Warum bekommt nicht jeder zusätzliches Urlaubsgeld?
Ich bekomme jedes Jahr zusätzliches Urlaubsgeld, auf welches ich auch nicht unbedingt verzichten möchte, da es doch ein paar Euro sind. Mein Mann hingegen hatte noch nie zusätzliches Urlaubsgeld zu seinem normalen Urlaubsgeld bekommen. Dies gibt es halt nicht in der Firma.
Wie schaut es bei euch aus? Bekommt ihr zusätzliches Urlaubsgeld und würdet ihr drauf verzichten? Wäre es nicht besser, wenn jeder diese Zahlung erhalten würde?
Prinzipiell ist es doch völlig egal, wie das Gehalt auf das Jahr verteilt wird. Ob es nun Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt oder ob man ein höheres Grundgehalt bekommt, spielt weder für die Steuer noch für die Sozialversicherung eine Rolle. Natürlich ist es für viele ganz nett, wenn sie einen großen Betrag auf einmal bekommen, aber das ist eine rein psychologische Wirkung, die unter Umständen sogar dazu führt, dass man das Geld schneller wieder ausgibt.
Leider wird immer mehr gestrichen. Am Anfang meines Berufslebens habe ich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, und zwar fast jeweils fast ein Monatsgehalt. Am Ende waren es nur noch 40 % Weihnachtsgeld. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers und kann jederzeit gestrichen werden. Oft ist es in Betriebsvereinbarungen unter Mitwirkung des Betriebsrates festgelegt, wie viele zusätzliche Zahlungen erfolgen. Die Betriebsvereinbarungen unterliegen aber einer ständigen Veränderung.
@Weasel: Die Zusatzzahlungen haben mit der Höhe des Gehalts bei mir nie etwas zu tun gehabt. Es waren wirklich Zusatzleistungen, die es gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit gab. Dass es versteuert werden muss, ist doch klar.
Die Frage ist doch, warum "deine Firma" sich so ein Konstrukt einfallen lassen hat, neben dem Urlaubsgeld noch "zusätzliches Urlaubsgeld" auszuzahlen. Ich kann mir ehrlich gesagt nur vorstellen, dass dies eine freiwillige Leistung ist, auf deren Einmaligkeit auch regelmäßig hingewiesen wird, so dass hieraus keine Rechte entstehen. Keine mir bekannte Tarifvereinbarung würde jedenfalls so eine Begriffsschöpfung hinnehmen. Entweder, es gibt Urlaubsgeld - oder eben nicht. Eine weitere Aufteilung macht doch keinen wirklichen Sinn. Außer eben, man möchte als Arbeitgeber diese Leistung auch beliebig streichen können.
Nebenbei ist die Zahlung von Urlaubsgeld (oder Weihnachtsgeld) eher als eine Unsitte zu sehen. Denn das Geld wird dem Arbeitnehmer nicht geschenkt. Er muss es praktisch mit erarbeiten - und verdient dieses mit der zur Verfügung gestellten Arbeit. Ich würde daher schon dazu tendieren, dass der Lohn dann auch auf die 12 Monate aufgeteilt wird, und hier keine Möglichkeiten geschaffen werden, bei denen man als Angestellter "leer" ausgehen kann. Obwohl man Anteil an den Erträgen hat.
Ich sehe es nicht so, dass man die zusätzlichen Leistungen aufs Jahr aufteilen sollte, denn dann gäbe es sie nicht. Die Leistungen werden ja nur gewährt, wenn es der Firma gut geht. Das heißt, sie sind einerseits eine Identifikationsmaßnahme mit der Firma und andererseits eine Belohnung für gute Arbeit.
Außerdem beugt das Weihnachtsgeld Kündigungen seitens des Arbeitnehmers vor, der ja das Weihnachtsgeld wieder zurückzahlen muss, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist kündigt. Eine Arbeitgeber möchte ja seine Arbeitnehmer im Normalfall gerne behalten, besonders wenn sie schon lange dort sind. Ich zumindest habe die Sonderzahlungen immer als Ansporn und Belohnung gesehen und habe sie nicht selbstverständlich hingenommen, sondern mich immer gefreut, dass es der Firma so gut geht, dass sie uns etwas abgeben kann.
Ich habe noch nie Urlaubsgeld bekommen, erhalte aber seit zwei Jahren Weihnachtsgeld – allerdings nicht viel und das variiert je nach Höhe des Jahresüberschusses des Unternehmens. Mir wäre es eigentlich auch lieber, wenn ich stattdessen jeden Monat etwas mehr Gehalt bekommen würde, anstatt den Bonus am Jahresende zu erhalten. Da dieser aber gewinnabhängig ist, ist das sicherlich nicht so einfach möglich.
anlupa hat geschrieben:Ich sehe es nicht so, dass man die zusätzlichen Leistungen aufs Jahr aufteilen sollte, denn dann gäbe es sie nicht.
Das ist ja so nicht richtig. Denn das Geld für die "Zusatzleistung" kommt nicht aus dem Nichts und muss wie der "gewöhnliche" Lohn über das Jahr erwirtschaftet werden. Wobei man schon unterscheiden muss zwischen vereinbarten Leistungen und echten Sonderleistungen. Und Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld können schon (tariflich) vereinbarte Leistungen darstellen, die immer gewährt werden. Wenn ich als Angestellter einen Job anfange, dann verhandele ich ja das Jahresgehalt. Und da wird dann diese Leistung mit eingerechnet. Sie steht mir also zu - unabhängig davon, wie das Unternehmen dasteht. Und eben in solchen Fällen wäre mir ein Verzicht auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld lieber und dieses sollte dann auf die 12 Monate verteilt werden!
anlupa hat geschrieben:Die Leistungen werden ja nur gewährt, wenn es der Firma gut geht.
