3 Schultage ungestraft in Venedig, ist das normal?

vom 07.05.2013, 18:12 Uhr

Die Freundin von meinem Neffen ist drei Tage nach Venedig gefahren. Sie hatte eigentlich Schule und ihre Eltern meinten, dass die Flüge jetzt billiger wären. Durch Zufall ist es in der Klasse herausgekommen, weil sich eine Freundin verplappert hatte. Sie hätte ansuchen müssen, aber ihren Eltern war das zu stressig. Jetzt hat der Direktor nur gesagt, dass sie 20 unentschuldigte Stunden bekommt und die Sache ist schon erledigt. Ich finde das fast zu mild.

Ist das bei Euch auch so locker, dass man unterm Jahr fast ungestraft in den Urlaub fahren kann? Was passiert bei Euch, wenn herauskommt, dass jemand einfach so nach Venedig geflogen ist, weil es gerade ein Schnäppchen gab?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Unentschuldigtes Fehlen ist nicht erlaubt. Wo sie war und was sie während der Zeit gemacht hat, darf dabei keine Rolle spielen. Also ob Venedig oder Berlin, Urlaub oder Liebeskummer. Das geht die Schule nichts an. Wenn es häufiger vorkommt, kann man eine Rezeptpflicht verhängen. Davor hatte ich immer total Angst. Ich hätte nämlich keinen Bock gehabt, wegen jedem Unwohlsein zum Arzt zu gehen. Der lacht einen doch aus, wenn man wegen Regelschmerzen ankommt. Außerdem bleib ich lieber im Bett liegen, wenn es mir nicht gut geht.

Dass sie jetzt nur einen Eintrag bekommen hat, klingt erst mal lasch. Aber der ist gar nicht zu unterschätzen. Sollte es nämlich gerade ihr letztes Schuljahr sein und das Jahreszeugnis dasjenige sein, mit dem sie sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, macht sich das überhaupt nicht gut. Auch finde ich ihr Vergehen gar nicht so schlimm. Man sollte Jugendliche schon langsam daran heranführen, was sie selber entscheiden können. Drei Tage sind ja jetzt nicht so lang. Wie gesagt, es sollte halt nicht öfter vorkommen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn sie erstmals unentschuldigt gefehlt hat, dann ist das in Ordnung so. Es ist egal, ob sie in diesen 3 Tagen nun im Urlaub war oder zu Hause gesessen ist. Bei wiederholtem Vorkommen wird so ein Verhalten sicherlich Konsequenzen haben. Zuerst wird man wahrscheinlich bei jedem Fehlen ein ärztliches Attest verlangen. Wird das nicht vorgelegt, sind auch weitere Konsequenzen möglich.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich finde es ziemlich dämlich und auch sehr respektlos, wenn Eltern keine Rücksicht auf den Schulunterricht nehmen und ihren Urlaub so planen, dass er sich mit den Schulzeiten überschneidet. Man kann natürlich sagen, dass es sich „nur“ um drei Tage handelt, aber für mich geht es hier auch ums Prinzip. Ein normaler Arbeitnehmer kann auch nicht einfach fehlen, weil er früher als vorgesehen in den Urlaub fahren möchte. Die Eltern signalisieren ihren Kindern damit ja auch, dass sie sich nicht an die Schulzeiten halten müssen.

Es macht mit Sicherheit immer einen schlechten Eindruck, wenn ein Schüler 20 unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis stehen hat. Aber viele Leute werden diese Notiz auf dem Zeugnis nicht einmal als Problem ansehen. Das ist eigentlich traurig. Ich denke, dass man solchen Schülern ruhig die eine oder andere Strafarbeit aufbrummen und auch die Eltern mit einbeziehen sollte. Wie man das aber umsetzen kann, weiß ich nicht.

