Darf man als Hartz4 Empfänger Kontoauszüge schwärzen?
Wenn ich irgendjemanden meine Kontoauszüge zeigen muss, dann schwärze ich die Stellen, die die Stelle nichts angeht, die meine Kontoauszüge sehen wollen oder müssen. Es ist schon lange nicht mehr vorgekommen, aber es gibt ja nun doch Situationen, wo das sein muss. Neulich habe ich mich mit einem Bekannten unterhalten, der Hartz 4 bekommt. Er meinte, dass er seine Kontoauszüge dem Amt zeigen muss. Da ich vor hatte ihm Geld zu geben, bat er mich dieses nicht über das Konto zu machen. Denn das Geld war auch nur dafür da, dass er mir dafür was besorgt. Es wäre nicht mal für ihn gewesen.
Nun frage ich mich, ob man Stellen, die das Amt nichts angeht einfach schwärzen kann oder ob man denn dem Amt wirklich alles zeigen muss und quasi die Hosen runter ziehen muss. Es ist doch schnuppe, ob ich ihm Geld in bar gebe, wo das Amt nicht hinter kommt oder ob ich ihm das überweise. Vor allem, wenn das Geld gar nicht für ihn ist, sondern dafür gedacht war, dass er mir was dafür besorgt.
Da ich auch ein paar Bekannte habe, die vom Amt leben, kann ich dir in der Hinsicht sagen, dass man tatsächlich die Kontoauszüge komplett beim Amt rein reichen muss, wenn das Amt die Kontoauszüge sehen möchte. Das Amt hat das Recht die Kontoauszüge in Original zu sehen, ohne dass die Kontoauszüge geschwärzt werden dürfen. Man muss tatsächlich regelrecht die Hosen vor dem Amt herunterlassen.
Das Amt hat halt auch das Recht alle Kontobewegungen überprüfen zu dürfen und auch sehen zu dürfen. Immer hin zahlt das Amt dem Kunden das Geld zum Leben und meist werden vom Amt doch nur Kontoauszüge verlangt, wenn ein Verdacht bestehen könnte, dass ein weiteres Nebeneinkommen auf das Konto fließt oder, um dem Amt nachzuweisen, dass man zwar ein angemeldetes Nebeneinkommen hat, aber das Amt überprüfen möchte, ob die angegebenen Zahlungen auch mit den Kontobewegungen übereinstimmen. Ich denke, wenn man dann beim Amt geschwärzte Kontoauszüge hineinreicht und vorzeigt, dann werden die vom Amt sicherlich misstrauisch und wollen dann alles in Original sehen.
Man darf Kontoauszüge, die man zur Berechnung für Arbeitslosengeld 2 braucht durchaus schwärzen. Nicht alle Angaben. Es muss klar ersichtlich sein, wenn Geldeingänge auf dem Konto sind. Kosten die das Amt übernimmt, wie Heizung und Versicherungen, müssen ebenfalls ersichtlich sein. Aber kein Amt der Welt geht es was an, ob man bei Lidl, Aldi oder dem Feinkostladen der Stadt einkauft und was man bezahlt hat. Diese Angaben können geschwärzt werden.
Es geht das Amt aber was an, wenn Geld auf das Konto fließt. Auch wenn der Freund von Sherlock-Holmes das Geld nur empfängt, um damit etwas für Sherlock-Holmes zu besorgen, ist es ein Geldeingang. Das Amt interessiert es in dem Moment nicht, von wem das Geld wofür ist. Es ist ein Geldeingang und der kann zum Einkommen dazu gerechnet werden.
Zusammengefasst kann man davon ausgehen, private Ausgaben gehen das Amt bis zu einer bestimmten Höhe nichts an, beziehungsweise man muss solche Ausgaben nicht offen legen. Ausgaben, für die das Amt die Kosten übernimmt, wie eben Heizung und ähnliches, sollte man besser nicht schwärzen. Die Beträge sind dem Amt ja an sich eh bekannt. Schwärzt man diese, erweckt das den Anschein, dass man weniger an den Versorger zahlt und das Geld vom Amt einfach einsteckt. Aber Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und ähnliches gehen niemanden was an. Kauft man sich allerdings ein Auto für 20.000 Euro, dann geht diese Ausgabe das Amt was an, denn scheinbar ist ja Vermögen da.
Bei uns verlangt das Amt mit jedem Folgeantrag auf Arbeitslosengeld 2 die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Da man das Arbeitslosengeld 2 immer nur für sechs Monate zugesagt bekommt, zeigt man somit die Hälfte aller Kontoauszüge vor. Geschwärzt dürfen diese nicht sein. Bei uns verlangt das Amt immer die Originale, die dort vor Ort kopiert werden.
Eigentlich ist es dem Amt nicht erlaubt, Kontoauszüge zu kopieren, man selbst darf auch bestimmte Dinge schwärzen. Wie das aber immer so ist, wenn man von etwas abhängig ist: derjenige, der etwas gibt, kann die Regeln diktieren. Besteht man auf sein Recht, die Kontoauszüge nicht kopieren zu lassen oder sie zu schwärzen, kann das bei manchen Sachbearbeitern regelrecht Ärger geben. Auch, wenn viele Sachbearbeiter wissen, dass sie gesetztlich nur das Recht habe, die Konoauszüge zu sehen und nicht zu kopieren, ist da doch eine Menge Willkür im Spiel, man sitzt als Fallmanager schließlich am "längeren Hebel". Einem selbst tut es nicht weh, wenn man Zahlungen wochenlang verweigert, dem Bedürftigen sehrwohl. Das weiß das Amt, weswegen es von den Bedürftigen auch Dinge verlangt, die so eigentlich nicht rechtens sind.
Wie sehr man als Bedürftiger da auf sein Recht besteht, muss man selber wissen. Allerdings wird jedes Einkommen (auch bar, allerdings ist das schwierig nachzuweisen) auch als solches berechnet und kann vom Hartz4 abgezogen werden. Was Anderes ist es, wenn die Überweisung zweckgebunden ist, diese kann (bzw. sollte) nicht angerechnet werden. Schreibst du beispielsweise in den Verwendungszweck "Besorgung für XY" dürfte das in Ordnung gehen. Ärger kann es trotzdem geben, je nachdem, wie der Sachbearbeiter "drauf" ist. Gib deinem Bekannten das Geld lieber in bar, so könnt ihr beide euch Ärger und Missverständnisse ersparen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-217152.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1082mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1135mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1516mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1146mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2333mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?