Rechtsklage um leiblichem Vater zu begegnen?
Mein leiblicher Vater oder besser gesagt biologischer Erzeuger ist noch vor meinem ersten Lebensjahr abgehauen. Er hat bis zu meinem 18. Lebensjahr immer pünktlich Unterhaltung gezahlt und meine Mutter hat auch so nicht schlecht von ihm geredet.
Vor einigen Jahren wollte ich ihn mal treffen, also habe ich zusammen mit meiner Mutter bei ihm angerufen. Nach vergeblichem Erfolg hat es meine Mutter immer mal wieder versucht und mir später gesagt, dass er mich nicht sehen will, nicht mit mir sprechen möchte und sich das auch alles niemals ändern wird.
Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten einen Pflichtumgang oder zumindest eine Begegnung zu erzwingen? Ich habe nur eine gewisse Neugier wie er ist, ob ich vielleicht noch Halbgeschwister habe und so was. Der Rest interessiert mich nicht, da er niemals meinen (Stief)Vater ersetzen wird/kann.
Du kannst ihn nicht dazu zwingen, wenn er kein Interesse hat, so traurig das auch ist. Gerichtlich kann man einen Vater meines Wissens auch nicht zum Umgang mit seinem Kind zwingen, wenn dieses noch minderjährig ist. Letztendlich kannst du nur hoffen, dass er seine Meinung vielleicht eines Tages doch noch ändert. Hast du ihm denn auch mal einen Brief geschrieben oder hast du es nur telefonisch versucht? Bei einem Brief ist die Chance vielleicht größer, dass er sich diesen doch durchliest. Am Telefon war er mit der Situation vielleicht auch überfordert und hat deswegen aufgelegt.
Man kann einen Vater nicht zum Umgang zwingen. Außerdem bist du nun ja auch volljährig und deswegen ist nichts zu erwarten, wenn er nicht möchte. An deiner Stelle würde ich ihn einen Brief schreiben, in dem Brief kannst du ja schreiben, was du möchtest und das es auch nur ein einmaliges Treffen sein muss, wenn er nicht mehr möchte. Ich will deiner Mutter nichts unterstellen, aber vielleicht wollte sie auch den Kontakt nicht und hat es deswegen gesagt als er nicht ans Telefon gegangen ist.
Du könntest vor Gericht gehen, damit Du Deinen Vater siehst. Hier lässt aber kaum Erfolg versprechen, denn es ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen so, dass ein Gericht ein Urteil sprechen wird, dass der Vater dazu gezwungen wird. Du wirst auch nichts davon haben, wenn Du ihn dann siehst, denn er wird es immer noch nicht wollen.
Ich würde an Deiner Stelle Deine Fragen in einem Brief verfassen und ihm zukommen lassen. vielleicht lässt er sich zumindest darauf ein, wenn er ein Fragen beantwortet. Er wird es entscheiden, was er will und was nicht. Leider ist das so und wird auch erst einmal so bleiben. Wenn Du Dich für ihn interessierst, wirst Du genug Fragen wissen. Du kannst die "Vaterliebe" nicht erzwingen und damit eben auch kein Treffen.
Ich bin auch mit meinem Stiefvater aufgewachsen, da mein leiblicher Vater oder, so wie ich ihn immer nenne, mein Erzeuger damals auch einfach abgehauen ist, als ich noch sehr klein war. Er hat gar keinen Unterhalt für meinen Bruder und mich bezahlt und ansonsten hat er sich auch nicht, um uns gekümmert geschweige denn, dass er sich für uns interessiert hat. Meine Mutter war zwar nicht gut auf meinen Erzeuger zu sprechen, aber trotzdem hat sie nicht schlecht von ihm geredet, da sie uns die Meinungsbildung über unseren Erzeuger selber überlassen wollte. Immer hin wusste sie, dass irgendwann der Tag kommen wird, wo wir den Kontakt zu unserem Erzeuger aufbauen wollen und dann sollten wir selber unsere Erfahrungen mit ihm sammeln und zu dem hat sie uns aber nicht verheimlicht, dass er keinerlei Interesse an uns zeigt.
Mein Erzeuger, nach dem ich ihn kontaktiert hatte, als ich achtzehn Jahre alt war, hat tatsächlich am Anfang großes Interesse gezeigt, was dann nach einem einmaligen Treffen ganz schnell wieder abgeflaut ist. Zu dem hat er nur schlecht über mich und mein Leben geredet, sodass ich am Ende den Kontakt wieder abgebrochen habe. Und da habe ich dann auch gemerkt, dass mein Erzeuger niemals meinen Stiefvater ersetzen kann.
Und an deiner Stelle würde ich wirklich sagen, dass du dir das nicht antun solltest. Mach nicht denselben Fehler, wie ich ihn gemacht habe. Du wirst am Ende nur enttäuscht sein. Denn, wenn dein Erzeuger keinen Kontakt mit dir will, dann würde ich einfach sagen, dass du ihm sein Leben leben lassen solltest und da du ja anscheinend einen guten Stiefvater hast, sein glücklich darüber, dass du einen guten Vaterersatz hast. Irgendwann wird dein Erzeuger merken, was er verpasst hat und dann ist es aber definitiv zu spät.
Was bringt es dir, wenn du den Umgang gerichtlich einklagst. Immer hin kann doch jeder Mensch selber entscheiden, wenn er denn alt genug dafür ist, mit wem er in Kontakt stehen möchte und mit wem nicht. Da kann dir in der Hinsicht auch sicherlich kein Gericht helfen, immer hin bist du volljährig und man kann deinen Erzeuger nicht dazu zwingen, den Kontakt zu dir aufzunehmen und zu halten. Das Einzige, was ich dir in der Situation raten kann, ist, dass du unverhofft vor der Tür deines Erzeugers stehst. Er rechnet damit nämlich dann nicht und kann dann nicht sagen, dass er dich nicht sehen will oder desgleichen, weil du doch dort schon stehst. Entweder freut er sich oder, er wird die Tür wieder zu knallen. Zumindest hast du ihn dann mal gesehen und kurz kennenlernen können, denn der erste Eindruck ist immer wichtig und dann kannst du immer noch weitere Entscheidungen fällen.
Ich habe noch einmal mit meiner Mutter über alles gesprochen und sie kann mich in jeder Hinsicht verstehen und möchte mir helfen, dieses Thema abzuhaken. Gestern Abend habe ich einen Brief verfasst, den ich heute Morgen weggeschickt habe. Auf sieben Seiten erkläre ich ihm meine Situation, schildere meine Gefühle und stelle einige Fragen.
Ich glaube mehr kann ich wirklich nicht machen. Die Idee mit der Klage ist wahrscheinlich, selbst wenn es gehen würde, nicht sinnvoll. Wenn er keinen Kontakt möchte, würde er es mich auch mit Gerichtsbeschluss spüren lassen. Vielleicht kommt ja eine Antwort und wenn nicht, dann habe ich es wenigstens versucht und kann dieses lästige Thema langsam aber sicher abschließen.
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