Bafög-Rückzahlung- Wie kann man Erwerbslosigkeit nachweisen?

vom 05.05.2013, 16:00 Uhr

Ich habe vor einigen Jahren aufgehört zu studieren. Während des Studiums habe ich Bafög erhalten. Nun kam letzten November die Aufforderung, mit der Rückzahlung des erhaltenen Bafögs zu beginnen. Das Zurückzahlen kann man aber auf Antrag um ein Jahr verschieben lassen. Da mein Mann und ich uns vor zwei Jahren selbständig gemacht haben, ist zur Zeit nicht das Geld da, um das Bafög zurückzuzahlen. Offiziell ist mein Mann jedoch alleine selbständig und ich bin Hausfrau, also erwerbslos. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Habe ich nie beantragt.

Ich habe also im November das Formular ausgefüllt. Am Ende kommt natürlich die Aufforderung, Nachweise für die angegebenen Daten mitzuschicken. Wenn man erwerbslos ist, soll man eine sogenannte Negativbescheinigung vom Finanzamt oder von der Gemeinde vorlegen, die beweist, dass man keine Lohnsteuerkarte ausgestellt bekommen hat. Auf der Gemeinde haben sie davon gar nichts gewusst. Und das Finanzamt hat geantwortet, dass solche Negativbescheinigungen nicht mehr ausgestellt werden seit die Lohnsteuerkarte elektronisch ist. Es werden ja für niemanden mehr Lohnsteuerkarten ausgestellt, auch für die nicht, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten.

Als ich dem Bafög-Amt das im November mitgeteilt habe, kam nur die Aufforderung, dieses Formular im Mai auszufüllen, weil dann die Rückzahlung beginnen würde. Daher interessiert die auch nur meine Einkommensverhältnisse ab Mai. Zu dem Problem mit dieser Negativbescheinigung haben die kein Wort verloren. Da jetzt Mai ist, habe ich das Formular wieder ausgefüllt und nochmal dieses Problem geschildert. Ich befürchte nur, dass sie sich damit nicht zufrieden geben werden.

Ich kann aber doch nicht die einzige sein, die nach dem Studium erwerbslos ist. Das Problem müsste denen doch eigentlich seit zwei Jahren, seit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte bekannt sein. Aber wie weist man denn heutzutage nach, dass man keiner Arbeit nachgeht? Oder wird die Kopie unseres Einkommensbescheids ausreichen? Darauf steht doch, was mein Mann und ich gemeinsam verdienen und dass es die Grenze weit unterschreiten, ab der eine Rückzahlung verlangt wird. Aber warum wird dann nicht darum gebeten einen Einkommenssteuerbescheid mit einzureichen?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Am einfachsten wäre es natürlich den Bescheid vom Arbeitslosengeld mitzuschicken, aber dies ist hier ja nicht gegeben. Nur damit ich das richtig verstehe: Du bist mit deinem Mann selbständig tätig, aber auf dem Papier ist nur er es und du bist Hausfrau, arbeitest aber trotzdem mit? Normal könnte man hier sagen, dass du ja schon Geld verdienst, wenn du mitarbeitest. Warum hast du kein Arbeitslosengeld beantragt? Ich vermute mal, dass du hier kaum etwas bekommen würdest, weil dein Mann ja selbstständig ist, oder?

Es gibt ja die Möglichkeit, den Beginn der Rückzahlung um ein Jahr aufzuschieben. Du sprichst sicher von diesem Formular, welches du jetzt ausfüllst, richtig? Wenn du das Problem schon mit geschildert hast würde ich zunächst einmal auf eine Antwort vom BAföG-Amt warten. Bei sehr geringen Einkommen wird sicherlich ein Nachweis verlangt, aber vielleicht geht es bei einer erwerbslosen Person auch so. Hier würde ich zunächst einmal etwas abwarten. Sie werden dann schon sagen, was genau sie wollen. Mit dem Einkommensbescheid habt ihr ja schon mal einen soliden Nachweis. Normalerweise sollte er ausreichend sein.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Da mein Mann und ich uns vor zwei Jahren selbständig gemacht haben, ist zur Zeit nicht das Geld da, um das Bafög zurückzuzahlen. Offiziell ist mein Mann jedoch alleine selbständig und ich bin Hausfrau, also erwerbslos. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Habe ich nie beantragt.

