Welche Nebenkosten fließen in die Warmmiete alles ein?

vom 13.05.2013, 13:56 Uhr

Bei mir ist es schon länger her, als ich meine jetzige Wohnung bezogen habe und ich dachte bisher immer, dass die Warmmiete die Miete ist, die man dem Vermieter überweisen muss. Also alles, was zu der Miete gehört. Aber ich wurde nun darauf hingewiesen, dass die Warmmiete nur die Kaltmiete, also die nackte Miete plus die Heizkosten wäre. Die ganzen Betriebskosten gehören nicht zur Warmmiete, stimmt das?

Wie nennt man denn dann die Miete, die man dem Vermieter überweist? Ist das nicht die Warmmiete? Welche Nebenkosten fließen denn mit in die Warmmiete ein? Was beinhaltet die Kaltmiete und was die Warmmiete?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Im Mietrecht unterscheidet man die Begriffe Nettokaltmiete, Nettowarmmiete, Bruttokaltmiete und Bruttowarmmiete. Dabei ist die Bruttowarmmiete das, was man insgesamt an den Vermieter überweist, nämlich die Nettowarmmiete plus Betriebskosten.Die Nettokaltmiete bezeichnet den Betrag, den man für das alleinige bewohnen der Wohnung bezahlt. Bei der Nettowarmmiete ist das dann der Betrag der Nettokaltmiete zuzüglich der Heizkosten.

Analog dazu ist die Bruttokaltmiete dann die Nettokaltmiete zuzüglich der Betriebskosten und die Bruttowarmmiete dann eben die Bruttokaltmiete zuzüglich der Heizkosten. Zu den Betriebskosten gehören u.a. Kosten der Müllabfuhr, des Aufzugs, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung von z.B. Treppenhäusern, diverse Versicherungen usw.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Unter Warmmiete versteht man im Sprachgebrauch die Nettomiete inklusive aller Nebenkosten und nicht nur der Heizungsvorauszahlung, also auch alle Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden, wie beispielsweise Grundsteuer, Aufzug, Treppenreinigung, Hausmeister und solche Dinge.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich kenne das nur so wie anlupa. Die Warmmiete beinhaltet alle Nebenkosten wie Heizkosten, Wassergeld, Versicherungen, Grundsteuer, anteiliger Putzlohn, Aufzug und Abwasser, sowie Straßenreinigungskosten und Müllabfuhr und Winterdienst. Sollte noch ein Hausmeister vorhanden sein, ist auch der damit drin.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Auch ich kenne den Begriff wie anlupa und Cid. Von einer Nettowarmmiete oder Bruttokaltmiete habe ich noch nie etwas gehört, obwohl ich mich mit dem Thema viel beschäftigt habe. Was alles in den Nebenkosten oder genauer den Betriebskosten enthalten sein darf, regelt die Betriebskostenverordnung. In § 2 findest Du Deine Antwort, was alles darin enthalten sein darf. Wichtig ist dafür jedoch, dass auch in Deinem Mietvertrag diese Dinge aufgezählt sind. Die sonstigen Kosten dürfen nur auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie explizit im Mietvertrag benannt worden sind.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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