Ich habe während meiner Schulzeit auch mal mitbekommen, dass ein Schüler früher in den Urlaub gefahren ist, also noch vor dem Beginn der Ferien. Dies war mit der Schulleitung abgesprochen und es wurde auch genehmigt. Wenn man überhaupt so etwas plant, sollte man in jedem Fall mit der Schulleitung darüber sprechen. Wirklich notwendig finde ich solche Aktionen aber tatsächlich gar nicht.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich denke, dass sich die Eltern da mal Gedanken machen sollten, wie sehr sie dem Kind eigentlich im Weg stehen. Immerhin hat es nun Fehlstunden und das hat es nicht mal selber verschuldet. Die Bestrafung finde ich in Ordnung. Immerhin kann man doch nicht das Kind für die Eltern bestrafen, die ja nur hätten eine Entschuldigung schreiben müssen oder einen Antrag stellen müssen. Meine Eltern haben mich auch schon für einen Urlaub aus der Schule herausgenommen und sie haben mir dann eine Entschuldigung geschrieben, wobei ich mich dann auch verplappert habe. Mir nahm das damals keiner übel, weil ich sehr gute Noten hatte und es mir nicht geschadet hat. Sogar die Fehlstunden wurden nicht als solche eingetragen.

Ich finde, dass sich Fehlstunden immer nicht so gut machen. Gerade, wenn man sich später damit vielleicht bewerben muss. Dann sollte man lieber einen Aufsatz schreiben müssen oder andere Sachen. Das Kind ist ja auch nicht dran Schuld, wenn die Eltern den Urlaub so buchen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ob es "normal" ist, kannst du ja an Hand zweier Fragen klären: Hältst du dich selbst für normal und wenn ja, wie oft warst du während der Schulzeit in Venedig? Wenn du dich jetzt für normal hältst aber du für einen Venedigurlaub den Unterricht nicht geschwänzt hast, dann wäre es ein Indikator dafür, dass es nicht "normal" ist. Man kann auch die Frage stellen, wie viele Klassenkameraden hier genau so verfahren sind. Auch hier unterstelle ich mal, dass es nicht die Mehrheit war. Daher liegen genug Indizien vor, dass das Verhalten (der Eltern) nicht "normal" oder gewöhnlich ist.

Auf Grund der Schulpflicht wird so was eigentlich auch regelmäßig mit Bußgeldern geahndet. Die Strafe trifft dann übrigens die Eltern, nicht das Kind! Was jetzt diese "20 unentschuldigten Stunden" bedeuten, verstehe ich nicht und ich sehe hier auch keine echte Sanktion. Außerdem ist ja nicht das Kind, sondern eben die Eltern verantwortlich.

Ob dann eine Strafe zu mild ist oder nicht spielt keine Rolle. Als Außenstehender sowieso nicht, weil man nicht selbst betroffen ist. Hier muss man sich schon darauf verlassen, dass die Mittel der Sanktionen richtig gewählt werden. Wenn nicht, haben die einen eben Glück gehabt. Ist die Sanktion überzogen, werden sie sich schon wehren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Was sich die Eltern dabei denken, oder denken sie gar nichts? Sie erziehen ihr Kind dazu, die Schule als nicht so wichtig anzusehen. Während meiner Schulzeit wurde das nicht geduldet. Es gibt immerhin die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Das Kind wird später, wenn es denn arbeitet vielleicht auch denken, dass es nicht so wichtig ist, mal zu fehlen. Der Schule gegenüber und auch den Klassenkameraden gegenüber ist das respektlos.

Da Schulpflicht besteht, müssen die Eltern anders handeln. Die Strafe ist für mich ein Witz und wirklich zu milde. Das sollte mit Bußgeld geahndet werden, wie „derpunkt“ schon schreibt. Venedig wäre später sicher auch noch machbar gewesen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich finde es ehrlich gesagt auch mehr als dumm von den Eltern eine „Urlaubsfahrt“ während der eigentlichen Schulzeit zu tätigen. Für mich zeigt das eher, wie unachtsam mit der Schulbildung eines Kindes umgegangen wird. Weiterhin ist es ebenfalls ziemlich blöd, sich dann auch noch bei einer dreisten Lüge erwischen zu lassen. Dieses Problem hatten wir jedoch in der Schule mit den Klassenkameraden aus der Türkei oder aus dem Libanon. Diese sind auch gerne mal eine Woche vor den eigentlichen Sommerferien in die Türkei & Co gereist, weil die Tickets noch günstiger waren. Als dieser Aspekt dann jedoch offensichtlich wurde, durften die Schüler lückenlose Atteste von einem Arzt vorzeigen und mussten sich täglich in der Schule melden, damit die Urlaubsreise nicht einfach stattfinden kann. Die meisten Schüler saßen dann tatsächlich bis zum letzten Tag in der Schule, weil wozu dann noch ein Artest nutzen, wenn der gewünschte Effekt ausbleibt.

