Als Mieter Rauchverbot im Keller und Treppenhaus duchsetzen?

vom 19.05.2013, 12:39 Uhr

D ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Ein Mieter aus dem Anbau kommt aus seiner Wohnung immer durch den Heizungsraum in den Keller und macht seine Wäsche. Dort raucht er auch. Er geht auch mit der brennenden Zigarette durch den Heizungsraum. Wenn er andere Bewohner im Haus besuchen geht oder durch die Haustür nach draußen geht raucht er nicht nur im Keller, sondern auch im Treppenhaus.

Kann man als Mieter ein Rauchverbot im Keller und im Treppenhaus durchsetzen oder ist es dem Vermieter überlassen, was er erlaubt und was nicht? D ist Nichtraucher und durch den Keller und das Treppenhaus zieht der Rauch immer in die erste Etage, wo D seine Wohnung hat.

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bevor besagte Person D, vermutlich du selbst, zum Vermieter rennt und sich über den "rücksichtslosen Raucher" beschwert, sollte Person D doch erst einmal mit dem Raucher persönlich reden und ihn bitten beziehungsweise fragen, ob er das Rauchen im Treppenhaus denn nicht einstellen könnte. Insofern es sich bei diesem Raucher um eine halbwegs zivilisierte und soziale Person handelt, dürfte eigentlich nichts zu befürchten sein, man findet nämlich immer einen Kompromiss. Das ist alles nur eine Frage der Kompetenz, Toleranz und Akzeptanz, welche eigentlich jedem Menschen gegeben ist beziehungsweise inne ist.

Sollte dieser Raucher aber weder sozial noch rücksichtsvoll veranlagt sein, so kann Person D, vermutlich also du, auch zum Vermieter gehen und diesen fragen was er von der Raucherei im Heizungskeller und im Treppenhaus hält. Je nachdem kann man auch fragen, ob der Vermieter nicht einmal mit dem Raucher reden könnte oder sogar ein gemeinsames Gespräch suchen. Man findet schnell eine Lösung, glaub mir! :wink:

Ich bin mir nicht ganz mit diesen ganzen Miet- beziehungsweise Wohnrechten vertraut, aber ich meine zu wissen, dass du je nachdem wie stark und wie oft diese "Rauchbelästigung" stattfindet, du auch ein Recht auf Mietminderung hast. Warte am Besten noch die Meinung von ein paar anderen Leuten hier ab und entscheide dann! :)

Benutzeravatar

» KingTarzan » Beiträge: 722 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ein Rauchverbot kann ein Mieter nicht durchsetzen, solange es keine Belästigung ist. Da müsste der Bewohner schon am Dauer qualmen sein, das andere dadurch ihre Lebensqualität verlieren oder diese beeinträchtigt. Da gab es mal eine Gerichtsverhandlung wo solches durchgesetzt werden wollte. Das Gericht hatte es aber abgelehnt, weil die Bewohner dadurch nicht beeinträchtigt waren und das Rauchen kein Dauerzustand war dort.

Benutzeravatar

» Gisa » Beiträge: 101 » Talkpoints: 3,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne das auch aus eigener Erfahrung, dass das Treppenhaus einfach widerlich stinkt, wenn ein starker Raucher sich schon im Treppenhaus eine Zigarette ansteckt. Bei dir ist es zusätzlich noch der Keller und die Waschküche. Vor allem glaube ich nicht, dass im Heizungskeller geraucht werden darf, weil es zu gefährlich ist. Wir haben zum Beispiel eine Gasheizung. Ich denke, dass so etwas nicht toleriert werden kann. Auch in der Waschküche, die ja sicherlich von anderen Mietern genutzt werden wird, dürfte es stinken und die Wäsche ebenso.

Unsere verstorbene Nachbarin hat selbst nicht geraucht. Sie hatte aber nach dem Tod ihres Mannes jemand gefunden, mit dem sie sich gut verstand und der jeden Tag morgens zu ihr kam. Dieser Mensch rauchte wie ein Schlot und steckte sich eine Zigarette nach der anderen an. Er kam nie ohne zu rauchen aus der Etagentür und morgens nie ohne zu rauchen durch die Haustür. Das Treppenhaus stank noch mittags.

Da das für alle nicht schön war, habe ich die Nachbarin darum gebeten, mit ihm zu sprechen und ihn zu bitten, das Rauchen im Treppenhaus zu unterlassen, weil es einfach unmöglich stank. Sie sah das ein und hat dafür gesorgt, dass er sich erst draußen eine Zigarette angesteckt hat. Ich finde, dass jeder so weit denken sollte, dass nicht jeder den Geruch des Rauches mag und auch nicht vertragen kann.

Im Falle von Herrn D ist bestimmt eine gütliche Einigung möglich, so wie es bei uns auch war. Vor allem der Hinweis auf den Heizungskeller sollte Herrn D bewegen, die Zigarette nicht im Treppenhaus und Keller anzustecken. Falls er uneinsichtig ist, würde ich ihm schon sagen, dass er dann damit rechnen muss, dass der Vermieter angesprochen wird und Herr D dann die Miete kürzt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^