Die Farbe der Parkscheibe ausschlaggebend bei der StVO?

vom 15.05.2013, 11:24 Uhr

Ich habe eben bei Amazon mal geschaut nach einer mitlaufenden Parkscheibe Dabei ist mir auch eine pinke Parkscheibe aufgefallen, bei der aber dabei steht, dass diese nicht der StVO entspricht. Diese darf man zwar im Auto haben, aber man muss zusätzlich wohl noch diese blauen Teile hinlegen, wenn man parkt.

Warum ist die Farbe der Parkscheibe so ausschlaggebend für die Straßenverkehrsordnung? Habt ihr eine andersfarbige Parkscheibe und habt ihr deswegen schon mal ein Knöllchen bekommen? ist es denn egal, welches blau die Parkscheibe hat? Als ich bei Amazon geschaut habe, sind wirklich viele verschiedene Blautöne dabei gewesen.

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich wollte vor kurzem auch mal so eine pinke Parkscheibe als Geschenk kaufen, aber ein Freund von mir meinte dann auch, dass diese nicht zulässig wäre und man trotzdem eine blaue benutzen muss. Das war mir auch neu, aber nachdem ich ein wenig recherchiert habe, kam ich zu dem Entschluss, dass diese Farbe der Parkscheibe genauso festgelegt ist wie die Farbe der Verkehrsschilder. Sie muss also wirklich blau sein, ansonsten wird sie als gegenstandslos betrachtet und man kassiert wohl oder übel einen Strafzettel. Zumindest wäre das der einzige Grund, warum man so auf die Farbe blau bei der Parkscheibe wert legt.

Benutzeravatar

» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich hatte besagte pinkfarbene Parkscheibe auch schon in der Hand, aber da ich den deutschen Staat kenne, habe ich vor dem Erwerb gegoogelt und heraus gefunden, dass diese natürlich bei uns gesetzmäßig blau zu sein hat. Da war mir das Geld dann doch zu schade, wenn die Parkscheibe letztlich keinen Nutzen hat. Bei uns im Kreis ist es vor ein oder zwei Jahren noch groß in der Presse gewesen und ein Radiosender hat sogar auf eine Petition an die Bundesregierung verwiesen, die das ändern sollte.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe auch mal gehört, dass die Parkscheibe unbedingt blau sein muss. Es könnte also sein, dass man einen Strafzettel erhält, wenn sie diese vorgeschriebene Farbe nicht hat. Wenn man sich in die Situation des Ordnungsamtes hineinversetzt, mag das vielleicht auch Sinn ergeben.

Anhand des charakteristischen Blaus lässt sich die Parkscheibe schneller finden. Denn wo man diese platziert, ist dann mal tatsächlich nicht vorgeschrieben, solange sie gut sichtbar ausliegt. Theoretisch wäre auch das Anbringen an einer Heck- oder Seitenscheibe möglich.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^