Ich finde die gerade einmal 20 Fehlstunden schon sehr lasch für eine Schule. Denn dann ist es ja keine wirkliche Strafe, sondern eher noch eine Belohnung. Diese zwanzig Stunden müsste man zum einen Nachholen lassen, zum anderen wäre eine Klassenkonferenz und Meldung beim Jugendamt nicht verkehrt. Sorry es mag krass klingen, aber man zieht den Urlaub in Venedig einer wichtigen Schulbildung vor und glaubt dann noch ungestraft davon zu kommen? Wenn ein Schüler ein Tag blaumacht, dann kann es auch richtig Ärger geben und ich finde, man kann dem Urlaubstrip mit Blau machen vergleichen.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich möchte hier durchaus widersprechen und finde, dass die entsprechende Schülerin eigentlich gar keine Strafe verdient hätte. 20 Fehlstunden auf dem Zeugnis mögen sich extrem lasch anhören, wenn man aber bedenkt, dass es möglicherweise das Abschlusszeugnis ist und auf diesem dann 20 unentschuldigte Stunden zu lesen sind, will ich nicht wissen, welchen Eindruck das auf zukünftige Arbeitgeber macht und inwieweit ein solches Zeugnis der Zukunft des Mädchens im Wege stehen könnte.

Das soll nicht heißen, dass ich das Verhalten in Ordnung finde, denn auch ich finde es extrem dreist, die Schulbildung zu vernachlässigen und die Schule zu schwänzen, um einen netten Urlaub zu verbringen, aus Erfahrung weiß ich aber, dass solche Schnapsideen in der Regel von den Eltern vorgebracht werden und die Jugendlichen meist keine Wahl haben, ob sie sich dieser Idee anschließen wollen. Insofern Eltern ihre minderjährigen Kinder mit in den Urlaub nehmen möchten, haben selbige meist nicht besonders viel Mitspracherecht - da ist es egal, ob dieser Urlaub nun in den Ferien stattfindet oder nicht.

Wenn ich nun weiterhin davon ausgehe, dass die Idee dem Geiste der Eltern entsprungen ist und die Schülerin sich wohl oder übel beugen musste, dann ist es nicht sie, welche die Strafe verdient hat, die ihre Zukunft möglicherweise extrem einschränkt. Vielmehr wäre ich für ein saftiges Bußgeld ans Elternhaus und eine deutliche Unterredung mit den betreffenden Eltern seitens des Direktorats. So ähnlich lief das jedenfalls immer zu meiner Schulzeit. Das Bußgeld konnte nie verhängt werden, aber man bestrafte, auch wenn das möglicherweise regelwidrig war, selten die Schüler, sondern nahm sich eher die Eltern vor und führte ein klärendes Gespräch.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es kommt darauf an, ob die Schülerin noch schulpflichtig ist oder nicht. Wenn sie noch schulpflichtig ist, zahlen die Eltern in Bayern in solchen Fällen ein kräftiges Bußgeld. Am ersten Tag nach den Ferien haben sogar schon einmal Polizisten den Flughafen kontrolliert und Bußgeldbescheide verschickt, wenn Eltern den billigeren Rückflug genommen hatten und dadurch einen Schultag schwänzten.

Wenn die Schülerin nicht mehr schulpflichtig ist, finde ich die Maßnahme angemessen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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