private Insolvenz richtig beantragen

vom 16.12.2006, 11:19 Uhr

Schulden sind ja bekanntlich immer eine unangenehme Sache - wenn die Schulden aber in eine Überschuldung übergehen, kann die Situation existenzgefährdend werden. Das Problem der meisten Schuldner ist, dass sie ihre Schulden nicht im Blick haben, ihre Gläubiger gar nicht mehr kennen...

Der erste Schritt aus den Schulden ist, seine Lage genau zu erkennen. Das heißt: Rechnungen sortieren, Gesamtschulden ausrechnen. Vergessen sie lieber teure Umschuldungen, bei solchen Krediten verdient nur die Bank. Lange Wartezeiten bei der kostenlosen Schuldnerberatung machen den Schuldnern das Leben schwer, da muss man aber einfach durch. In dieser zeit kann man seine Unterlagen in Ordnung bringen, denn geordnete Unterlagen helfen auch dem Schuldenberater weiter. Gehen sie nicht auf Angebotemancher Gläubiger ein, die Schulden zu reduzieren, wenn sie nur so und so viel bezahlen. Warten Sie damit lieber auf die Schuldnerberatung.

Ein gutes Mittel gegen Überschuldung ist die Privatinsolvenz bzw. die private Insolvenz. Man ist nach sechs Jahren komplett Schuldenfrei, die Gläubiger dürfen nicht mehr direkt an den Schuldner herantreten sondern müssen sich an den gerichtlich bestimmten Treuhänder wenden. Innerhalb der sechs Jahre muss man natürlich alles übriggebliebene Kapital für das Abzahlen der Schulden verwenden - also nix mit Urlaub in der Toscana und Hummer zum Abendessen, leider wird dem Schuldner da ziemlich auf die Finger geschaut!

Aber nach diesen sechs Jahren ist man seine Schulden für immer los und kann neu beginnen - für viele Schuldner etwas, wo von sie in diesem Leben nicht mehr zu träumen gewagt hätte. Privat Insolvenz anmelden - dafür muss man sich auch nicht schämen! Vielmehr kann man stolz auf sich sein, endlich etwas gegen den Schuldenberg zu tun, der mit den Jahren angewachsen ist.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Übrigens darf man während der Privatinsolvenz dann auf keinen Fall einem einzelnen Gläubiger die Schulden zurückzahlen, auch nicht wenn es sich um Freund oder Bekannten handelt, man macht sich dann nämlich der Gläubigerbegünstigung schuldig

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Privatinsolvenz da glaubt glaub ich mal jeder noch das er für immer Kreditunwürdig ist.

Aber da kann ich auch nur dazu sagen das es nicht so ist wenn man wegen einer nichtzurückzahlung schon einen schlechten negativeintrag hat kann man dies auch mit der insolvenz vergleichen.

Ein schufaeintrag bleibt für 3 jahre gespeichert und verträge lässt sich damit nicht gut abschließen nach 3 jahren werden die getilgt bei einer insolvenz ist es genauso da werden die einträge erst nach 6 jahren getilgt und bei manchen einträgen muss man sich noch selbst drum kümmern.

Fakt ist nach den 6 Jahren ist man Schuldenfrei und die einträge aus der Schufa sind auch gelöscht bei neu verträgen mit einer schufaabfrage steht nichts mehr im wege da es keinen negativ eintrag gibt.

» Dracena » Beiträge: 28 » Talkpoints: 0,14 »



Aber ab wann kann man eine PrivatInsolvenz beantragen. Muss man da eine bestimmte Menge von Gläubigern haben oder einen bestimmten Betrag?

Beispiel:
Person A hat Schulden bei einem Gläubiger B in Höhe von ca. 4500 €.
Person A lebt von Hart IV und hat kein Geld zum Abbau der gemachten Schulden.

Es kann doch nicht sein, dass A jetzt losgeht und Privatinsolvenz beantragt und nach 6oder 7 Jahren keine Schulden mehr hat. Wäre schön, wenn mir jemand dazu Auskunft geben könnte, da mich das Thema sehr interessiert.

» tinamanfred » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,11 »



Rein theoretisch steht die Verbraucherinsolvenz jedem offen - nur ist die Frage, ob es sich "lohnt", sich wegen 4500 € 6 - 7 Jahre lang den Richtlinien zu unterwerfen.

Rein theoretisch gilt die auch für ALG II Empfänger, da diese dann eben unter dem Grundbetrag sind und somit während der Zeit nichts bezahlen müssen. Hat man jedoch dann ein Einkommen, muss man die Schulden von diesem abbezahlen, wenn man über die Freigrenze kommt.