Ich finde das etwas merkwürdig, was Du hier beschreibst. Warum hast Du kein Arbeitslosengeld beantragt? Man muss sich doch auch dann beim Arbeitsamt melden, wenn man keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II hat, weil das dennoch für die Rente wichtig ist. In all den Jahren, in denen Du einfach nur Hausfrau bist, ohne Dich beim Amt zu melden, bekommst Du keine Rentenpunkte. Was heißt denn, dass Du offiziell nicht mitarbeitest? Bedeutet dass, dass Du unentgeltlich mitarbeitest und Dein Mann Dich dann von seinem Einkommen finanziert?

Ich kann aber doch nicht die einzige sein, die nach dem Studium erwerbslos ist.

Das bist Du auch nicht, aber normalerweise melden man sich dann beim Arbeitsamt und erhält dann dort die passenden Bescheinigungen. Das, was Du praktizierst, nämlich Dich nirgends zu melden, ist eigentlich nicht vorgesehen, Du fällst damit total aus dem System heraus. Der einzige Nachweis, den Du hast, ist die Steuerbescheinigung vom Finanzamt, also der Einkommenssteuerbescheid. Aber an Deiner Stelle würde ich mich mal schnell beim Arbeitsamt melden, damit Du später wenigstens noch etwas Rente bekommst.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



@Zitronengras: Man meldet sich doch nur beim Arbeitsamt, wenn man eine Arbeit sucht. Und Bienenkönigin sucht ja keine abhängige Arbeit. Ich bin auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet, sondern versuche, mich so durchzuschlagen, weil ich nicht mehr abhängig beschäftigt sein möchte. Ich habe zwar viele Nachteile, möchte aber nicht vom Steuerzahler unterstützt werden, weil ich ja eine Arbeit finden würde, wenn ich wollte. Ich möchte aber selbstständig sein. Man muss sich nicht automatisch bei irgendeinem Amt melden, wenn man nicht abhängig beschäftigt arbeitet. Als Hausfrau wäre ich nie auf die Idee gekommen, mich arbeitslos zu melden. Unterstützung vom Staat wäre für mich der absolute Notfall, wenn gar nichts mehr geht. Nur dazu sollte eine Unterstützung ja auch eigentlich da sein.

@Bienenkönigin: Ich würde beim Bafögamt noch mal nachhaken. Eigentlich sollte die Einkommensteuererklärung reichen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



@Zitronengras: Man meldet sich doch nur beim Arbeitsamt, wenn man eine Arbeit sucht. Und Bienenkönigin sucht ja keine abhängige Arbeit. Ich bin auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet, sondern versuche, mich so durchzuschlagen, weil ich nicht mehr abhängig beschäftigt sein möchte. Ich habe zwar viele Nachteile, möchte aber nicht vom Steuerzahler unterstützt werden, weil ich ja eine Arbeit finden würde, wenn ich wollte. Ich möchte aber selbstständig sein. Man muss sich nicht automatisch bei irgendeinem Amt melden, wenn man nicht abhängig beschäftigt arbeitet. Als Hausfrau wäre ich nie auf die Idee gekommen, mich arbeitslos zu melden. Unterstützung vom Staat wäre für mich der absolute Notfall, wenn gar nichts mehr geht. Nur dazu sollte eine Unterstützung ja auch eigentlich da sein.

Es hat ohnehin nicht jeder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auch ALG II. Viele wissen das vorher schon und melden sich dennoch beim Arbeitsamt, weil das einfach für die Rente wichtig ist. Die Nichtleistungsempfänger – also diejenigen, die keine staatlichen Leistungen erhalten – erhalten für die Zeit, bei der sie beim Amt gemeldet sind aber zumindest Rentenpunkte und auch wenn das keine wahnsinnig üppige Rente beschert, so bringt es eben doch etwas. Wenn Ihr Euch gar nicht beim Amt meldet, dann fehlen Euch diese Rentenpunkte und dann will ich nicht wissen, wie wenig Ihr dann mal im Alter erhaltet. Ihr macht Euch damit total abhängig von Eurem Partner und schaut dann in die Röhre, wenn der Euch eines Tages verlassen sollte. Zudem ist so etwas in unserem System nicht vorgesehen, das merkt man ja daran, dass es eben solche bürokratischen Probleme gibt, wie oben geschildert.

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