Müssen Arbeitsverträge weltweit in der Landessprache sein?

vom 19.05.2013, 10:08 Uhr

Soweit ich weiß gibt es in Deutschland die Pflicht Arbeitsverträge in der Landessprache zu verfassen und dies ist mir auch aus anderen europäischen Ländern bekannt. Der Sinn dahinter liegt vermutlich darin, dass man dadurch davon ausgeht, dass beide Seiten den Inhalt verstehen, sowie in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Doch ist es wirklich in allen Ländern Pflicht? Gilt diese Pflicht weltweit? Wo sind entsprechende Gesetze jeweils verankert? Im Arbeitsrecht?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es wird genügend Länder in der Welt geben, in denen es so etwas wie ein Arbeitsrecht gar nicht gibt. Arbeitsverträge sind dann auch gar nicht üblich. In solchen Ländern wird es also keine entsprechende Regelung geben. Wenn es aber einen Arbeitsvertrag gibt, wird es wohl logischerweise üblich sein, ihn in der Landessprache zu verfassen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Für Arbeitsverträge in Deutschland gilt Formfreiheit. Weder muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden, obwohl das natürlich sinnvoll ist, noch muss der Vertrag in deutscher Sprache abgefasst sein. Es kann auch jede andere Sprache genutzt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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