Stellungnahme wegen Verlassen des Geländes - übertrieben?

vom 02.05.2013, 17:55 Uhr

Ich muss eine Stellungnahme an meine Lehrer schreiben, weil ich 2 Stunden, in den wird keinen Unterricht hatten, diese allerdings mitten "im Tag" lagen, das Schulgelände verlassen habe. Nicht nur ich, vieler meiner Klassenkameraden eben so. Ich finde, dass diese "Maßnahme" extrem übertrieben, was die Lehrer für ein "Trara" darum machen. Wir sind ja nicht mehr in der Grundschule, wo das schon nachvollziehbarer wäre.

Findet ihr auch, dass so eine Maßnahme völlig übertrieben? Wie würdet ihr versuchen, das Thema aus der Welt zu schaffen, wenn ihr einer von den Lehrern wärt? (Es hat keiner Ärger gemacht oder sonstiges)

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» MrRoomservice » Beiträge: 120 » Talkpoints: 0,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde das schon sinnvoll. Immerhin kann euch ja auch mal etwas passieren und dann zahlt keiner, weil ich ja verpflichtet wart in der Schule zu sein und die Schule bekommt in so einem Fall richtig Ärger. Sie haben ja auch eine Aufsichtspflicht für euch und da ist es eigentlich egal, wie alt ihr seid. Es geht schlichtweg um Geld. Es kann eben immer etwas passieren. Ich kann deinen Unmut schon nachvollziehen, aber es gibt Regeln, an die ihr euch halten müsst und dann muss man die eben auch einhalten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wichtig zu wissen ist natürlich: in welche Klasse gehst du und bist du volljährig? An meine Schule gab es früher noch Scheine, mit denen die Eltern erlauben, dass Schüler in großen Pausen das Schulgelände verlassen könnten. Heutzutage gilt dies erst ab der elften Klasse.

Wenn es eine Freistunde war, soll der Lehrer sich nicht aufregen, außer ihr hattet eine Anweisung das Schulgelände nicht zu verlassen und/oder eine Aufgabe zu bearbeiten. Um jetzt nicht negativ oder abfällig zu wirken: es wäre besser zu wissen, auf welche Schule du gehst, da Lehrer auch unterschiedlich wirken, da man an manchen Schulen skeptisch ist, was in den Pausen in den hinteren Ecken geschieht.

» Tim212 » Beiträge: 102 » Talkpoints: 57,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn ihr noch keine 18 seid, dann ist die Schule für euch verantwortlich. von dem Zeitpunkt, an dem ihr morgens das Haus verlasst, um zur Schule zu gehen bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihr nachmittags nach der Schule wieder zu Hause ankommt. Wenn euch auf dem Weg zur oder von der Schule weg etwas passiert, seid ihr über die Schule versichert. Wenn ihr euch also einen Fuß verstaucht und ein paar Wochen eine Schiene tragen müsst, zahlt das die Versicherung der Schule. Das ist nicht weiter tragisch und ein reiner Verwaltungsaufwand.

Ihr verlasst aber unerlaubt das Schulgelände, um, sagen wir mal, zur nächsten Tankstelle zu gehen, um euch was zu Trinken zu kaufen. Ihr steht schon alle an der Kasse, da entscheidet sich deine Freundin dafür, doch noch was zu kaufen. Sie geht also in den hinteren Teil der Tankstelle. Dort steht ein Mann in einem langen Mantel. Den macht er mal eben kurz auf und hat nichts drunter. Schöne Situation. Und wenn sie das ihren Eltern erzählt und die womöglich die Polizei verständigen, was glaubst du, was dann passiert? Dann ist die Schule dran, weil sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat und das Mädchen erst dadurch in so eine schreckliche Situation kommen konnte.

Das ist das gleiche mit den Regeln, wie lange Jugendliche abends draußen sein dürfen. Solange nichts passiert, ist ja alles schön und gut. Aber wenn was passiert, wird danach gefragt werden, wer seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Das kann unangenehme Folgen haben. Vor allem wenn es mehrere Fälle gibt, bei denen sich Schüler unerlaubt entfernt haben. Ihr habt keine rechtlichen Folgen zu fürchten, weil ihr noch minderjährig seid. Aber die Schule schon, bzw. sogar einzelne Lehrer. Dabei geht es um Schadensersatz, Disziplinarstrafen und sogar Strafanzeigen. Und das bedeutet wiederum je nach Ausmaß des Geschehens Geldstrafen, Freiheitsstrafen und nie wieder einen Job als Lehrer zu bekommen.

