Ist Fensterln in Großstädten erlaubt?
Frau A. wohnt in einer Großstadt, außerhalb von Bayern. Noch dazu fast mitten in der Innenstadt und das nächste Polizeirevier ist um die Ecke.Die junge Frau wohnt in einem höheren Stockwerk und nicht im Erdgeschoss. Frau A. hat einen guten Bekannten, Herrn B., der ursprünglich aus dem tiefsten Bayern kommt. Frau A.s Vermieter sind eher konservativ und eher vorsichtige Menschen.
Herr B. meinte nun zu Frau A., falls er sie mal besucht und sie öffnet die Tür nicht, würde er es irgendwie schaffen, seine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, beziehungsweise eben Zugang zur Wohnung zu bekommen. Er meinte, er würde dann eben bei Frau A. Fensterln. Frau A. brach daraufhin in schallendes Gelächter aus und meinte, das könnte Herr B. gerne versuchen, die Polizei wäre um die Ecke und würde den Versuch sicherlich sofort unterbinden.
Herr B. ist der Meinung, dass sei Kulturgut und außerdem Tradition und man würde ihn mit Sicherheit nicht daran hindern. Frau A. ist weiterhin der Meinung, in Bayern würde man da eventuell drüber hinweg sehen, dass wäre aber in nördlicheren Bundesländern als Bayern sicherlich anders. Noch dazu sind die Vermieter eben um Sicherheit bedacht und Frau A. geht davon aus, dass sie im schlimmsten Fall bei so einer Aktion von Seiten ihres Bekannten mit einer Kündigung der Wohnung zu rechnen hat.
Nun ist die große Frage, ist Fensterln denn überhaupt erlaubt? Ist Fensterln eventuell in Bayern erlaubt, weil es dort zur Tradition gehört? Wie sieht das aber in anderen Bundesländern aus? Wie würdet ihr als Nachbarn oder gar als Vermieter reagieren, wenn jemand euch fremdes mit einer Leiter an einem Haus hoch steigt und klar ersichtlich ist, diese Person übt keinen Beruf aus, in dem das nötig wäre? Wäre eine solche Aktion eventuell wirklich ein Kündigungsgrund?
Man macht sich ja wirklich absolut lächerlich, wenn man tatsächlich glaubt, diese Form des Hausfriedensbruchs wäre nicht ein strafbarer Akt. Und in der heutigen Zeit würde dieses Nachstellen definitiv auch in Gefahr kommen, als massives Stalking qualifiziert zu werden - schließlich ist es eine Tat die einem ersten abgewehrten Kontaktversuch an der Tür folgt.
Auch im "tiefsten" Bayern dürfte bekannt sein, dass diese Form der Anbahnung nur dann statthaft ist, wenn beide Seiten dies erwünschen! Gemacht wurde dies, wenn die begehrte Frau eben keine Frau ist, sondern ein Mädchen welches noch zu Hause bei den Eltern wohnte und diese Eltern den Beischlaf mit dem auserwählten nicht dulden. Das Mädchen darf also nicht außer Haus und der junge Mann nicht die Nacht drinnen verbringen. Dann trifft man sich eben indem der junge Mann durch das Fenster einsteigt - ohne das die Eltern dies bemerken. So was ins Erwachsenenalter übertragen zu wollen, deutet darauf hin, als Jugendlicher bei so einer Aktion schon mal von der Leiter gefallen zu sein.
Wie Nachbarn reagieren, wenn diese einen Einbruchsversuch bemerken, ist sicher nicht vom Bundesland abhängig, sondern vom Charakter der Nachbarn selbst und von der Nachbarschaft. Ich vermute, dass selbst im tiefsten bayrischen Wald die Nachbarn nicht gleich mit der Schrotflinte schießen. Aber die Polizei wird wohl gerufen. Oder aber die Nachbarn bei denen mutmaßlich eingebrochen wird.
