Zuschuss zur Erstausstattung, wer bekommt es?

vom 11.05.2013, 08:24 Uhr

Ich habe mich in verschiedenen Mami Foren ein paar Informationen besorgt, da unser letzter Kinderwunsch ja auch schon fast 8 Jahre her ist. Unter anderem habe ich auch gelesen, dass man sich einen Zuschuss für die Erstausstattung holen kann.

Ich frage mich nun, für wen dies genau gedacht ist? Zählen auch Arbeitnehmer, die nicht so viel verdienen dazu, oder gilt dies ausschließlich für Arbeitslose? Hatte dies jemand von euch schon mal beantragt? Habt ihr es bekommen?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



alkalie1 hat geschrieben:Ich frage mich nun, für wen dies genau gedacht ist? Zählen auch Arbeitnehmer, die nicht so viel verdienen dazu, oder gilt dies ausschließlich für Arbeitslose? Hatte dies jemand von euch schon mal beantragt? Habt ihr es bekommen?

Ob man einen Zuschuss für die Erstausstattung erhält. liegt ganz daran, was man als Einkommen hat. Auch Arbeitnehmer, die regelmäßig ein monatliches Gehalt beziehen, könnten noch unter die Höchstgrenze fallen und hätten somit auch einen Anspruch auf einen Zuschuss für die Erstausstattung. Versuchen kann man es ja auf jeden Fall mal, denn mehr als ablehnen können sie es nicht. Ich selber habe damals auch so einen Zuschuss beantragt, allerdings war ich zu der Zeit auch allein erziehend und habe vom Amt gelebt. Ich habe damals schon vor meiner Geburt des Kindes Hilfe bekommen, denn auch schwangere Frauen benötigen ja etwas und nicht nur erst dann, wenn das Baby auf der Welt ist. Ich habe damals Schwangeren Kleidung, ein Kinderbett, Kinderwagen und die komplette Erstausstattung für mein Baby erhalten.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es kommt natürlich darauf an, wie viel du verdienst und, ob du dann unter die Höchstgrenze fällst mit deinem Einkommen. Ich würde es einfach mal probieren und diesen Antrag stellen für die Erstausstattung, denn es ist wirklich so, dass die ja nicht mehr machen können, als dich abzulehnen. Und vielleicht ist es ja sogar so, dass dir das Geld für die Erstausstattung zu steht und der Antrag genehmigt wird.

Ich konnte das Geld für die Erstausstattung damals auch beantragen, weil mein Mann nur arbeiten war und ich zu Hause für die anderen beiden Kinder zuständig war und wir somit nicht genügend Einkommen hatten und wir somit unter die Höchstgrenze gefallen sind.

Und, wenn das Geld oder der Zuschuss nur für die Arbeitslosen gedacht wäre, wäre das meiner Meinung nach sehr diskriminierend für die Leute, die arbeiten gehen und ein geringes Einkommen haben und im Endeffekt aber nicht mehr Geld zur Verfügung haben, wie ein Arbeitsloser.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Gelder für die Erstausstattung sind an sich für Eltern gedacht, die eher unerwartet Eltern werden und wenig oder gar kein Einkommen haben. Sicherlich werden Bezieher von Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf eher Hilfen zur Erstausstattung bekommen.

Hilfen zur Erstausstattung kann man man ja bei verschiedenen Organisationen bekommen. Dort wird einem genau gesagt, welche Belege man vorlegen muss. Eine Familie mit gutem Einkommen, aber hohen Schulden, haben durchaus eine Chance da Hilfen zu bekommen. Auch wenn sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Ich frage mich allerdings, warum du momentan alle möglichen Hilfemöglichkeiten versuchst abzugrasen. Ihr habt euch bewusst für eine weitere Schwangerschaft entschieden und scheinbar dreht sich alles darum schwanger zu werden. Du steckst enorm viel Geld in Schwangerschaftstests, hast aber scheinbar nicht wirklich finanzielle Mittel. Denn du willst versuchen Wohngeld zu beantragen und nun auch Hilfen für die Erstausstattung. Ist eine geplante Schwangerschaft dann wirklich sinnvoll, wenn du auf finanzielle Hilfe angewiesen bist?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Mit der Einführung von Hartz IV wurden nahezu sämtliche Einmalzahlungen gestrichen. Ich kann auch im § 21 SGB II, wo Mehrbedarfe geregelt sind, nichts davon erkennen.

Hier werden anscheinend irgendwelche Vermutungen als Tatsachen ausgegeben. Wer übrigens Hartz IV beantragt, bekommt sein Kindergeld komplett mit dem Regelsatz verrechnet!

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Juri, das stimmt so nicht. Es gibt weiterhin Einmalbedarfe für beispielsweise die Erstausstattung der Wohnung oder die erste Ausstattung für ein Baby. In § 21 SGB II kannst du dazu nichts finden, das regelt der § 24 SGB II geregelt. Denn es handelt sich nicht um einen Mehrbedarf, es geht um einen Einmalbedarf.

Eine grundlegende Ausstattung der Wohnung kann auch mehrmals bewilligt werden. Denn auch wenn bereits eine Wohnungseinrichtung da war, kann sie wieder benötigt werden. Das trifft beispielsweise nach einem Brand, nach einer Haftentlassung oder unter Umständen auch nach einer Trennung zu.

