Ist ein Heizungsraum als Durchgangsraum erlaubt?

vom 19.05.2013, 12:29 Uhr

D wohnt in einem Mehrfamilienhaus, welches ein wenig verbaut ist. Im Anbau wohnt eine Familie, die den Waschkeller mit benutzt. Diese Familie muss aber, um nicht um das Haus herum gehen zu müssen durch einen Raum im Keller. Dieser Raum ist ein Durchgangsraum für diese Familie und er wird aber gleichzeitig als Heizungsraum für die Gasheizung benutzt. Wenn die Familie in den Waschkeller muss, dann geht sie quasi durch den Heizungsraum. Im Waschkeller stehen nur die Waschmaschinen. Ansonsten steht dort nichts.

Nun hat D gehört, dass ein Heizungsraum gar nicht als Durchgangsraum genutzt werden darf, weil dieser Raum verschlossen sein muss. Ist das richtig? Die Heizung ist durch die offenen Brandschutztüren für jeden Hausbewohner zugänglich. Was sagt die Brandschutzverordnung da? Sollte D den Vermieter darauf ansprechen? Wo kann man nachlesen, dass so was nicht zulässig ist? D hat schon Angst, dass an der Heizung was verstellt wird oder gemacht wird, was dann gefährlich werden kann. Auch sind Wäscheleinen in dem Raum gespannt und die Familie hängt dort ihre Wäsche hin, was wohl auch von dem Vermieter erlaubt wurde.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Heizung ist nicht gleich Heizung. Im Zweifel kann einem da der Fachmann, also ein Heizungsbauer oder Schornsteinfeger Auskunft geben, wie das in dem jeweiligen Haus mit der jeweiligen Heizung ist.

Es könnte sein, dass es möglich ist. Schließlich gibt es auch Gasheizungen, die direkt in Mietwohnungen untergebracht werden. In Berlin gibt es solche Gasetagenheizungen öfter und ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle illegal gebaut wurden.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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