Wie aber so ein Fall mit einer Wohnungskündigung in Verbindung gebracht werden kann ist mir völlig schleierhaft. Damit würde man ja unterstellen, die Mieterin ist dafür verantwortlich, was andere machen. Eine solche Kündigung wäre also schon aus diesem Grund nicht zulässig. Aber auch sonst wird doch ein Vermieter seinen Mietern nicht kündigen, nur weil bei den Mietern ein Einbruch stattgefunden hat oder stattfinden sollte.
Wenn jemand in die eigene Wohnung einbricht, hat man als Mieterin sicherlich nicht mit einer Kündigung zu rechnen. Und dies unabhängig davon, ob man sich in Bayern oder Berlin befindet, ob der Einbrecher in seiner Handlung eine Tradition sieht und wie konservativ die Vermieter sind. Auch ist es völlig unerheblich, wie weit die nächste Polizeistation entfernt ist und in welchem Stockwerk man wohnt. Ebenso spielt es keine Rolle, ob man sich in einer ländlichen Gegend oder mitten in der Großstadt befindet.
Wer in eine Wohnung einsteigt, begeht einen Einbruch. Ob man dafür die Tür aufbricht oder durch ein Fenster einsteigt, macht wenig Unterschied. Eine Polizeiwache in der Nähe verhindert allerdings nicht unbedingt Straftaten. Jedoch kann man in dicht bevölkerten Gegenden schon davon ausgehen, dass jemand nachfragt, wenn jemand mit einer Bauleiter alleine vor einem Haus herumturnt. Und mit einer normalen Haushaltsleiter würde man nicht weit kommen. Wobei für einen Einbruch sicherlich mehr notwendig wäre, als nur eine Leiter.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch in Bayern niemand durchs Fenster einbrechen darf und auch Einbruchsversuche strafbar sind. Ebenfalls gelten auch in Bayern die ansonsten dieselben Gesetze. Und je nachdem was man anstellt, kann es durch eine solche Aktion zur Erregung öffentlichen Ärgernisses, Hausfriedensbruch, Stalking, Nötigung oder einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kommen. So etwas sollte auch einem Bayern klar sein.
Frau A hat jedenfalls keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Wobei ich mich frage, was das für eine Bekanntschaft ist, der man regelmäßig nicht die Tür öffnet. Vielleicht sollte Frau A sich erstmal mit ihrer Definition von Bekanntschaft beschäftigen und mit B ein klärendes Gespräch führen.
Im genannten Falle ist es nicht so, dass der Besuch von Herrn B. unerwünscht ist. Somit würde Herr B. sich auch nicht des Hausfriedensbruchs schuldig machen. Es ging in dem speziellen Fall eher darum, dass Frau A. die Klingel nicht gehört haben könnte und Herr B. es halt trotzdem irgendwie schaffen würde, mit Frau A. in Kontakt zu treten. Klar ruft man erst mal an, schickte eine Mail und so weiter. Als letzte Option fiel Herrn B. eben die Idee mit dem Fensterln ein.
Fensterln ist doch eher eine Form der Brautwerbung und wurde früher durchaus auch von Erwachsenen als Mittel zum Zweck genutzt. Nicht immer in der Absicht, mit der Angebeteten Geschlechtsverkehr zu haben. Wenn ich es richtig weiß, ging es doch auch darum, dass man sich als unverheiratete Frau früher nicht alleine mit einem Mann treffen durfte. Was dann ein Grund zum Fensterln war.
Klar kann ein Vermieter seine Mieter nicht für Aktionen anderer zum Sündenbock machen. Allerdings kann der Vermieter auch sagen, aufgrund des eigenartigen Besuches den Frau A. bekommt, sieht er den Hausfrieden gefährdet. Beziehungsweise kann er eben auch sagen, Aktionen wie das Fensterln laden ja potentielle Diebe zur Nachahmung ein.
