Remix-Vertrag - Was ist zu beachten?

vom 06.05.2013, 02:42 Uhr

Ich habe neulich für einen Künstler aus dem Bereich der elektronischen Tanzmusik einen ebenso tanzbaren Remix angefertigt, der nun schon bald in allen virtuellen Musik-Läden erscheinen soll. Eine Besonderheit besteht hier auch darin, dass dieser Künstler auch gleichzeitig Eigentümer des Labels ist, auf dem die EP dann erscheint.

Nun wollten wir das also alles vertraglich Regeln, aber der Vertrag ist irgendwie ziemlich schwammig formuliert und scheint viele potenzielle Schlupflöcher zu beinhalten. Spontan würde ich natürlich zu einem Notar gehen und den Vertrag prüfen lassen, aber aus finanzieller Sicht macht es für mich keinen Sinn, da ich von den Verkäufen meines Remix einen nur ganz minimalen Gewinn erwarte, zumal dieses das erste Release des Labels überhaupt wird. Das Label ist also wirklich noch völlig unbekannt und die Verkäufe werden sich zwangsläufig in allerengsten Grenzen halten.

Die Frage ist nun natürlich: was soll ich tun? Die EP erscheint bereits in fünf Tagen, es ist aber noch nichts unterschrieben und den Vertrag prüfen lassen kann ich jetzt irgendwie auch nicht mehr. Den Remix zurücknehmen lassen geht wahrscheinlich auch nicht, da die EP schon durch den Distributor überall verteilt wurde. Wozu würdet Ihr mir in dieser Situation raten? Vielleicht doch auf gut Glück unterschreiben? Worauf müsste ich dann achten, wenn ich jetzt keinen Juristen heranziehe?

» MasterOers » Beiträge: 348 » Talkpoints: 1,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So lange deinerseits noch nichts unterschrieben ist und somit alle Rechte an diesem Remix bei dir liegen, da kannst du doch damit machen was du willst und könntest auch die Vermarktung jederzeit stoppen und deinen Titel zurückziehen. Ich habe aber mal ein Muster von einem Remix-Vertrag gefunden und vielleicht ist dieser ja als Vorlage ganz nützlich, denn da kann man sich ja vorab mal etwas informieren, was alles in so einem Vertrag drinstehen könnte oder sollte.

» baerbel » Beiträge: 1518 » Talkpoints: 601,94 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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