Und da euch die Schule aber auch nicht einsperren kann, muss sie irgendwie anders an euch rankommen. Und dafür sind Strafmaßnahmen ganz sinnvoll. Es wird euch zwar nerven, aber die Sache hat einen sehr ernsten Hintergrund.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Als übertrieben würde ich es zunächst nicht gleich abstempeln, da man sehr wenige Fakten kennt. Wenn es euch zum Beispiel nicht erlaubt ist das Schulgelände in den Freistunden zu verlassen, müsst ihr euch auch daran halten und dann ist eine Maßnahme eben die entsprechende Strafe. Ich würde nicht allzu groß dagegen protestieren und einfach die Stellungnahme schreiben, denn kommst du vielleicht noch mal mit einem blauen Auge davon. An sich ist es ja kein großes Vergehen auf den ersten Blick, aber irgendwo ist man als Lehrer ja in der Zeit, während der ihr in der Schule seid, auch für euch verantwortlich.

Auf meiner Realschule war das zum Glück kein großes Problem. Wir konnten in den Freistunden das Schulgelände verlassen, wenn wir das wollten, und uns in der Umgebung vergnügen. Wir gingen meist zum angrenzenden Supermarkt und haben uns dann auf einen Spielplatz breit gemacht. Hierfür mussten allerdings unsere Eltern damals eine Erklärung unterschreiben, die uns dies erlaubte. Bei uns war niemand dabei, dem diese Erklärung verweigert wurde und er das Schulgelände nicht verlassen durfte.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Jede Schule hat dabei die selbe Regel. Wenn es also eure Eltern nicht explizit erlauben, dann dürft ihr das Schulgelände nicht verlassen. Es geht dabei auch um den Versicherungsschutz. Geht ihr ohne Erlaubnis und euch passiert etwas, dann wird die Unfallversicherung der Schule jede Zahlung ablehnen.

Ein anderes Beispiel wäre eine Katastrophe direkt in der Schule. Wenn ihr dann nicht auf dem Gelände seid und das niemand weiß, gehen die Rettungskräfte ein sehr gefährliches Risiko ein, weil man euch im Gebäude suchen wird. Dass ihr nun mehr als nur eine Standpauke bekommt, halte ich für angemessen. Denn wenn du ehrlich bist, würde es euch absolut nicht weiter interessieren, was man euch da sagt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Bei mir an der Schule war dies in der Unterstufe genauso, bei uns an der Schule darf man (soweit ich weiß) erst ab der 11. Klasse das Schulgelände verlassen, wann man will. Schüler der 10. Klasse zum Beispiel durften dies auf keinen Fall und wurden dann immer sofort von den Aufsichtslehrern notiert. Ich finde das grauenhaft, weil die Schule dann eine Art Gefängnis darstellt. Man muss aber bedenken, dass diese Regelung auch einen versicherungstechnischen Hintergrund hat. Ich denke, dass es große Probleme geben würde, wenn etwas außerhalb der Schule während der Schulzeit passieren würde. Das ist auch der einzige Grund, der das Verbieten des Schulgeländes während der Schulzeit rechtfertigt.

Schreib die Stellungnahme und gut ist. Ich denke, es geht ihnen auch nur um die versicherungstechnische Seite. Sie müssen euch Schülern das halt aus dem Kopf treiben, damit ihr das nicht nochmal macht. Weil man halt nie ausschließen kann, das wirklich etwas passiert. Du brauchst nur mal von einem Auto angefahren zu werden, dann hat die Schule den Salat. Dann könnten deine Eltern wohl problemlos rechtlich gegen die Schule vorgehen. Denk mal daran, auch wenn du der Meinung bist, dass du auf dich aufpassen kannst.

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» Inceptor » Beiträge: 317 » Talkpoints: 3,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Der Punkt ist einfach, dass es versicherungsrechtliche Gründe gibt, dass ihr das Schulgelände nicht verlassen dürft. Solange nichts passiert, ist ja alles in Ordnung. Allerdings kann man nicht ausschließen, dass es nicht doch zu einem Unfall kommt. Das kann zum Beispiel ein Autounfall sein oder jemand bricht sich aus irgendeinem Grund ein Bein.