Auch für Neugeborene kann eine Ausstattung beantragt werden. Die betrifft aber nur die erste Austattung. Werden später größere Kleidung, ein größeres Bett oder ein Schreibtisch benötigt, sind diese Posten vom Regelbedarf zu decken.

Der Zuschuss für die Erstaustattung kann für die gesamte Austattung oder für Teile davon gewährt werden. Weiterhin kann der Zuschuss als Beihilfe oder als Darlehen genehmigt werden. Die meisten Jobcenter genehmigen den ersten Antrag als Beihilfe. Wird danach nochmals ein Antrag gestellt, erfolgt die Bewilligung als zinsfreies Darlehen.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Juri1877 hat geschrieben:Mit der Einführung von Hartz IV wurden nahezu sämtliche Einmalzahlungen gestrichen. Ich kann auch im § 21 SGB II, wo Mehrbedarfe geregelt sind, nichts davon erkennen.

Hier werden anscheinend irgendwelche Vermutungen als Tatsachen ausgegeben. Wer übrigens Hartz IV beantragt, bekommt sein Kindergeld komplett mit dem Regelsatz verrechnet!

Sorry aber das ist ganz einfach falsch. Natürlich gibt es noch immer Einmalzahlung. Über das ALG-II werden lediglich Regelsätze ausgezahlt. Diese dienen dazu regelmäßige Ausgaben abzudecken, also im Grunde das, was man jeden Monat bezahlen muss.

Demgegenüber gibt es aber immer wieder gewisse Ausgaben, die durch einen neuen Bedarf entstehen, der durch außergewöhnliche Umstände entstanden ist. Darunter fällt zum Beispiel der Auszug aus dem Elternhaus, bei dem man eine Erstaustattung für eine Wohnung beantragen kann oder eben auch eine Erstausstattung bei Geburt eines Kindes.

Diese Anträge müssen aber genehmigt werden und sind finanziell begrenzt. Man kann sich also kaufen was man will, es kann aber sein, dass der Sachbearbeiter für einen 500 Euro teuren Kinderwagen nur 150 Euro gibt oder den Antrag ganz ablehnt.

Und dass dies möglich ist zeigen zum einen unzählige Internetseiten, die Hilfen für ALG-II-Bezieher bieten (einfach mal Google nehmen, statt im SGB versuchen irgendwelche Stellen zu finden) und zum anderen weiß ich es aus eigener Erfahrung.

Als unser erstes Kind vor 3,5 Jahren zu Welt kamen war ich noch Student mit Bafögbezug und meine Frau Student mit einem Minijob als Einkommen. Auch da konnten wir einen Antrag beim Jobcenter stellen Erstaustattung. Dieser wurde damals abgelehnt, da wir über zuviel Einkommen für das Jobcenter verfügten, aber nur deswegen und nicht weil es nicht möglich war. Dafür konnten wir dann aber mit dem Ablehnungsbescheid zu ProFamilia und bekommen von dort dann mehrere hundert Euro für die Erstaustattung.

Möglich ist das also ohne weiteres. Ob der Antrag em Ende bewilligt wird, weiß man aber natürlich nur, wenn man den Antrag auch stellt. Alternativ kann man ja schon im Vorfeld bei Hilfsorganisationen wie ProFamilia oder ähnliche anfragen, was denn möglich wäre. Diese können dann schon sagen, ob man überhaupt von irgendeiner Stelle Geld bekommen kann und was und wo man das dann beantragen muss.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Alternativ kann man ja schon im Vorfeld bei Hilfsorganisationen wie ProFamilia oder ähnliche anfragen, was denn möglich wäre. Diese können dann schon sagen, ob man überhaupt von irgendeiner Stelle Geld bekommen kann und was und wo man das dann beantragen muss.

Neben der genannten sind allgemein Schwangerenberatungsstellen eine gute Anlaufstelle für solche Fragen. Bestimmte Fördermittel erhält man nur, wenn man den Antrag über so eine Stelle einreicht. Dann kann man auch Fördermittel erhalten, die werdenden und sogar frisch gebackenen Eltern offen stehen, die keinen Anspruch auf ALG II haben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wir haben vor 10 Jahren eine Erstausstattung von einer Beratungsstelle bekommen. Zu der Zeit waren wir beide noch Studenten und hatten nur Bafög. Mein Mann hatte noch einen 400€ Job. Die Frau bei der Beratungsstelle war sehr freundlich und hat uns auch direkt ausgerechnet, ob wir einen Anspruch haben und uns Tipps gegeben, wie wir alles günstig zusammen bekommen.

Wenn ihr nur sehr wenig verdient, könnte es schon sein, dass ihr Anspruch habt. Wenn ihr knapp drüber seid, habt ihr leider Pech und bekommt gar nichts. Ich habe gerade ein Baby bekommen und trotz zwei höheren Einkommen alles an Klamotten gebraucht gekauft. Zum einen da ich die Sachen sehr teuer finde, wenn das Baby sie nur 1-2 mal anzieht und es anschließend schon zu klein ist.

Viel wichtiger war mir allerdings das alle Schadstoffe schon raus gewaschen sind und mein Baby sie nicht abbekommt. Sehen das es gebrauchte Sachen sind, tut man allerdings nicht. Wenn nur wenig Geld vorhanden ist, wäre das eine gute Alternative. Ansonsten würde ich sparen, man hat schließlich noch einige Monate bis zur Geburt Zeit und ein Baby braucht weniger als man denkt.

» JadeC » Beiträge: 677 » Talkpoints: 1,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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