Berechnung der Pachtgebühren von Kleingärten
Da wir keinen eigenen Garten haben, suchen wir schon seit längerem eine Möglichkeit einen Garten zu besitzen und haben uns mal nach Kleingärten umgeschaut. Die Preise sind da wohl sehr unterschiedlich. Mich würde da mal interessieren, wonach sich die Pachtgebühren eigentlich berechnen. Geht es danach, was da alles schon angepflanzt ist oder ob eine Hütte mit auf dem Grundstück ist oder sind die Pachtgebühren die reine Quadratmeterzahl? Ist ein Kleingarten von Privat günstiger oder von einem Verein?
Im Normalfall geht es nur nach den Quadratmetern, die der Garten hat. Allerdings kann eben ein Kleingartenverein die Pachtpreise auch jedes Jahr verändern. Immerhin müssen auch alle Kosten des Vereins abgedeckt werden. Stehen dann zu viele Pachtgärten leer, dann muss man notfalls die Pacht erhöhen.
Ob nun der Pachtgarten in einem Verein oder von privater Hand günstiger ist, kann man so pauschal nicht sagen. Aber meist wollen private Verpächter auch lange Pachtverträge abschließen. Ob man aber nun sein Leben die nächsten zehn Jahre schon so genau planen kann, bezweifle ich. Und dann hast du vielleicht einen Pachtgarten zu bezahlen ohne dass du ihn nutzen kannst.
Bei Schrebergärten ist es so eine komische Mischung aus Kaufen und Pachten, die ich auch nie vollkommen begriffen habe. Zunächst kauft du den Garten. Damit der vorherige Besitzer den Preis festlegen konnte, macht der Verein ein Gutachten über den Garten. Da wird dann die Laube und ihr Zustand miteinbezogen und auch welche Pflanzen im Garten wachsen. Ein Apfelbaum ist natürlich mehr wert als einjährige Stiefmütterchen. Die jährliche Pacht hängt dann nur noch mit der Größe zusammen. Aber die Preise pro Quadratmeter können eben von Verein zu Verein variieren.
Es gibt aber auch Pachtgärten, die vom Grünflächenamt vermittelt werden. Wir haben auf diese Weise einen Garten gepachtet, der mitten in einem Wohngebiet liegt. Es ist also praktisch ein Grundstück, auf dem kein Haus steht wie auf den Grundstücken drum herum. Da spielt die Bepflanzung keine Rolle, sondern nur die Größe.
@Bienenkönigin: Das was du als Kauf bezeichnest, ist eine Abschlagszahlung für das Gartenhaus. Bei uns in der Gegend kommen da auf den neuen Pächter um die 200 bis 400 Euro an Kosten zu. Dafür bekommt man nämlich noch kein neues Gartenhaus, wenn man das alte vorher wegreißen würde. Selbst wenn der Vorpächter dieses Gartenhaus auch nur übernommen hat, hat er Werterhaltung betrieben, die damit abgegolten wird.
Dann bezeichnen wir es als Abschlagszahlung. Aber es betrifft wirklich nicht nur die Hütte, sondern auch Bäume und Wegsteine und so was. Alles, was auf einem Stückchen Wiese eben nicht vorhanden wäre, wenn der Vorbesitzer keine Investitionen geleistet hätte. Und je nachdem welche Investitionen sind das auch mal mehr als nur ein paar Hundert Euro. Es gibt richtig solide Gartenhäuser aus Stein mit Toilette und Küche. Die haben auch mal einen vierstelligen Preis. Mein Mann besitzt/ist Pächter von einem Schrebergarten. Ich hab grad extra noch mal nachgefragt. Die Hütte in seinem Garten war mit 0 DM veranschlagt, weil sie schon sehr alt war und nichts dran gemacht war. Aber sie steht heute noch.
Am besten fragt man einfach mal am eigenen Wohnort nach, da man da nichts pauschal sagen kann. Bei uns in der Region ist es so, dass die Pacht pro Quadratmeter für Schrebergärten weit niedriger ist als die Pacht für Erholungsgrundstücke auf denen man auch einen Garten anlegen darf. Das liegt daran, dass die Kommune die Schrebergärten für die kleingärtnerische Nutzung sehr preiswert verpachtet. Bei uns sind das irgendwas zwischen zwanzig und dreißig Euro pro Jahr Pacht für einen Schrebergarten von etwa 300 Quadratmetern im Jahr. Wenn man das genau sieht, ist das ein recht winziger Betrag.
Die Pacht richtet sich auch bei uns nur nach der reinen Quadratmeterzahl und nach irgendwelchen Pachtrichtwerten, die für unsere Kommune fest gelegt sind und die besagen, wie viel man pro Quadratmeter zu zahlen hat. Die Pflanzen und die Bebauung spielen da auch bei uns keine Rolle. Dafür bezahlt man auch bei uns nur ein mal bei der Übernahme. Um den Preis dafür fest zu legen wird das Grundstück mit allem Inventar von Sachverständigen geschätzt und der Preis ist dann in Grenzen verhandelbar.
Wie man die Pacht bei anderen Grundstücken veranschlagen kann, kann dir sicher die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung erklären. Da bin ich mir aber nicht sicher, ob es da Richtlinien gibt, wenn man ein Grundstück von Privatleuten pachtet wie hoch die Pacht sein darf. Ansonsten gibt es auch noch Erbpachtgrundstücke, die man nicht bebauen muss. Allerdings sollten da die Preise vermutlich höher sein, als bei Schrebergärten. In manchen Gebieten soll es auch Brachflächen geben, die man als Zwischennutzung günstig pachten kann. Allerdings sollte man sich das gut überlegen, weil unter Umständen die Nutzung genau dann beendet werden muss, wenn der Garten gerade richtig schön ist.
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