Gewerbeschein nötig, wenn man mit HP Geld verdient?
Hallo Leute.
Ich hatte eigentlich vor, ein Forum zu eröffnen, was ich auf meine eigene Webspace laden würde. ( Inhalt ist in diesem Fall egal ! )
Dann hatte ich eigentlich vor Werbung in das Forum zu laden ( Layer und Bannerwerbung ). Dann habe ich aber durch Zufall erfahren dass man da ein Gewerbeschein ( kostet 20 Euro ) haben muss.
Stimmt das wirklich ? Für die Werbung würde ich Euro verdienen ? Wie ist das wenn ich dadurch zB. Klammlose oder Ebesucher verdienen würde, braucht man dann auch so einen Schein ? Oder wenn man sich bei einen Paidmailer anmelden, und dort dann Mails bestätigt ?
Freue mich über eure Antworten
Hallo,
einen Gewerbeschein brauchst du nur, wie der Name schon sagt, wenn du ein Gewerbe hast. Wenn du nur Werbung auf deiner Seite einbindest und damit das Webspace, etc. bezahlst, brauchst du keinen.
Werbepartner gibt es verschiedene, zum Beispiel SponsorAds (zahlen aber meist nicht aus), bin-layer, layer-ads, afilli.net und weitere. Such einfach mal bei Google nach einem Partnerprogramm.
Also bräuchte ich keinen wenn ich Werbung auf der Space von Layer-Ads einbinden wurde. Habe ich ja auch gesacht, bis es einer gesagt hatte.
Grüße
Hallo kevin1,
wie redrob es schon sagte, für das einfache Einbinden von Werbung benötigst du keinen Gewerbeschein. Dein Forum ist ja kein richtiges Gewerbe, sondern nur eine Plattform, um sich mit anderen Menschen austauschen zu können. Weiß das so genau, weil mir selbst die Frage gekommen ist, als ich meine Homepage mit Werbung finanzieren wollte.
Erst, wenn du auf deiner Homepage, beziehungsweise deinem Webspace Dienstleistungen anbietest, die etwas kosten, ist ein Gewerbeschein notwendig.
Viele Grüße, IceKing32
Guten Tag,
Ich denke, das können wir als nicht Juristen so gar nicht 100%ig beantworten. Immerhin kann einem durch das Einbinden von Werbung eine "Gewinnabsicht" unterstellt werden, wozu man dann wiederum einen Gewerbeschein bräuchte.
Aber ich selbst mach mir darüber keine richtigen Gedanken. Die Werbung ist bei mir so ineffektiv, dass ich nichtmal die Webspacekosten wieder raus bekomme, nur eben einen Teil davon. Von Gewinn machen bin ich weit entfernt.
Hallo,
ich bins nochmal kurz. Hab dir hier mal etwas rausgesucht: Klick.
Ich hab das eben mal nur schnell überflogen und hab das so verstanden, dass man nur dann Gewerbe anmelden muss, wenn man wirklich auf Gewinn aus ist. Ich denke mal, dass du jetzt nicht 10 Euro am Tag mit der Werbung verdienen wirst, sondern soviel, dass sie einen Teil der Kosten des Webspaces decken.
Wichtig! Ich bin kein Jurist und darf somit keine Rechtsberatung machen!
Wir hatten das Thema erst gestern! Mehrwertsteuer Abgabe?
redrob hat geschrieben:
Hallo,
einen Gewerbeschein brauchst du nur, wie der Name schon sagt, wenn du ein Gewerbe hast. Wenn du nur Werbung auf deiner Seite einbindest und damit das Webspace, etc. bezahlst, brauchst du keinen.
Falsch! Nicht nur nach dem Namen gehen, denn ein Gewerbe kann alles mögliche sein - auch eine Homepage kann eine Dienstleitung sein, vor allem wenn es sich um ein Forum handelt.
IceKing32 hat geschrieben:wie redrob es schon sagte, für das einfache Einbinden von Werbung benötigst du keinen Gewerbeschein.
Auch wenn man es wiederholt wird es nicht richtiger - bitte macht euch doch erst einmal schlau anstatt hier jemandem falsche Hoffnungen zu machen weil ihr es nicht besser wisst.
