Vergewaltiger kommen frei, dafür werden Opfer bestraft!
PS_VITA_2018 hat geschrieben:doch glaube ich noch an das Gute in Menschen, die nicht willkürlich irgendwelche Leute anzeigen.
Aber immerhin glaubst du ja auch an das im Menschen, was sie zu Vergewaltigern werden lässt. Hier verstehe ich den Widerspruch nicht wirklich und ich bin davon überzeugt, dass du den Widerspruch weder mir noch vor dir selbst zu erklären verstehst. Immerhin handelt es sich immer um Verbrechen, welche das Leben der Opfer massiv nachhaltig negativ verändern! Außerdem muss es ja gar nicht um eine falsche Beschuldigung aus Willkür handeln. Hier kann dann z.B. auch Rache das Motiv sein. Oder der Wunsch, im Mittelpunkt zu stehen. Das sind dann schon rationelle Gründe.
Das kann ich so nicht unterstützten, da es sehr wohl harte Gesetze gibt, die von den meisten Richtern auch angewandt werden, allerdings gibt es sehr wohl Milderungsgründe, weil damit gewährleistet werden muss, dass der Täter eventuell aus Motiven gehandelt hat, welche außerhalb der Sichtweise seiner physischen Verfassung liegen. Das ist nur der gerechte Ausgleich, da es sehr gut sein kann, dass man aufgrund von seelischen Störungen zu bestimmten Tathandlungen neigt, daher ist das Strafrecht nun mal so aufgebaut, wie es ist.
Allerdings passiert es bei vielen Gerichtsverfahren, dass das Verfahren zu lange dauert und die absolute Verjährung eintreten kann, was dann im Endeffekt dazu führt, dass der Täter zwar seine Tat begangen, hat aber nicht schuldig gesprochen werden, wie es leider oft der Fall ist. Dabei muss man sich zu Augen führen, wie stark die Gerichtsbarkeit mit Verfahren überlastet ist und daher leider viele Verfahren auf der Strecke bleiben..
Wir dürfen nicht zu stark auf die Täter schauen, sondern müssen dafür sorgen, dass die Gerichte einfach mehr Geld zur Verfügung bekommen, da wir sonst irgendwann die Möglichkeit auf einen effektiven Rechtsstaat verlieren, weil dieser irgendwann nicht mehr handlungsfähig ist, weil einfach nicht genügend Richter da sind, um die aufkommende Zahl von Verfahren zielgerichtet zu lösen. Daher ist der Fehler nicht das Gerichtsverfahren für die Tätern, sondern die zu ausgelasteten Richter.
Gisa hat geschrieben:Ich musste leider erfahren gestern das im Haus gegenüber von mir solch ein Täter wohnt, er sich mein Kind ausgespäht hatte. Die Polizei kann mit den Gesetzen nicht helfen, leider werden Täter zu gut geschützt durch solche Gesetze. Ich darf auch andere Eltern nicht warnen hier, da ich mich damit strafbar mache, dabei habe ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Opfern werden leider absolut nicht geholfen, diese leiden ein Leben lang, während Täter gut geschützt und mit Therapie auf Staatskosten natürlich, gut versorgt sind.
Ich wüsste nicht, wie ich reagieren und handeln würde, wenn ich wüsste, das so ein Täter in meiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnt. Das dieser Täter aus deiner Nachbarschaft sich nun auch dein Kind ausgespäht hat, ist natürlich nun auch noch doppelt so schwer für dich. Du möchtest natürlich die anderen Eltern warnen, aber bist vom Gesetz her angehalten, dieses nicht zu tun, da du dich sonst strafbar machen würdest. Wo ist da bitte die Gerechtigkeit? Ich kann deine Wut gut verstehen und ich glaube, ich hätte mich an deiner Stelle nicht so im Griff, sondern ich würde handeln. Vor allem würde ich den anderen Eltern mit Sicherheit bescheid geben, was da so in unserer Gegend wohnt. Egal, ob ich dann eine Strafe dafür bekommen würde oder nicht. Das würde ich dann, alleine für die Sicherheit der anderen Kinder, in Kauf nehmen.
PS_VITA_2018 hat geschrieben:Ehrlich gesagt wäre es mir lieber einen Verdächtigen einzusperren, als einen Täter laufen zu lassen, auch wenn die Beweise nicht stimmen. Das ist aber meine Meinung, also ist das ja egal.
Ich bin auch der Meinung, das man einen Verdächtigen lieber mal mehr einsperren sollte, als einen wirklichen Täter freizulassen. Wenn sich hinterher rausstellt, das der Verdächtige nichts mit der Straftat zu tun hat, dann kann man ihn ja entschädigen, aber meistens ist so ein Verdacht ja auch nicht unbegründet. Ich finde, das die Sicherheit immer vor gehen sollte und wenn man sich dann mal geirrt hat, ist es halt so, aber es ist kein Unschuldiger zu schaden gekommen. Stellt sich aber raus, das der Verdacht begründet war und der Täter wirklich schuldig ist, sollte man die Strafe auch viel härter ansetzen.
