Welche Ampel gilt für Fahrradfahrer?

vom 03.05.2013, 08:54 Uhr

Die Frage klingt auf den ersten Blick vielleicht trivial. Ich habe schon öfter Ampeln gesehen, die über eine mehrspurige große Straße führten. In der Mitte war nun eine kleiner Fußgängerinsel. Auf den äußeren Seiten jeweils eine Fußgängerampel und eine Ampel für Radfahrer. Nun war die Ampel für Radfahrer noch grün und die erste Fußgängerampel ebenfalls. Also bin ich losgefahren. Allerdings wurde dann die Ampel auf der Verkehrsinsel rot und es gab dort keine Ampel für Radfahrer.

Heißt es, dass Radfahrer dort halten müssen oder muss man sich nur an die erste Radfahrerampel halten, da diese für die ganze Straße hält? Denn mittlerweile wird ja sehr streng kontrolliert und ich fand es schon komisch, da ich dachte, dass die Fußgängerampel mit der Ampel für Radfahrer synchronisiert wird.

» fragender » Beiträge: 195 » Talkpoints: 39,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne solche Radfahrer-Ampeln nur im Zusammenhang mit mit Radwegen, das heißt diesen roten Streifen auf der Straße, auf denen die Radfahrer eben fahren dürfen. Du schreibst gar nichts von einem Radweg, denn muss es aber eigentlich geben, sonst macht eine eigene Ampel keinen Sinn.

Ich verstehe deine Beschreibung so, dass es dort etwa so aussieht wie auf diesem Bild. Wenn die Fußgängerampel rot ist, dürfen ja die Autos fahren, also bleibt ja eigentlich auch einem Radfahrer nichts anderes übrig, als stehen zu bleiben. Es kann auch sein, dass die Radfahrer Vorfahrt haben und deshalb von den Autos vorbeigelassen werden müssen. Trotzdem wäre es weniger verwirrend, wenn man noch eine weitere Fahrradampel angebracht hätte.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn eine Ampel für Fahrradfahrer bereit gestellt wurde, ist diese zu beachten. Ist jedoch keine zu sehen, dafür aber viele andere, bei denen unklar ist, welche für wen fungiert, dann hat man sich an den Ampeln zu halten, die logisch meinen Fahrweg ergeben.

Die Regel für Fahrradfahrer folgt immer dem gleichen Prinzip und zwar, wenn keine Ampel, kein Fahrradweg usw. erkennbar sind, dann fungiert man als Autofahrer und hält sich an die StVO. Ist dies jedoch gefährlich, sollte man zur eigenen Sicherheit vom Fahrrad absteigen und als Fußgeher fungieren und erst wieder fahren, sobald ersichtlich ist, welche Ampel und welcher Weg dem Fahrradfahrer verordnet ist.

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» kleineAmsel » Beiträge: 205 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So eine Situation dürfte meiner Meinung nach gar nicht auftreten, denn bei einem Fahrradweg ist bei mehrspurigen Straßen nicht nur eine Fahrradampel in der Mitte, sondern auch am Ende. Falls es eine solche Situation doch gibt, gilt die Ampel für die Autofahrer. Wenn kein Fahrradweg vorhanden ist, bist du entweder auf der Straße oder auf dem Gehsteig. Auf der Straße gilt die Ampel für Autofahrer. Auf dem Gehsteig musst du eh schieben, also gilt die Ampel für Fußgänger.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn es eine eigene Ampel für Radfahrer gibt, dann gilt diese natürlich für dich als Radfahrer. Wenn diese nun grün für die Überquerung zeigt, dann darfst du natürlich entsprechend über die Straße fahren. Dass die Ampel für Fußgänger nach der Mittelinsel rot zeigt beziehungsweise auf rot umgesprungen ist, ist meines Erachtens unerheblich. Es zählt nur die für die geltende Ampel, die du bereits passiert hast.

Etwas anderes wäre es, wenn du zwischenzeitlich auf der Mittelinsel vom Fahrrad absteigst und somit zum Fußgänger wirst. Dann muss man natürlich die rote Ampel beachten. Dass es plötzlich für Fußgänger rot wurde, hat wahrscheinlich mit dem langsameren Tempo zu tun. Schließlich ist die Ampel für Kraftfahrzeuge und meistens auch für Radfahrer, sofern es eine separate Ampel gibt, länger grün geschaltet als für die Fußgänger.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Nach der aktuellen StVO, die seit April 2013 gültig ist, ist die Ampelregelung eigentlich recht einfach. Allerdings gibt es auch eine etwas absonderliche Sonderregelung. Der von Dir beschriebene Fall ist dort nicht aufgelistet. Mir scheint, dass es an der beschriebenen Stelle ein straßenbauliches Problem ist, das besser schnell der zuständigen Stadt gemeldet werden sollte.

Grundsätzlich müssen sich Radfahrer an die für Fahrräder gültigen Ampeln halten. Dabei ist es egal, ob die Radfahrer auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren. Wenn es keine Fahrradampel gibt, dann müssen Radfahrer die Fahrbahnampel benutzen. Auch in diesem Fall ist es egal, ob die Radfahrer auf der Fahrbahn oder dem Radweg unterwegs sind. Bis hierhin ist es also noch sehr einfach, sich an die richtige Ampel zu halten.

Unnötig kompliziert ist aber eine Ausnahmeregelung, wenn man mit dem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs ist: Wenn es in dieser Situation keine Fahrradampel gibt, dann gilt bei Vorhandensein einer Fahrradfurt nämlich die Fußgängerampel. Bei einer Fahrradfurt handelt es sich um eine markierte Fläche für Fahrradfahrer, die über eine Kreuzung geführt wird. Der Link von Jessy_86 zeigt eine Kreuzung mit Verkehrsinsel und Fahrradfurt.

Wenn die von Dir beschriebene Stelle eine Fahrradfurt hat, dann gilt bis zur Verkehrsinsel die Fahrradampel und ab der Verkehrsinsel die Fußgängerampel. Aber nur, wenn die Fahrradfurt über die Verkehrsinsel führt. Wenn die Fahrradfurt aber an der Verkehrsinsel vorbeigeleitet wird, gilt die Fahrradampel für die komplette Fahrbahnüberquerung.

Wenn Du ein Foto von der betroffenen Stelle hättest, könnte ich Dir ganz genau antworten.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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