Iceking32 hat geschrieben:Dein Forum ist ja kein richtiges Gewerbe, sondern nur eine Plattform, um sich mit anderen Menschen austauschen zu können. Weiß das so genau, weil mir selbst die Frage gekommen ist, als ich meine Homepage mit Werbung finanzieren wollte.
Erst, wenn du auf deiner Homepage, beziehungsweise deinem Webspace Dienstleistungen anbietest, die etwas kosten, ist ein Gewerbeschein notwendig.
Ein Forum ist eine Dienstleistung, schließlich bietet man hier einen Dienst an! Es ist völlig unerheblich ob man hierfür Geld verlangt oder nicht, denn man erzielt schließlich Einnahmen in Form der Werbung - das zählt!
103615 hat geschrieben:Ich denke, das können wir als nicht Juristen so gar nicht 100%ig beantworten. Immerhin kann einem durch das Einbinden von Werbung eine "Gewinnabsicht" unterstellt werden, wozu man dann wiederum einen Gewerbeschein bräuchte.
Mal der erste vernünftige Satz der hier auftaucht - sowohl als auch.
So da ich keine Lust habe den Rest auch noch zu quoten mal eine simple Erklärung zum Thema Gewinne: Man erzielt immer Umsatz wenn man Werbung anbietet, denn man hat Einnahmen aus dieser. Diesen muss man versteuern, ganz einfach - sollte sich alles in Deutschland abspielen eben die Vorsteuer. Erzielt man höhere Verluste als Gewinne kann man sich diese zurückerstatten lassen (man zahlt somit summa summarum doch nichts), man hat also keinen Gewinn, aber trotzdem Umsatz gemacht der sowohl besteuerbar als auch abzugsfähig ist.
Hier gibts noch einige Ausnahmen, beispielsweise wenn die Leistung bzw. der Werbepartner außerhalb der EU sitzt (beispielsweise Google) da das dann anders versteuert werden muss bzw. die Vorsteuer entfallen kann.
Es ist egal ob man 1 Cent oder 100.000 Euro am Tag mit der Werbung verdient, das hat lediglich Auswirkungen auf die Art der Versteuerung, also ob die Umsatzsteuer erlassen werden kann oder nicht usw. alles erst einmal komplexer als diese Frage.
Prinzipiell kann man sich also merken: kommerzielle Seite (vorhandene Einnahmen) = Gewerbeschein von Nöten! Ohne diesen gelten die Einnahmen als Schwarzgeld und man selbst begeht somit die Straftat der Steuerhinterziehung! Wie die Anmeldung nun genau aussehen muss kann man beim Ordnungsamt klären bzw. beim Finanzamt, je nach Art der Seite und der Einnahmen.
Stimmt schon, das man im Normalfall einen Gewerbeschein braucht. Allerdings sollte man sich da vorher mal beraten lassen. Es gibt da gewisse Freigrenzen, wo das ganze als Hobby gewertet wird. Und somit entfällt dann die Gewerbeanmeldung.
Die Gewerbenameldung entfällt nur nach einer einkommensteuerrechtlichen als auch einer umsatzsteuerrechtlichen Prüfung! M. E. bei einem Forum welches mit Werbung Einnahmen erzielt um "Selbstständige Arbeit" nach § 18 EStG da durch die Werbeeinnahmen ein Gewinnstreben besteht - man kann es ja genausogut ohne Werbung machen und dann aus der eigenen Tasche zahlen (also dauerhaft "Verluste" mangels Umsätzen machen), schon haben wir ein Hobby!
Ansonsten:
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- § 12 (2) Nr. 1 UStG und
- § 18(2) Satz 4 UStG
- Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG: € 256!
Sollten größere Einnahmen zu erwarten sein würde ich zum Steuerberater gehen, ansonsten berät auch das Ordnungsamt ausreichend gut!
Um noch die Ausgangsfrage mitzunehmen: Wie das bei Internetwährungen aussieht ist fraglich, da diese zwar auch einen gewissen Gegenwert haben, siehe Urteile zu Klammlosen, aber dieser nicht direkt greifbar oder bestimmbar ist. Brenzlig wird es 100 %, wenn diese Währungen reell auf deinem Konto in Form von Geld landen. Ansonsten: Sind größere Umsätze zu erwarten: Steuerberater, ansonsten beim Ordnungsamt / Finanzamt anfragen um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-21742.html
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