Dann muss es aber auch so angegeben werden. Ein Unternehmen kann nicht beliebig Gelder verteilen, weil auch dadurch ein Anspruch erwachsen kann. Wenn es wirklich eine Sonderleistung ist, dann wird dies auch explizit angegeben. Dies dann aber als "Irgendwas-Geld" zu bezeichnen, finde ich falsch. Es sollte klar Sonderzahlung oder gerne auch "Erfolgsbeteiligung" oder Prämie genannt werden.
anlupa hat geschrieben:Das heißt, sie sind einerseits eine Identifikationsmaßnahme mit der Firma und andererseits eine Belohnung für gute Arbeit.
Eine Identifikationsmaßnahme ist die Bezahlung sicher nicht. Auch die Prostituierte wird sich nicht als Teil vom Freier fühlen, wenn der ihr ein Trinkgeld gibt. Und es ist ja nicht der Arbeitgeber der hier "belohnt". Schließlich haben die Angestellten das Geld welches der Arbeitgeber verteilen kann, erwirtschaftet.
anlupa hat geschrieben:Außerdem beugt das Weihnachtsgeld Kündigungen seitens des Arbeitnehmers vor, der ja das Weihnachtsgeld wieder zurückzahlen muss, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist kündigt.
Das ist tatsächlich einer der massiven Nachteile, die diese Gelder - wenn sie denn tariflich vereinbart wurden - mit sich bringen! Zwar erwirtschaftet der Angestellte das Geld, bekommen kann er es nur unter Vorbehalt! So auch beim Weihnachtsgeld: wenn ein Angestellter z.B. in Oktober kündigt, fehlt ihm also der Anteil am Weihnachtsgeld. Der Teil verbleibt bei der Firma.
anlupa hat geschrieben:Eine Arbeitgeber möchte ja seine Arbeitnehmer im Normalfall gerne behalten, besonders wenn sie schon lange dort sind.
Nein, der möchte die "besonders" gerne behalten, die entsprechend Leistung bringen. Leute die lange dabei sind, sind in der Regel die "älteren" und die teuren Arbeitskräfte. Das hat in aller Regel zur folge, dass man sich hier eher nach Möglichkeiten umschaut, um solche Leute einvernehmlich los zu werden! Früher über eine Frühverrentung, was dann die Rentenkasse belastet hat. Hier hat der Staat nun Riegel davor geschoben. Das ändert aber das Ansinnen der Arbeitgeber nicht. Nur wird es jetzt zum privaten Problem (der Arbeitnehmer).
anlupa hat geschrieben:Ich zumindest habe die Sonderzahlungen immer als Ansporn und Belohnung gesehen und habe sie nicht selbstverständlich hingenommen, sondern mich immer gefreut, dass es der Firma so gut geht, dass sie uns etwas abgeben kann.
Das ist die Karotte, die einem vorgehalten wird. Natürlich "freut" man sich über mehr. Aber es ist traurig, dass man hier von der Lust und Laune Dritter abhängig ist. Außerdem muss in der Firma was falsch laufen, wenn sonst an Ansporn nichts da wäre. Mich würde es übrigens eher demotivieren, weil du ja nie weißt, ob es Sonderzahlungen gibt und in welcher Höhe.
@Weasel: Die Zusatzzahlungen haben mit der Höhe des Gehalts bei mir nie etwas zu tun gehabt. Es waren wirklich Zusatzleistungen, die es gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit gab. Dass es versteuert werden muss, ist doch klar.
Dem Unternehmen ist das aber zunächst egal. Es muss das Geld bezahlen, egal ob als regulärer Lohn oder als Sonderzahlung. Es muss in den Personalkosten einkalkuliert sein. Von daher ist es besser, wenn es keine Sonderzahlungen gibt, sondern im regulären Gehalt drin steckt, weil dann eben nicht die Gefahr besteht, dass sie als Zusatzzahlung einfach mal gestrichen werden, um Geld zu sparen.
ich bin gerade Auszubildende und erhalte in meiner Einrichtung kein Weihnachtsgeld. Urlaubsgeld gibt es nicht. Alle anderen Beschäftigten erhalten aber ein Weihnachtsgeld. Diese Gegebenheit stört mich ein wenig und ich frage mich, warum man da so ein Unterschied macht. In meinen anderen Beschäftigungen meines bisherigen Lebens habe ich diese Zusatzleistungen nicht im Vertrag gehabt.
Ich gehe auch davon aus, dass es nur noch wenige Arbeitgeber gibt, die ein solches Weihnachtsgeld aussprechen. Nur die hohen Einrichtungen (zum Beispiel Banken) gewähren es und ich finde es auch generell nicht schlecht. Ich würde es mir wünschen, dass dieses Geld am Ende des Jahres kommt. Da hat man dann gleich das Geld für die Familie. Man kann davon Geschenke kaufen und sich was gönnen. Wenn ich das Geld nämlich aufgeteilt bekommen würde, würde ich es nur für unsinnige Dinge ausgeben. Von daher hätte es schon Sinn am Ende die Zahlung zu erhalten.
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