Also wenn jemand weder seine Klingel noch sein Telefon hört, so ist eine Hörgeräteberatung vielleicht angemessener als Fensterln. Von der Machbarkeit der ganzen Aktion einmal abgesehen, so hört Frau A dann vermutlich auch kein Klopfen am Fenster. Und dann? Scheibe einschlagen? Wobei Herr B wohl kaum jedesmal mit einer Bauleiter zu seiner Bekannten fahren wird.
Ich weiß ja nun nicht, wann dieses "früher" gewesen sein soll, aber meines Wissens nach ist es doch schon länger her, dass sich unverheiratete Frauen nicht mit Männern öffentlich treffen dürfen. Wobei auch früher ein unverfängliches Gespräch vermutlich unauffälliger gewesen wäre, als mit einer Leiter zu einer alleinstehenden Frau zu fahren und sich an ihrem Fenster zu schaffen zu machen.
Also erst einmal ist es definitiv nicht erlaubt, bei anderen Leuten durch das Fenster sich Zutritt zu der Wohnung zu beschaffen, nur weil der dortige Mieter die Tür nicht öffnet. Hier kann es als Hausfriedensbruch und eventueller Nachstellung geahndet werden. Und, wenn hier eine Person mit der Leiter vor einem Haus stehen würde und deutlich ersichtlich wäre, dass diese Person kein Beruf ausübt, wo er die Leiter benötigen könnte, dann würde die Polizei sicherlich unterbinden, dass die Person Gebrauch von dieser Leiter macht.
Ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass das in Bayern eine Tradition sein soll. Immer hin stört es doch die Privatsphäre, wenn man ständig eine Person vor dem Fenster kleben hat, der am besten noch auf einer Leiter steht und sich Zutritt zur Wohnung versucht zu verschaffen. Immer hin rennen die Leute in Bayern doch nicht ständig mit einer Leiter unterm Arm herum, um für den Notfall gewappnet zu sein, falls irgendeiner die Tür nicht öffnen möchte, um diese Person dann durch das Fenster zu besuchen. Zu dem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei in Bayern darüber hinweg schaut. Da ist der Hausfriedensbruch sicherlich auch strafbar, anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Wenn ich sehen würde, wie jemand mit einer Leiter versuchen würde bei meinem Nachbarn oder desgleichen einzusteigen, dann würde ich nicht lange warten, sondern, ich würde sofort die Polizei anrufen und denen die Sachlage schildern, damit die schnell etwas gegen den Unbekannten unternehmen können. Zu dem denke ich nicht, dass man dir deshalb die Wohnung kündigen kann. Immer hin kannst du nichts dafür, wenn irgendeiner versucht mit einer Leiter in deine Wohnung zu kommen. Du solltest dann im Notfall nur die Polizei anrufen und den Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen. Auch, wenn deine Vermieter sehr vorsichtig sind und eher konservativ sind, ist es doch trotzdem kein Grund dich aus deiner Wohnung zu kündigen. Immer hin hast du ja selber nicht versucht mit einer Leiter in deine eigene Wohnung zu kommen und zu dem hast du deinen Bekannten ja nicht dazu animiert dann Hausfriedensbruch zu begehen.
Also wenn jemand weder seine Klingel noch sein Telefon hört, so ist eine Hörgeräteberatung vielleicht angemessener als Fensterln.
Ich kenne Leute, die Ohropax zum Schlafen benutzen und deshalb die Türklingel so gut wie nie hören. Es soll auch Leute geben, die bewusst ihr Telefon abziehen, wenn sie Schlafen gehen. Unter anderem damit sie nicht von Werbeanrufen geweckt werden. In dem Fall könnte jemand Sturm klingeln und anrufen so viel er will, die betreffende Person würde mit Ohropax und abgezogenem Telefon nichts hören.
Da das Schlafzimmer von Frau A. zum Hof hinaus ist, Herr B. aber eigentlich von der Straßenseite aus kommen müsste, würde Frau A. das Klopfen wahrscheinlich nicht hören. Den Hof würde Herr B. mit ziemlicher Sicherheit nicht betreten können. Somit stünde Herr B. trotzdem vor geschlossener Tür oder eben geschlossenen Fenstern.
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