Normalerweise ist es so, dass die Schüler über die Schule versichert sind. Dies gilt für den Schulweg zur Schule hin, die Zeit in der Schule und für den Weg wieder zurück nach Hause. Es existiert aber definitiv kein Versicherungsschutz, wenn ein Unfall außerhalb des Schulgeländes passiert, wenn ihr nicht zum Verlassen desselben aufgefordert worden seid. Hier gilt zu beachten, dass bei einem Personenschaden beispielsweise bei einem Autounfall um mehrere Millionen Euro gehen kann. Sollte es zu solchen Forderungen nach einem Unfall kommen, gerät die gesamte Schulleitung in Erklärungsnot, warum der Unfall außerhalb des Geländes geschehen ist.

Wenn man sich diese Relationen vorstellt, dann finde ich es in Ordnung, dass ihr aufgefordert, eine Stellungnahme zu schreiben. Schließlich möchte man euch nichts Böses, sondern ihr sollt nur über die möglichen Konsequenzen eures Handelns nachdenken.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich weiß jetzt nicht, wie alt du bist, aber es ist nun mal so, dass die Schule die Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler hat. Wenn in der Zeit, wo ihr nicht auf dem Schulgelände seid, etwas passiert, dann zahlt die Versicherung nicht dafür. Natürlich denkt man immer, es passiert doch eh nichts, aber wenn es doch mal so sein sollte, hat man den Ärger am Hals.

Bei uns waren die Lehrer auch immer recht streng, wenn es um sowas ging. Einmal, in der 7. oder 8. Klasse, hat es mir (und einigen anderen) einen Eintrag im Klassenbuch beschert und der Lehrer war ziemlich sauer. Für mich hatte der Eintrag aber keine Konsequenzen, da ich mir sonst eher keine Fehltritte geleistet habe. Eine Stellungnahme mussten wir da ebenfalls schreiben.

Sogar in der 12. Klasse haben eine Freundin und ich für sowas noch ziemlichen Ärger bekommen, damals waren wir schon 17 Jahre alt. Unser Klassenlehrer hat bei uns zu Hause angerufen und sich dabei tierisch aufgeregt, was für ihn eigentlich eher untypisch war. Außerdem durften wir noch einen Nachmittag zum Nachsitzen kommen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Du hast leider wirklich nicht erwähnt, wie alt du bist und welche Klasse du besuchst. An meiner Schule war es zum Beispiel erst in der Oberstufe gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Die jüngeren Schüler mussten sich in der Schule oder auf dem Pausenhof aufhalten. Allerdings gab es in den unteren Klassen, also bis zur zehnten Klasse, eigentlich keine richtigen Freistunden. Der Stundenplan kam ohne Lücken aus und wenn mal eine Stunde ausgefallen ist, kam ein Lehrer zur Vertretung zu uns. Freistunden kenne ich praktisch nur aus der Oberstufe.

Ich kann mir schon vorstellen, dass viele Schüler sich aufregen, wenn von Seiten der Schule darauf bestanden wird, dass die jüngeren Schüler auf dem Gelände zu bleiben haben. Gerade Teenager wollen ja oft besonders erwachsen wirken, auch wenn sie es nicht sind, und sind dann verärgert, wenn ihnen Grenzen gesetzt werden. Dabei geht es hier auch um den Versicherungsschutz. Dieser spielt hier sicher die größere Rolle. Das müssten auch die Schüler einsehen.

Dass ihr diese Maßnahme für übertrieben haltet, ist euer gutes Recht. Aber es ist doch nun kein Drama, wenn ihr diese Stellungnahme schreibt. Ganz so alt seid ihr scheinbar auch noch nicht, sonst würde man diese Stellungnahme von euch sicher nicht verlangen. Ich würde mich da an eurer Stelle nicht so aufplustern. Der Fehler liegt bei euch und ihr solltet die Sache etwas sportlicher sehen. Ihr habt einen Fehler gemacht und müsst nun dafür geradestehen. Das ist doch nicht so schlimm, oder?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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