ein. Und zwar die Strafmilderung bei Geständnis. Nur weil ein Täter sagt, dass er es wirklich getan hat, sollte man nicht die Strafe mildern, bzw. erst gar nicht ausüben.

Es gibt natürlich auch Fälle, bei denen grundlos Leute angeklagt werden, damit die Kläger ihnen etwas heimzahlen. In diesen Fällen unterstütze ich deine Meinung, dass man dort nicht voreilig jemanden einsperrt.

» PS_VITA_2018 » Beiträge: 58 » Talkpoints: -1,75 »


Ehrlich gesagt wäre es mir lieber einen Verdächtigen einzusperren, als einen Täter laufen zu lassen, auch wenn die Beweise nicht stimmen.

Das entspricht aber auch nicht gerade dem modernen Rechtsstaatsprinzip.

Ich finde die Strafen für solche Gewaltverbrechen auch meist viel zu gering. Hier wird damit argumentiert, dass härtere Strafen nicht die Kriminalitätsrate senken würden. Das mag sein. Ich bin auch absolut gegen unverhältnismäßig harte Strafen. Es sollte halt der Tat angepasst sein. Das ist sicher schwer zu entscheiden, aber Bewährungsstrafen von wenigen Monaten für Vergewaltigung sind ganz sicher nicht verhältnismäßig.

Opferschutz sollte definitiv über Täterschutz stehen. Sorgerecht und Verleumdungsklagen nachdem der Täter die Tat zugegeben hat, sind wirklich unmöglich. Aber auch nur in einem Rechtsstaat, der nicht foltert. Geständnisse unter Folter oder Folterandrohung sind nichts wert. Und man kann eben nicht in einigen Punkten Rechtsstaatsprinzipien fordern und in anderen nicht. Das ist eine Sache, die nur ganz oder gar nicht geht.

Und dazu gehört auch der Täterschutz. Wenn ein Vergewaltiger seine Strafe abgesessen und mehrere Jahre im Gefängnis saß, dann muss er danach wie jeder andere Bürger behandelt werden. Wenn er psychisch krank ist, muss er in stationäre oder ambulante Behandlung. Aber wenn ein Mensch seine Strafe verbüßt hat, so wie sie festgelegt wurde, dann muss die Strafe wieder aufhören. Dann dürfen auch keine Bücher über ihn veröffentlicht werden. Nach Absitzen der Strafe ist er keine rechtlose Person.

Solche Rechtsstaatsprinzipien können einen hohen Preis haben, wenn ein Täter aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen wird oder nach der Entlassung wieder eine Tat begeht. Aber was wir damit gewinnen, ist meines Erachtens nach, mehr wert. Dadurch wird eben unter anderem sichergestellt, dass Unschuldige nicht ins Gefängnis kommen. Das mag einem erst mal egal sein, ist es aber nicht mehr, wenn der eigene Bruder unschuldig verurteilt wird. Man muss auch bedenken, dass Unschuldige dann nicht aus Versehen verurteilt würden, sondern man könnte sich solche Urteile erkaufen. Man muss nur genug Leute schmieren. Eine Beweislast lässt sich wesentlich schwieriger erkaufen. Und das ist dann Schutz der Unschuldigen, kein Täterschutz.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich musste leider erfahren gestern das im Haus gegenüber von mir solch ein Täter wohnt, er sich mein Kind ausgespäht hatte. Die Polizei kann mit den Gesetzen nicht helfen, leider werden Täter zu gut geschützt durch solche Gesetze. Ich darf auch andere Eltern nicht warnen hier, da ich mich damit strafbar mache, dabei habe ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Opfern werden leider absolut nicht geholfen, diese leiden ein Leben lang, während Täter gut geschützt und mit Therapie auf Staatskosten natürlich, gut versorgt sind.

Das es in mir brodelt brauche ich nicht sagen, da hat er sich das falsche Kind ausgewählt, hilft mir der Staat nicht muss ich mir selber helfen. Wozu Gesetze wenn nur geregelt ist was ein Täter darf und Opfer nicht! Ein heißes Thema derzeit bei mir und bin absolut nicht über Gesetze begeistert, die Polizei übrigens auch nicht - nur können mir diese nicht helfen.