Man benötigt immer erst einmal konkrete Fakten und nicht nur auf Talkshow Level Infos, um sich hier eine Meinung bilden zu können. Vor dem Gesetz sind nun einmal alle Menschen gleich, d.h. sie werden dann auch gleich behandelt. Jeder hat dann auch das gleiche Recht und bei bestehenden Zweifeln gilt immer die Unschuldsvermutung. Ich kann darüber anderer Meinung sein, aber es ändert nichts an den Sachverhalt oder an den Fakten. Diese muss man schließlich so akzeptieren.
EmskoppEL hat geschrieben:wenn man sich dann mal geirrt hat, ist es halt so, aber es ist kein Unschuldiger zu schaden gekommen.
Angenommen du wirst beschuldigt, eine Frau vergewaltigt zu haben, mit der du tatsächlich intim warst. Aber - nur mal angenommen - du bist in dem Fall wirklich unschuldig und der Beischlaf fand im gegenseitigen Einvernehmen statt. Und wenn sich jetzt Gründe ergeben, dass die Frau dir "wirklich" eins auswischen will und dich später beschuldigt, gegen ihren Willen mit ihr geschlafen zu haben, sollte nun ausschließlich ihr geglaubt werden. Weil du die drei Jahre im Knast als Vergewaltiger absitzen kannst und so wenigstens - wie schreibst du so schön - kein "Unschuldiger zu Schaden" kommt? Das ist schon mehr als ein fragwürdiges Rechtsverständnis und zeigt, wie schnell vergessen wird, welch hohes Gut die Unschuldsvermutung ist.
karlchen66 hat geschrieben:Vor dem Gesetz sind nun einmal alle Menschen gleich, d.h. sie werden dann auch gleich behandelt. Jeder hat dann auch das gleiche Recht und bei bestehenden Zweifeln gilt immer die Unschuldsvermutung. Ich kann darüber anderer Meinung sein, aber es ändert nichts an den Sachverhalt oder an den Fakten. Diese muss man schließlich so akzeptieren.
Das zu akzeptieren fällt einem aber leider in der Realität nicht immer leicht und vor allem dann nicht, wenn man selber betroffen ist. Wenn man als Elternteil zum Beispiel mit erleben muss, wie das eigene Kind missbraucht wurde und der Täter auch noch in der unmittelbaren Umgebung wohnt, dann ist es schon fast unmöglich, zu akzeptieren, diesen Menschen genauso zu behandeln, wie jeden anderen auch. Ich persönlich könnte das mit Sicherheit nicht. Da bräuchte ich auch nichts schön reden, denn für mich wäre das der absolute Horror und ich glaube ich würde total aus meiner Haut fahren und handeln und ich glaube, wenn du selber betroffen wärst, dann würdest du auch anders reden.
EmskoppEL hat geschrieben:ich glaube, wenn du selber betroffen wärst, dann würdest du auch anders reden.
Wenn du unschuldig angeklagt würdest und mal eben ohne Beweise eingesperrt würdest, würdest du aber auch anders reden. Denn im Moment bist du in diesem Punkt auch noch nicht betroffen.
EmskoppEL hat geschrieben:wenn man sich dann mal geirrt hat, ist es halt so, aber es ist kein Unschuldiger zu schaden gekommen.
Ein Unschuldiger saß im Knast, ist dort von seinen Mitinsassen verprügelt worden, hat das Sorgerecht für seine Kinder verloren, hat den Respekt von seinen Kindern verloren, hat die Liebe seiner Kinder verloren, hat die Frau verloren, den Job verloren, hat seine Freunde verloren, wenn er rauskommt, tuscheln die Nachbarn, er bekommt keinen Job und so weiter und so fort. Ich finde, das ist ein ziemlich hoher Schaden. Eine Entschädigung ist da schön und gut, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
PS_VITA_2018 hat geschrieben:doch glaube ich noch an das Gute in Menschen, die nicht willkürlich irgendwelche Leute anzeigen.
Man muss doch auch bedenken, woher all diese Sätze kommen. So eine Einstellung konnte nur in einem Land entstehen, in dem es lange Zeit nicht Gang und Gäbe war, willkürlich andere anzuzeigen. Und das ist ein Land mit einem funktionierendem Rechtssystem, das so ein Verhalten schon im Keim erstickt, in dem es willkürliche Anzeigen keine Früchte tragen lässt.
@Bienenkönigin: Das Problem sind allerdings nicht die Anzeigen, denn die darf jeder Bürger nun einmal tätigen. Man muss aber auf jeden Fall seine Behauptungen oder Beschuldigungen auch mit stichhaltigen Beweisen untermauern können. Und hier liegt nämlich schon das eigentliche und echte Problem, denn das kann nicht jeder Anzeigensteller. Allerdings wird jede Anzeige erst einmal aufgenommen und weiter bearbeitet.
karlchen66 hat geschrieben:Man muss aber auf jeden Fall seine Behauptungen oder Beschuldigungen auch mit stichhaltigen Beweisen untermauern können.
Das wäre nur dann kein Quatsch, wenn es keine Ermittlungsbehörden gäbe. Dem ist aber nicht so! Natürlich muss ein Vergewaltigungsopfer keine Beweise sichern und dafür sorgen, dass der Täter durch hieb und stichfeste Beweismittel (am Besten vielleicht ein Video mit Ton auf dem klar der Tathergang ersichtlich ist?) verurteilt werden kann. Dafür sorgt die Staatsanwaltschaft und die muss dann auch Indizien entsprechend würdigen.
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