Für gutes Arbeitszeugnis zu Aufhebungsvertrag drängen

vom 18.05.2013, 19:10 Uhr

X wurde vom Chef angesprochen, dass er in der nächsten Woche eine Kündigung aus betrieblichen Gründen bekommen würde. Denn der Betrieb muss sich verkleinern. X wurde dann vom Chef vorgeschlagen, dass er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden sein soll. Das Arbeitszeugnis würde dann noch besser ausfallen und er würde dadurch dann auch schneller eine neue Arbeit bekommen. Der Chef drängt nun für ein gutes Arbeitszeugnis X einem Aufhebungsvertrag zu akzeptieren.

X ist nun im Zwiespalt. Sicher würde ein noch besseres Arbeitszeugnis sich gut auswirken, wenn er neue Arbeit sucht. Denn zwischen den Zeilen kann man ja doch viel lesen. Aber was wäre, wenn X doch nicht sofort neue Arbeit bekommt? Er würde ja mit dem Aufhebungsvertrag eine Sperre bei dem Arbeitslosengeld bekommen. Sollte X sich denn darauf einlassen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Ist ein noch besseres Arbeitszeugnis es wert? Wie würdet ihr entscheiden?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ein Arbeitszeugnis muss immer wohlwollend und vor allem positiv sein. Und Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darüber einigen. Sofern X also seine Arbeit immer sehr gut erledigt hat und zudem ausschließlich betriebliche Gründe zur Kündigung vorliegen, so hat der Arbeitgeber doch keinen Grund kein gutes Zeugnis auszustellen.

Ich würde in dem geschilderten Fall auch ohne Aufhebungsvertrag auf ein einwandfreies Zeugnis bestehen und dies notfalls einklagen. Dabei sind Gerichte durchaus auf der Seite der Arbeitnehmer. Vor allem, wenn noch ein solches Angebot im Raum stand.

Zwischen den Zeilen kann man natürlich einiges herauslesen. Aber das ist auch nicht sonderlich schwer. Dass Formulierungen wie "hatte ein überaus gutes Verhältnis zu seinen Kollegen und war dort sehr beliebt" nicht positiv sind, lässt sich sehr schnell herausfinden. Ebenso wie "zu unserer allgemeinen Zufriedenheit" eher mit einem ausreichend bis mangelhaft gleichzusetzen ist, im Vergleich zu "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit".

Ich würde dem Chef vorschlagen direkt mit der Kündigung ein sehr gutes Arbeitszeugnis auszustellen und den Bewerbungsbemühungen von X nicht im Weg zu stehen. Wenn X dadurch in Bälde eine neue Stelle antreten kann, kann man immer noch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Eine Alternative wäre eventuell eine Abfindung, wobei diese die Höhe des Ausfalls durch das Arbeitslosengeld um einiges übersteigen sollte. Und unter den geschilderten Bedingungen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Arbeitgeber darauf einlassen wird. Aber einem Aufhebungsvertrag zustimmen, ohne eine neue Stelle zu haben würde ich definitiv nicht.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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