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» Gisa » Beiträge: 101 » Talkpoints: 3,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Gisa hat geschrieben:Ich musste leider erfahren gestern das im Haus gegenüber von mir solch ein Täter wohnt, er sich mein Kind ausgespäht hatte. Die Polizei kann mit den Gesetzen nicht helfen, leider werden Täter zu gut geschützt durch solche Gesetze. Ich darf auch andere Eltern nicht warnen hier, da ich mich damit Strafbar mache, dabei habe ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Opfern werden leider absolut nicht geholfen, diese leiden ein Leben lang, während Täter gut geschützt und mit Therapie auf Staatskosten natürlich, gut versorgt sind. Das es in mir brodelt brauche ich nicht sagen, da hat er sich das falsche Kind ausgewählt, hilft mir der Staat nicht muss ich mir selber helfen. Wozu Gesetze wenn nur geregelt ist was ein Täter darf und Opfer nicht! Ein heißes Thema derzeit bei mir und bin absolut nicht über Gesetze begeistert, die Polizei übrigens auch nicht- nur können mir diese nicht helfen.

Das tut mir leid und ich kann Sie voll und ganz verstehen. Bei dem Tatbestand, den Sie beschreiben fällt mir noch ein kritisches Thema ein, bei welchem wieder Viele nicht meiner Meinung sein werden. Gerade im Bezug auf Missbrauch, bzw. Kindesmissbrauch im Speziellen gibt es ein Gesetz, dass ich aus gewissen Perspektiven verstehe, aber in diesem Fall nicht.

Denn Sexualtäter, oder solche, die die Kinder 'nur' anmachen, oder ständig belästigen haben noch keine direkte Straftat begangen. Selbst wenn diese wörtlich drohen, ein Kind zu vergewaltigen, oder zu entführen tut die Polizei rein gar Nichts. Passiert dann Etwas, so wie in den Fällen der letzten Jahre, kommen alle Nachbarn an und sagen, sie hätten es bereits vermutet. Sie sagen, man hätte den Täter bereits vor der Tat schnappen und überwältigen können. Doch die Polizei spricht dagegen. Sprechen die Angehörigen der Opfer mit der Polizei, wird gesagt, sie hätten doch vorher bereits die Polizei rufen sollen. So, macht das jedoch eine Familie aus Angst, so antwortet die Polizei ganz schlicht, der Verdächtige habe noch nicht gegen das Gesetz verstoßen und könne somit nicht überwacht werden.

Gibt es dort nicht einen extremen Widerspruch? Ich finde das ziemlich unerhört, weiß aber auch, dass Andere wieder sagen werden:,,Stell dir vor, du würdest verdächtigt, was würdest du davon halten?". Das ist schön und gut, doch glaube ich noch an das Gute in Menschen, die nicht willkürlich irgendwelche Leute anzeigen.

» PS_VITA_2018 » Beiträge: 58 » Talkpoints: -1,75 »


PS_VITA_2018 hat geschrieben:Gibt es dort nicht einen extremen Widerspruch? Ich finde das ziemlich unerhört, weiß aber auch, dass Andere wieder sagen werden:,,Stell dir vor, du würdest verdächtigt, was würdest du davon halten?". Das ist schön und gut, doch glaube ich noch an das Gute in Menschen, die nicht willkürlich irgendwelche Leute anzeigen.

Das passiert öfter als du denkst. Einige Familienväter / Stiefväter sind schon unschuldig hinter Gitter gelandet, weil Stiefkinder behaupten, dass der Stiefvater sie angefasst hat. Hinterher kommt dann doch raus, dass es nicht stimmt. Auch im Fall Kachelmann ist es doch so gewesen, dass er unschuldig war und frei gesprochen wurde. Schon bei vielen Prominenten ist es der Fall gewesen. Andreas Türk stand vor Gericht, weil er angeblich eine Frau vergewaltigt hat. Die Frau hat die Anzeige zurück gezogen und zugegeben, dass sie eine Lüge verbreitet hat und es bleibt immer was halften. Ich denke, dass es auch in Fällen wie Vergewaltigung im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss.

Und wenn ein Mensch seine Strafe abgesessen hat, dann sollte man ihm eine Chance geben. Und wenn ein Mensch zugibt und reut, sollte er auch eine mildernde Strafe bekommen. Denn es ist immer noch besser, als wenn die Beweise ihn erdrücken und er es nur deswegen zu gibt aber er nichts bereut. Irgendwo muss ja auch eine Grenze gesetzt werden.

Sicher sollte auch Opferschutz betrieben werden. Aber wer schützt die Menschen, die unschuldig erst mal beschuldigt werden und bei denen dann eine Hetzjagd veranstaltet wird, weil eben immer was hängen bleibt, auch wenn man nichts gemacht hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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