Wie man das Verfahren genau beantragt, darüber gibt die Schuldnerberatung, die anonym ist, der Verbraucherzentralen Asukunft - aber rein theoretisch steht es jedem offen.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Vielen Dank für die Auskunft. Das Internet gibt ja viel Infos her, aber nirgends steht genau wer diesen Verfahren anwenden kann. Naja, ich denke auch wegen 4 oder 5tausend Euro sollte man den ganzen Aufwand nicht betreiben. Man darf dann ja garnichts mehr. KeinKonto eröffnen geschweige denn, was auf Raten kaufen.

» tinamanfred » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,11 »


Hm, naja, eigentlich so gesehen schon, siehe Voraussetzungen & Verfahrensablauf.

Man müsste so oder so zu einer Schuldnerberatung, oder zu einem Anwatl, wobei ich die Schuldnerberatung nahelegen würde, da diese in der Regel weniger kostet - und wenn man so ein Verfahren anstrebt, hat man oft meist nicht das Geld hierfür. Ein Anwalt hat dafür aber oft mehr Möglichkeiten, da die Schuldnerberatungen nicht alles dürfen, was ein Anwalt darf.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Naja, aber wie war das: Wenn man Hartz IV bekommt, bekommt man dann nicht auch Prozesskostenbeihilfe oder wie das heißt. Dann kann ich mir doch auch auf Staatskosten einen Anwalt nehmen oder nicht?

» tinamanfred » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,11 »


Das Problem an der Sache sind die Auflagen. Ist man Hartz 4 Empfänger, hat man sich um Arbeit zu bemühen. Wenn man aber schon lange Zeit arbeitslos ist, wird genau das zum Problem. Es muss Arbeit her, klappt das nicht wirds eng wegen den Auflagen. Ich kann nicht ins Insolvenz als Arbeitsloser gehen und nach 6 Jahren es immer noch sein. Dann bekomme ich keine Restschuldbefreiung.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Gang in die private Insolvenz kann ein Ausweg sein, wenn die Schulden einem defintiv über den Kopf gewachsen sind und keine Aussicht besteht, die Schulden auf normalem Wege zurückzuzahlen. Grundsätzlich steht diese Möglichkeit auch Hartz-IV-Empfängern offen. Dass man sich in dieser Situation um Arbeit bemühen muss, um zumindest einen Teil seiner selbst verursachten Schulden zu begleichen, finde ich nun nicht außergewöhnlich. Nicht nur ein Hartz-IV-Empfänger in einer privaten Insolvenz hat sich um Arbeit zu bemühen. Auch die "normalen" Leistungsempfänger sind verpflichtet, sich um einen Job zu bemühen. Normalerweise muss das doch auch gelegentlich nachgewiesen werden, oder? Daher hat ein (Langzeit-)Arbeitsloser bei der privaten Insolvenz keine anderen Verpflichtungen als ohnehin schon.

Wer sich in die private Insolvenz begibt, muss sich natürlich an ein paar Auflagen halten. Diese werden jemandem, der vielleicht schon über Jahre hoch verschuldet ist, aber sicher noch eher gefallen als die Aussicht, für die nächsten Jahrzehnte unter den Schulden zu leiden. Wie Cala schon geschrieben hat, darf jemand, der sich in die private Insolvenz begibt, keinen Gläubiger bevorzugen und damit auch keine Schulden bei Bekannten oder Familienmitgliedern begleichen. Ich frage mich gerade, ob diese Leute alle Besitztümer behalten dürfen. Was ist mit Fahrzeugen, teuren Büchern oder Schmuck? Dürfen diese Dinge behalten werden? Grundsätzlich wäre es ja sinnvoll, diese mit auf die Schulden anzurechnen.

Was mich immer ein bisschen an solchen Diskussionen zum Thema Privatinsolven stört, ist der Eindruck, der bei manchen Leuten dadurch entstehen könnte. Die private Insolvenz erscheint dadurch vielen Leuten als schneller und einfacher Weg aus ihrem eigenen Schuldensumpf, so dass manche vielleicht gar nicht mehr großartig darüber nachdenken, ob sie sich verschulden oder nicht. Wenn es mit den eigenen Finanzen immer weiter bergab geht, wird eben der Rettungsanker in Form der Privatinsolvenz ergriffen, ohne dass man versucht, sich selbst mit harter Arbeit und einem sehr sparsamen Lebensstil aus den Schulden zu befreien. Bei sehr hohen Schulden mag das nicht realistisch sein, allerdings gibt es sicher Summen, für die man nicht in die Privatinsolvenz gehen muss. Den Gläubigern entgehen dadurch unter Umständen sehr hohe Summen. Bevor man also über die private Insolvenz nachdenkt, sollte man wirklich alles versuchen und jeden Cent, der übrig ist, entbehren, um sich selbst aus seinen Schulden befreien - das ist echtes Verantwortungsbewusstsein.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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