Wie erfolgt Schadensabwicklung bei Massenkarambolage?

vom 24.05.2013, 13:48 Uhr

Von Massenkarambolagen hört man ja hin und wieder im Fernsehen oder im Radio. Immer wieder frage ich mich da, wie das wohl mit der Schadensabwicklung erfolgt. Wie kann man dabei den Schuldigen feststellen und wie und wann wird wer dafür verantwortlich gemacht? Man sagt ja oft, dass derjenige, der auffährt Schuld ist. Bei so einer Massenkarambolage ist ja dann jeder Schuld. Übernimmt dann die eigene Versicherung dann immer den eigenen Schaden?

Hattet ihr schon mal einen Unfall durch eine Massenkarambolage? Wie wurde die Schadensabwicklung da gemacht und erfolgte sie auch schnell oder musste man ewig warten, bis der Schuldige per Gerichtsurteil fest stand?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei einer wirklichen Massenkarambolage kann in den meisten Fällen der wirklich Schuldige nicht festgestellt werden. In solchen Fällen wird die Polizei hinzugezogen. Wenn diese vermerkt, dass der Schuldige nicht ermittelt werden kann, dann übernehmen die Versicherungen den Schaden entsprechend der Quotenregelung. Das heiß, dass ein Frontschaden mit 25 Prozent des Schadens, der tatsächlich entstanden ist, erstatten wird und ein Heckschaden mit 100 Prozent. Die Haftpflichtversicherung wird dann nicht hochgestuft, also der Schadensfreiheitsrabatt bleibt. Dann erfolgt zügige Regulierung.

Dieser Lösung muss niemand zustimmen. Dann aber muss der Schuldige gefunden werden, was meist sehr schwierig ist. Es stimmt auch nicht, dass jeder mit Schuld trägt. Man kann sich vorschriftsmäßig verhalten und wird durch die Wucht des Aufpralls am Heck, wenn jemand dahinein fährt, nach vorne geschleudert in das Heck des vor einem Fahrenden. Dann ist man schuldlos mit verwickelt und bekommt unter Umständen nur einen Teil des Geldes ersetzt von dem Frontschaden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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