Darf man an geleasten Autos was verändern / tunen?

vom 23.05.2013, 12:47 Uhr

Nehmen wir mal an, dass die Person A ein Fahrzeug geleast hat. A möchte dieses Fahrzeug tunen und auch ein wenig verändern. Er möchte die Motorhaube beispielsweise mit Airbrushing verändern und auch andere Fahrzeugteile verändern. Er meint, dass ein Fahrzeug Persönlichkeit braucht und es wäre so "nicht seins".

Was aber darf man verändern und was nicht? Wo kann sich Person A da genauer erkundigen? Den Händler will er erst mal nicht fragen, weil dieser wahrscheinlich direkt negativ eingestellt wäre und dann genauer drauf schauen würde.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Er wird natürlich tun und lassen können, was er möchte. Den dadurch entstehenden Wertverlust muss er aber am Ende der Leasing-Zeit auch tragen! Und das ist insbesondere was den Lack angeht, nicht mal wenig. Denn wenn ein Teil neu lackiert werden muss, verliert der Wagen mehr an Wert, als es den Anschein hat. Jeder potentielle spätere Käufer wird hier ja einen Unfallschaden vermuten.

Sherlock-Holmes hat geschrieben:und es wäre so "nicht seins".

Dieser Eindruck ist richtig und spiegelt aber genau das wieder, was das Geschäftsverhältnis beschreibt: er hat das Fahrzeug "geleast". Was nur bedeutet, dass er es gemietet hat und es unabhängig von Veränderungen nicht seins ist. Nebenbei kann man der Person A mitteilen, dass ein Auto nie "Persönlichkeit" haben kann. Das kommt daher, dass das Auto immer eine Sache ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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